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"Bundesprogramme gegen rechts": Kartenhäuser im Wind

Friedrich Burschel
Einleitung

Zivilgesellschaftliche Akteur*innen und Antifaschist*innen in staatlichen Programmen gegen rechts sind auch 20 Jahre später in der Zwickmühle...

Foto: Christian Ditsch

Natürlich steigt man ins Thema mit dem NSU-Prozess ein, weil dort die wesentlichen Fragen zu Anteil und Verantwortung des Staates an rechtem Terror und rassistischer Gewalt zumindest gestellt wurden. Man erfuhr in München von der verheerenden Behandlung der Opfer des Terrors und vom Rassismus der auch den Behörden und ihrem Handeln immanent ist. Davon, wie die Menschen, die von diesem Rassismus betroffen waren und sind, ihn erlebten: Als den „zweiten Anschlag“ auf ihre Integrität und ihre Würde, auf ihre Unversehrtheit und ihre Rechte als Bürger*innen dieses Staates. Und man steigt mit diesem Thema ein, weil im Gerichtssaal ie Zeit der rassistischen Verbrechen des NSU verhandelt wurde.

Eine Zeit durch die Ausrufung des „Aufstands der Anständigen“ vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder im Jahr 2000 und der Entstehung staatlich geförderter Strukturen der kommunalen sowie der Opferberatung - zunächst nur für Ostdeutschland - geprägt ist. Zu den Tatzeiten der ersten Anschläge des NSU hatten beide Entwicklungen jedoch noch nichts miteinander zu tun. Die rot-grüne Regierungsinitiative für Fachberatungsstrukturen in den „fünf neuen Bundesländern“ im Rahmen des Civi­tas-Programm berief sich auf den Mord an Alberto Adriano, den rassistischen Anschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn und Anschläge auf die Synagogen in Erfurt und Bochum. ­Viele Aktivist*innen aus antifaschistischen Kontexten begaben sich als Fachleute in die entstehenden Strukturen und damit in einen im Grunde unauflösbaren Widerspruch zu den eigenen Ansprüchen.

Wäre die Geschichte rechten Terrors und seiner Opfer etwas anders verlaufen, wenn es zu den genannten Zeitpunkten schon Beratungsstrukturen gegeben hätte und dies fast flächendeckend im ganzen Land? Zwar haben auch Profis die Neonazis hinter den Anschlägen des NSU damals nicht erkannt, aber die Wahrscheinlichkeit, dass Beratende mit Betroffenen der rassistischen Verbrechen und des institutionellen Rassismus’ in Kontakt gekommen wären, dürfte groß gewesen sein. So mussten die Opfer der Anschläge feststellen: Niemand hört ihnen zu, niemand unterstützt sie, niemand sieht die erstickende Bedrängnis, in welche sie die staatlichen Akteur*innen bringen, niemand stellt die Version von Polizei, „Verfassungsschutz“ und Politik in Frage, die von den Medien völlig kritiklos übernommen wird. Das Desinteresse und die Ignoranz der gesamten Gesellschaft gegenüber der Not einer ihrer besonders verletzlichen Minderheiten war damals - kritische Geister, Antifa und Linke inklusive - auf beschämende Weise umfassend und gnadenlos.

Der strukturelle oder institutionelle Rassismus ist ebenso wie der je individuelle Rassismus vieler Behördenmitarbeiter*innen auch nach dem Bekanntwerden des NSU-Komplexes ein vordringliches Problem jeder zivilgesellschaftlichen Arbeit, ob in oder außerhalb der staatlich finanzierten Strukturen. Die Formierung extrem rechter Netzwerke innerhalb der bewaffneten Organe dieses Staates sind seit wenigen Jahren ein sichtbarer werdendes weiteres Problem in diesem Zusammenhang.

Aber klar: Es ist reine Spekulation, ob alles besser gelaufen wäre, wenn es Opferberatung und Mobile Strukturen damals schon bundesweit gegeben hätte. Aber es gibt sie heute und das ist gut so, denn die Situation hat sich insgesamt nicht geändert oder verbessert. Rassistische Gewalt und rechter Terror, getragen von gewaltbereiten toxischen Männlichkeiten, sowie das unheilvolle Hypertrophieren der ­neuen Partei im „heiligen“ Verfassungsbogen der Bundesrepublik, der so genannten „Alternative für Deutschland“ (AfD), geben uns grausame Lektionen in „Heimat- und Sachkunde“: die Antworten der Bundes­regierung auf Kleine Anfragen im Bundestag zu rassistischen und rechten Anschlägen und Angriffen der zurückliegenden Jahre auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte listen tausende davon im ganzen Bundesgebiet auf. Umso mehr: Es sind unterdessen bundesweit professionelle Standards entstanden und es ist eine Mitarbeiter*innenschaft herangewachsen, die von Rassismus, Diskriminierung und rechtem Terror Betroffenen unschätzbare Hilfe leisten. Eine weitgehend unabhängige bundesweite Vernetzung von Opferberatung und mobiler Beratung hat diese Entwicklung entscheidend geprägt.
Die Projekte, die es in den „neuen Bundesländern“ seit fast 20, im Westen erst seit zehn Jahren gibt, sind von der Förderung genau jenes Staates abhängig, der zwingend Gegenstand ihrer Kritik sein muss. Sie befinden sich so von Beginn an in einer Zwickmühle zwischen Loyalität den Geldgeber*innen gegenüber und dem Anspruch, die massiven Probleme mit und die Rolle staatlicher Stellen und politischer Institutionen - bis hinab auf kommunale Ebene - darin offen zu benennen, anzuprangern und Veränderung einzufordern.

Der Extremismusbegriff, der in sozia­ler Arbeit, Wissenschaft, bei zivilgesellschaftlichen Initiativen und in der Politik bedenkenlos und inflationär benutzt wird, geht auf die Extremismusdoktrin zurück, der zufolge die wehrhafte Mitte der demokratischen Gesellschaft sich der extremen Positionen auf der rechten wie der linken Seite des politischen Spektrums zu erwehren habe, um die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ vor deren umstürzlerischen Zugriff zu schützen. Spätestens mit dem Auftauchen der AfD fliegt uns der Extremismusbegriff nun um die Ohren: Die Mitte der Gesellschaft erweist sich in Teilen als offen völkisch-nationalistisch, um nicht zu sagen proto- oder gar profaschistisch. Und prompt sieht der Rest dieser Mitte, von den Sozialdemokrat*innen bis zu den Konservativen und selbst Teile der Linken, die Felle davonschwimmen. Um die AfD im Galopp zu stoppen, sind sie bereit, mühsam erkämpfte und elementare Freiheiten und Rechte zu opfern, alle Tabus zu brechen und auch die historischen Tatsachen großzügig der eigenen revisionistischen „Wahrheit“ anzupassen. Die hehren Prinzipien der „wehrhaften Demokratie“, der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, des Sozialstaates und der Menschenrechte sowieso fallen schon beim geringsten Lüftchen, das den politischen Sturm ankündigt, zusammen wie Kartenhäuser im Wind.

Dass der endlich geschasste Ex-Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, „Linksextremisten“ oder auch „nur“ „Linksradikale“ gar in der SPD vermutete, ehe er endlich gehen musste, sollte den Extremismusbegriff vollends ad absurdum geführt haben. Der einstige oberste Geheimnisträger des Landes ist heute am äußersten rechten Rand der CDU, der so genannten Werteunion, angekommen, wo die elektrischen Kontakte zur AfD nur so Funken sprühen.

Maaßen war es auch, der in Frage gestellt hat, dass es Ende August 2018 in Chemnitz Hetzjagden gegeben und ein rechter Mob die Straßen der Stadt unsicher gemacht hat. Er sah in einem Video, dass eine solche Hetzjagd zeigt, allen Ernstes ein in Desinformationsabsicht gefälschtes Video der Antifa. Wie der CDU-Ministerpräsident Sachsens und der CSU-Bundesinnenminister, Heimathorst Seehofer, leugnen und verharmlosen Teile der politischen Elite dieses Landes die Geschehnisse und frickeln mal wieder am Popanz von „Auseinandersetzungen zwischen linken und rechten Gruppierungen“ herum. Man kennt das aus den Pogrom-Jahren der frühen 1990er Jahre.

Derweil ist der Durchmarsch der AfD noch lange nicht zuende. Mit den Wahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen 2019, exponierte um ein Viertel der Wählerstimmen ausgerechnet die strammen Frontmänner des völkischen „Flügels“ Björn Höcke und Andreas Kalbitz. Auch wenn die Corona-Krise seit März 2020 und der (Fast-)Rauswurf des Neonazis Kalbitz den Siegeszug der Partei erst einmal verlangsamt haben, steht nicht zu erwarten, dass der Rechtsruck der zurückliegenden fünf Jahre beendet sein könnte. Es wird im ganzen Land also noch viel mehr Antifa brauchen und einen entschlossenen Widerstand gegen die gegenwärtige faschistische Formierung und das angstbibbernde Einknicken der „wehrhaften“ Demokrat*innen. Daraus ergibt sich der Imperativ „Support your local Antifa“, um sicherzustellen, dass diese Organisierung gegen rechts eine unabhängige sei, die den Staat und seine Vertreter*innen ebenso im Blick haben muss wie traditionell die organisierten Neonazis in jeder Darreichungsform im ganzen Land.

Wie die AfD vorgeht und vorgehen wird, können wir derzeit an vielen unserer Initiativen beobachten, vor allem aber bei dem "Miteinander e.V." in Sachsen-Anhalt. Die AfD hat dort bei den Landtagswahlen 2016 25 Prozent geholt und kann den zivilgesellschaftlichen Akteur*innen vor Ort die Hölle heißmachen: Zunächst wollte die AfD dort unter Führung von André Poggenburg, der sich auch schon mal Lager für linke Akademiker*innen herbeiwünschte, die Liquidierung von „Miteinander“ „durchkämpfen“, so seine Worte. Danach seien die Gewerkschaften und Verbände der Soziokultur dran. Mit den stetig wiederholten Verleumdungen, Unterstellungen und Falschbehauptungen, „Miteinander“ habe Kontakt zum „Linksextremismus“, begehe Fördermittelbetrug u.ä. versucht die AfD die Arbeit des zivilgesellschaftlichen Vereins zu diskreditieren und ihn zu zerstören. Und Poggenburg hatte damit Erfolg: Die Landtagsfraktion der regierenden CDU knickt ein ums andere Mal ein und weist die durchsichtigen Anwürfe der AfD nicht etwa zurück, sondern beteiligt sich an der Demontage dieser Säule demokratischer Kultur in Sachsen-Anhalt, das mit solchen nicht eben reich gesegnet ist. Auf Grundlage der Extremismusdoktrin werden neuerdings gezielt auch einzelne Mitarbeiter*innen, als Staatsfeinde und „extrem“ stigmatisiert. Und „die demokratische Gesellschaft“ schaut seelenruhig dabei zu, denn ja, klar: „Es wird schon nicht so schlimm kommen“ und „Die beruhigen sich schon wieder“ usw. Unterdessen ist Poggenburg fort und einem der zahllosen Spaltungs- und Häutungsprozesse der AfD zum Opfer gefallen. Die Politik der Völkischen geht nicht nur in Sachsen-Anhalt munter weiter und in Kommunalwahlen im Frühjahr 2019 hat sich die AfD auch auf lokaler Ebene vielfach eine tragfähige Basis für ihre reaktionäre Wühlarbeit erstritten.

Der Vergleich mit der Zeit vor der Machtübergabe an die NSDAP drängte sich vor allem 2019 und in besonders grotesker Weise erst jüngst, kurz vor der Corona-Krise, am 5. Februar 2020 auf, als sich ein FDP-Politiker mithilfe der AfD zum Thüringischen Ministerpräsidenten wählen ließ. Und es wird immer deutlicher, dass ein Kernelement der universellen Bildungskrise in diesem Land auch die Vernachlässigung oder gar Abwertung der Erinnerung an die Shoah ist. Wenn jetzt schon AfD-Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland den historischen NS-Staat als „Vogelschiß“ bezeichnen und fordern kann, man solle „stolz auf die Leistungen deutscher Soldaten in zwei Weltkriegen“ sein, wenn Björn Höcke eine 180-Grad-Wende in der Erinnerungskultur fordern kann, ein glühender Antisemit wie Wolfgang Gereon erst nach etlichen Anläufen aus der Partei geworfen wird und Jörg Meuthen hinter den Anti-­AfD-Protesten den US-Milliardär Georg Soros vermutet, was sollte da als nächstes kommen? Während die Orte deutscher Massenverbrechen jenseits der offiziellen Gedenkstätten etwa in Osteuropa und die Dimension weitgehend ungesühnten deutschen Wahns in Vergessenheit geraten, können Rechte in Deutschland ein Ende des „Schuldkults“ fordern.

Was hat das mit der unbestritten wichtigen Arbeit der Beratungsprojekte in den Bundesprogrammen zu tun? Man kann einfach von der These ausgehen, dass den Bundesprogrammen zu viele gesellschaftliche und politische Widersprüche eingeschrieben sind, weshalb sie von Anfang an sehr störanfällig waren. Der Autor spricht auch aus eigener Erfahrung: Er war im Rahmen des Civitas-Programms der ersten Schröder-Regierung 2002 Berater von Opfern rechter Gewalt im ostthüringischen Gera bei ABAD, der „Anlaufstelle für Betroffene von rechter Gewalt und Diskriminierung“, wohl das einzige Strukturprojekt, das je aus politischen Gründen abgewickelt wurde. Man hatte sich für seine Klientel einfach zu weit aus dem Fenster gelehnt und außer gegen Neonazi-Gewalttäter*innen auch gegen rassistisch agierende Vollstreckungsbeamt*innen, rassistisches Behördenhandeln und das damals schon oder immer noch gnadenlose Abschieberegime gearbeitet sowie auf vielfache Verletzungen der Unversehrtheit und Menschenwürde der betroffenen Geflüchteten hingewiesen, die „zu achten und zu schützen“ doch „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ sei.

Ein Plakat, dass die rassistische Gewalt des Asyl- und Abschiebe­regimes anprangerte und wütend im Thüringer Landtag skandalisiert wurde, hat dem Projekt damals das Genick gebrochen. Ist doch klar: Du kannst kein Geld nehmen von einer Ordnung, die Du dann mit Deiner Kritik so massiv in Frage stellst. Und das genau war schon damals die Schwelle, die zu überschreiten hatte, wer sich - oft mit seiner ganzen Antifa-Expertise - in die Bundesprogramme begab und sich in den Dienst einer rassistischen Abschottungspolitik stellte, der es in erster Linie um den Schutz des Images des Wirtschaftsstandortes Deutschland ging.

Es hat für den Autor dann noch nach guten Jahren auf der „Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus“ beim nicht-kommerziellen Lokalsender Radio LOTTE Weimar bis zum Aufbau der „Landeskoordinierungsstelle Bayern gegen Rechtsextremismus“ gedauert, bis er aus der Beratungsszene „aussteigen“ konnte. In Bayern war der Verfassungsschutz nämlich gesetzter Teil der Beratungsstrukturen, was neben vielen anderen Unzumutbarkeiten das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Aber der „Verfassungsschutz“ ist ganz in der Nähe der Projekte platziert oder gar direkt mit ihrer politischen Bonitäts-Prüfung betraut. Das sollte Anlass genug sein, über die entstandenen Projekte bei allem Lob für Ihre Arbeit, nachzudenken.

Noch nach allem, was eine (zumindest kurzzeitig) entsetzte Öffentlichkeit über die Inlandsgeheimdienste im NSU-Komplex, im Zusammenhang mit dem Terroranschlag vom Breitscheidplatz in Berlin, im Wehrhahn-Prozess, im Zusammenhang mit dem Oktoberfest-Attentat und den Morden in Solingen und Mölln erfahren hat, bleibt der Verfassungsschutz als Referenzrahmen für die Arbeit in den Bundesprogrammen präsent und selbst wo er nicht, wie in Bayern, Teil der Programme ist, gibt er politische Direktiven aus und verlangt, dass seine Feinderklärungen zur Grundlage des Handelns der Projekte werde, eine Zusammenarbeit etwa mit Antifa, VVN-BdA, Roter Hilfe usw. zu unterbleiben habe. Trotz der Ungeheuerlichkeiten, die aus dem NSU-Komplex über den Verfassungsschutz bekannt geworden sind, ist er weiterhin unangetastet in seiner Autorität und soll in vielen Ländern überwachen, wer zu den Zuwendungsnehmer*innen der öffentlichen Hand in Sachen Zivilgesellschaft und Einsatz gegen rechte Umtriebe gehören darf, und gegebenenfalls intervenieren, wenn „linksextremistische Kräfte“ involviert sind. Sie wollen mit der einen Hand V-Leute führen und die rechte Szene infiltrieren, mit der anderen gegen „Linksextremist*innen“ vorgehen und dabei selbstverständlich Teil der Zivilgesellschaft und eines offenen Diskurses sein und gleichzeitig auch noch aufpassen, wer etwas Verbotenes macht.

Um das klarzustellen: Die „Verfassungsschutz“ genannten Inlandsgeheimdienste waren und sind Fremdkörper in einer offenen Gesellschaft. Unangefochten von haarsträubenden Enthüllungen der zurückliegenden Jahre bleibt der VS unhinterfragt in seiner Funktion als hoheitliches „Schutzschild“ der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Der Verfassungsschutz ist jedoch eindeutig Teil des Problems und kann zur Lösung des Problems nur werden, wenn er aufgelöst wird. Als Zuchtmeister und Bewerter der Arbeit der in den Bundesprogrammen arbeitenden Strukturen ist er abzulehnen.

Und wer nun argumentiert, der Verfassungsschutz sei unverzichtbar und zeige seine Wirkung etwa indem er Teile der AfD und insbesondere ihre Jugendabteilung „Junge Alternative“ als „Prüffälle“ systemfeindlicher Bestrebungen in Bedrängnis bringt, verkennt, dass die Inlandsgeheimdienste in gefährliche Weise rechte Strukturen - etwa über V-Leute - erst aufbauen und fördern, um sie dann in durchsichtiger Weise zu einem Problem und einer Gefahr zu erklären. Was sie jetzt gegen die AfD wohlfeil ausprobieren, werden sie langfristig und traditionell immer gegen linke und antifaschistische Arbeit und Politik zum Einsatz bringen. Es gibt keinen guten Geheimdienst im falschen. Und in einem anderen auch nicht.

Eine Mindestforderung muss also, nach 20 Jahren „Bundesprogrammen gegen rechts“, sein, diese unabhängig von staatlichen Vorgaben und geheimdienstlicher Gängelung aufzustellen und mit umfassenden Kompetenzen zur Gesellschaftskritik auszustatten. Und sie auch mit Kontroll-, Interventions- und Sanktionsfunktion gegenüber staatlichen Akteur*innen wie dem Geheimdienst auszustatten.