Freisprüche nach dem Tod von Laya Condé und Oury Jalloh
Der Tod von zwei Menschen mit dunkler Hautfarbe in deutschen Polizeizellen bleibt ohne Folgen. Der 35jährige Laya Condé starb im Januar 2005 in Bremen, nachdem ihm am 27. Dezember 2004 gewaltsam Brechmittel eingeflößt wurden, um nach verschluckten Drogen zu suchen (siehe AIB 80 »Organisiertes Erbrechen in Bremen«), der 23jährige Oury Jalloh verbrannte am 7. Januar 2005 gefesselt auf einer Zellenpritsche in Dessau (siehe AIB 76 »Wie starb Oury Jalloh?«).
Nun fällten zwei Gerichte ihre Urteile: Jeweils Freispruch für die beteiligten Beamten. Vom Landgericht Bremen wurde der angeklagte Polizeiarzt am 4. Dezember 2008 freigesprochen. Zwar wurde die Pflichtverletzung des Arztes Igor V. festgestellt, aber mit einer mangelnden klinischen Erfahrung entschuldigt.
Am Landgericht Dessau-Roßlau war der Prozess nahezu nicht zu führen. Beweise verschwanden, andere tauchten plötzlich auf, dazu kamen Absprachen, Widersprüche, und zurückgenommene Aussagen. Der ehemalige Dienstgruppenleiter des Polizeireviers Dessau und ein Kollege wurden am 8. Dezember 2008 von einer Mitschuld am Tod des aus Sierra Leone stammenden Asylbewerbers freigesprochen. Nach dem Freispruch bezeichnete der Richter das Verfahren als gescheitert, nun wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Dessauer Freispruch befassen. Auch das Urteil im Bremer Brechmittel-Prozess wird zunächst nicht rechtskräftig. Die Vertreterin der Nebenklage hat Revision eingelegt. Sollte der BGH der Revision stattgeben, würde es zu einer Neuauflage des Verfahrens kommen.