Die gewaltvollen Facetten rechten Frauenhasses
Mira Brate Anna Suromai (Gastbeitrag)Rechte Ideologie legitimiert Gewalt und Frauenhass. Trotzdem werden beide Phänomene nicht so konsequent zusammengedacht, wie es angebracht wäre. Misogyne Gewalt von Tätern aus der Neonazi-Szene unterscheiden sich zudem in Bezug auf die Motivlage. Vermeintliche Dominanz- und Besitzansprüche führen indessen zu Gewaltexzessen und Femiziden. [Triggerwarnung: Explizite Schilderungen von Gewalt, sexualisierter Gewalt, Demütigungen, menschenverachtender Sprache]1
- 1Dieser Text basiert auf der Broschüre „Alles Einzelfälle? Misogyne und sexistisch motivierte Gewalt von rechts“ (Amadeu Antonio Stiftung, 2022).
Die frauenhassende Ideologie der extremen Rechten
Die rechte Szene ist in ihren Überzeugungen und Strategien alles andere als einheitlich. So verwundert es kaum, dass rechte Vorstellungen zu Weiblichkeiten ebenso nicht in einem Spektrum angesiedelt sind: Die katholisch sozialisierte Brittany Sellner (geb. Pettibone) hat 2019 im ultra-rechten "Antaios Verlag" den rechten „Mädchenratgeber“ mit dem Titel "jung, weiblich, rechts" veröffentlicht, der das Idealbild einer bescheidenen, an christlichen Werten orientierten Tochter propagiert und Teenagerinnen dazu auffordert, sich nach dem Willen von „rechtschaffenen Jungs“ zu richten. Die mit dem Thule-Seminar verbundene Sigrid Hunke und die NPD-Funktionärin Ursula Müller bemühen hingegen den Archetyp der kraftvoll auftretenden Germanin, die sich von übergestülpten Religionen wie dem Christentum nicht die Butter vom Brot nehmen lässt, und schon mal selbst zu den Waffen greift, um dem Gatten furchtlos im Kampf beiseitezustehen1 . Diese (skurril anmutenden) Bilder davon, wie Frauen sich idealerweise zu verhalten haben, können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Phantasma der rechten Realität am Ende einer das letzte Wort hat: Der weiße Mann.
Der Anspruch auf männliche Vorherrschaft ist eine tragende Säule rechter Ideologie2 und wird von drei Annahmen begründet:
1. Frauen und Männer sind nicht nur unterschiedlich, sondern komplett gegensätzlich (Dichotomisierung)
2. Frauen und Männer haben spezifische Eigenschaften, die alle „echten“ Männer bzw. Frauen gemeinsam haben (Essentialisierung)
3. Männer sind Frauen grundsätzlich überlegen und das ist auch gut so (Hierarchisierung).
Welchen dieser beiden Geschlechtersphären das Recht zur Gewaltausübung zugesprochen wird, lässt sich (germanischen Kriegerinnen-Phantasien zum Trotz) unschwer erraten. Besonders eifrig wird die Werbetrommel für Männergewalt vom maskulinistischen YouTuber Jack Donovan gerührt3 . Seine Texte (teilweise auch in Buchform bei "Antaios" veröffentlicht) tragen Titel wie „Violence is Golden“; „A More Complete Beast“; „The Way of Men“. Die hysterisch-männliche Selbstinszenierung als braungebranntes Muskelpaket mit Runen- und „Honor“-Tattoos spiegelt optisch Donovans Inhalte wider. Er stellt Gewalt als etwas dar, das auch moderne Gesellschaften prägt. Hierbei wirft er staatlich legimitierte Gewalt mit Selbstjustiz in einen Topf, zudem zieht er auch keine Grenze in Bezug auf gewaltvolles Handeln in zwischenmenschlichen Beziehungen. Schließlich sei Gewalt ein „natürlicher“ Bestandteil für die „fundamentale Funktion von Männlichkeit“. Donovan benennt die Widersprüche moderner Gesellschaften – in denen jedes Individuum damit zurechtkommen muss, dass es andere Meinungen als die eigene gibt – und schlägt als Umgang vor, sich nicht auf Kooperation und Solidarität außerhalb der „eigenen“ Gruppe zu verlassen, sondern vielmehr Fähigkeiten zu erwerben, die eigene Dominanz (als Mann!) sicherzustellen und dies als „heilige“ Aufgabe zu betrachten: Gewalt sei „nicht das einzige Mittel – aber die letzte Antwort“.
Diese Argumentation kann als fragil-männliche Reaktion auf die feministischen Kämpfe der letzten Jahrzehnte verstanden werden: Wenn es als männliche Aufgabe gesehen wird, die eigene Durchsetzungsfähigkeit komme was wolle durchsetzen zu können, wird Gewalt als Kommunikationstool normalisiert. In der patriarchalen Lesart dürfen Frauen, die sich den rechten Frauenrollen und Weltbildern nicht unterordnen wollen, bestraft werden4 .
Es ist innerhalb der menschenverachtenden rechten Ideologie nur konsequent, die Gewaltverherrlichung, die rechte Männlichkeitsvorstellungen kennzeichnet, auch auf den privaten Bereich, auf Intimbeziehungen und Familien zu beziehen. Es gibt einige Frauen, die in der rechten Szene aktiv sind oder waren, die von Gewalt von rechten Tätern in ihrem Leben berichten5 . Die hier benannte Gewalt unterscheidet sich oberflächlich betrachtet nicht sonderlich von der Häuslichen Gewalt, die in allen Teilen der Gesellschaft vorkommt – sie ist jedoch ideologisch rückgebunden und bestärkt den Täter dadurch in seinem Tun. Zudem ist die rechte Szene auf Zusammenhalt und Unterordnung unter das Kollektivwohl geeicht, weswegen Konflikte und Gewalt in der Beziehung tendenziell verschwiegen werden6 . Das Misstrauen7 , mit dem Frauen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt berichten und Konsequenzen für Täter fordern, häufig konfrontiert werden, dürfte zudem dazu beitragen, dass es rechten Tätern relativ leicht gemacht wird, mit der Gewalt durchzukommen8 . Fälle wie der von der misogynen Hetzkampagne gegen Amber Heard sind hierbei die prominentesten Beispiele. Misogynie und der scheuklappenartige Umgang mit Gewalt gegen Frauen stellen hierbei eine Brücke zwischen rechter Szene und Dominanzgesellschaft dar.
Die vielen Facetten der Einzelfälle
Um herauszufinden, welche sexistischen Ideologiefragmente die Täter zu der Überzeugung gebracht haben, sie dürften Frauen entmenschlichen, demütigen und töten, haben wir die Gerichtsakten von vier Prozessen gegen rechte Gewalttäter untersucht. Die Taten wurden zwischen 1992 und 2009 verübt und sind größtenteils als rechte Taten anerkannt. Um die Betroffenen und ihre Familien zu schützen, haben wir die Namen anonymisiert. Für die Analyse haben wir die Taten in vier Kategorien unterteilt:
1. Gewalt gegen politische Gegnerinnen
2. Femizide mit rassistischer/antisemitischer Dimension
3. Gewalt gegen Frauen, deren Sexualität als „abweichend“ verstanden wird
4. Sogenannte „Beziehungstaten“ innerhalb der rechten Szene
Ein Motiv kommt selten allein – und so ist auch ein Mord aus sexistischen Motiven, die in rechten Weltbildern gründen, nicht immer als solcher zu erkennen. Dies ist nur einer der Gründe für die seltene Berücksichtigung solcher Motive vor Gericht. Die Gründe, mit denen die Gewalt gegen Frauen legitimiert wird, unterscheiden sich teilweise in Bezug darauf, welche Position den Betroffenen in der menschenverachtenden Hierarchisierung rechter Ideologie zugesprochen wird.
Bei genauer Betrachtung solcher Fälle zeigt sich: Ist erst ein Motiv gefunden, wird häufig nicht mehr so genau hingesehen. Viele Urteile lauten somit auf Totschlag und nicht auf Mord. Die Schwere der Tat und die sich in Misogynie begründende Motivation dahinter finden wenig bis keinen Eingang in die Begründung der Urteile - die aus dem rechten Weltbild der Täter resultierende Gefahr wird übersehen. Und wie war das noch? Motiv ist nicht gleich Motiv. Somit schauen wir uns Fälle aus vier unterschiedlichen Kategorien an - sie alle sind jedoch eins: Sexistische Gewalt von rechts.
Gewalt gegen politische Gegnerinnen
„Linke haben kein Recht zu leben“. Unter anderem so begründete Thomas L. den Mord an der 23-jährigen Patricia W. Die beiden begegneten sich das erste Mal am Hagener Bahnhof. Durch einen Aufnäher mit der Aufschrift „Nazis raus“ war Patricia für den Täter dem politisch linken Spektrum zuzuordnen. Er gab sich nicht als Rechter zu erkennen. Sie gab ihm nichtsahnend ihre Adresse. Gemeinsam mit seinem Mittäter Marcel M. besuchte Thomas L. Patricia W. am 3. Februar 1996. In ihrer Wohnung vergewaltigte er Patricia W., würgte sie, stach auf sie ein. Patricia W. starb an 91 Stichverletzungen.
Laut Aussage des Mittäters Marcel M. beschimpfte L. Patricia W. während der Tat sexistisch. „Damit haben die Juden ihren Willen bekommen!“ schrie der Täter Thomas L. nach der Verkündung des Urteils. Doch trotz dieser Aussage, wurde die Gefährlichkeit Thomas L.‘s nicht mit seiner hasserfüllten Gesinnung verknüpft – sowohl seine rechte Gesinnung als auch die sexistische Komponente derselben finden in der Begründung des Urteils kaum Eingang. Eine mögliche Erklärung für die große Brutalität in L.s Vorgehen könnte gewesen sein, dass das Frausein in Verbindung mit der politisch linken Selbstverortung des Opfers ihm das Gefühl gab, in seinem rechten Überlegenheitsanspruch als Mann angegriffen zu werden – seine sexistische geprägte Einstellung geht aus zahlreichen Briefen und Aussagen hervor.
L. ermordete zudem mindestens zwei weitere Menschen: Am 16. Juli 1995 zusammen mit seiner damaligen Lebensgefährtin Bianca W. die 26-jährige Dagmar K.und am 15. März 1996 den 26-jährigen Martin K..
Wegen Mordes in drei Fällen, Vergewaltigung und versuchter Vergewaltigung wurde Thomas L. zu einer lebenslanger Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt, die anschließende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und anschließende Sicherheitsverwahrung wurden angeordnet. Das ist das zu diesem Zeitpunkt härteste Urteil, das seit dem zweiten Weltkrieg durch das Essener Landgericht verhängt wurde. Doch bedeutend ist hier: Die Tatmotive wurden nicht in voller Gänze beleuchtet – die politische Komponente wurde vernachlässigt. Und es wird uns nicht wundern: Auch dies ist kein Einzelfall.
Femizide mit rassistischer/antisemitischer Dimension – der Mord an Marwa El-S.
Im August 2008 besuchte Marwa El-S. mit ihrem zweijährigen Kind einen Spielplatz. Dort wird sie von einem Mann rassistisch und sexistisch beleidigt, er beschimpfte Marwa El-S als „Islamistin“, „Terroristin“ und „S*******“. Aufgrund der Heftigkeit der Beleidigungen und der Bedrohlichkeit der Situation stellt sie schlussendlich Strafantrag gegen den Täter. Im weiteren Verlauf kommt es zu wiederholten Widersprüchen gegen den Strafantrag durch den Täter und zu weiteren rassistischen und sexistischen Hasstiraden auch bei der ersten Hauptverhandlung. Marwa El-S. und ihr Ehemann Elwy O. betonten mehrfach, dass sie sich nicht ausreichend vor dem Täter geschützt fühlten – so wird beispielsweise auch ihre Adresse in seinem Beisein verlesen. Der Täter macht auch bei einer Vernehmung durch den Staatsschutz in Dresden keinen Hehl aus seiner menschenverachtenden rechten Einstellung. Bei der erneuten Hauptverhandlung am 1. Juli 2009 stürzt sich der Täter auf Marwa El. S und sticht mit einem eingeschmuggelten Messer auf sie ein. Trotz des Versuchs der Rettung durch Elwy O. stirbt sie noch am Tatort. Marwa El-S. erhielt nicht den Schutz, der ihr Leben hätte retten können. Sie wurde aus menschenverachtenden Motiven heraus ermordet.
Die Anerkennung des rassistischen Motivs wurde durch das Gericht geleistet. Wobei eine mögliche sexistische Motivation des Täters, begründet darin, dass Marwa El-S. sich als muslimische Frau juristisch gegen seine Hasstiraden wehrte, statt diese hinzunehmen, dezidiert hätte betrachtet werden müssen.
Gewalt gegen Frauen, deren Sexualität als „abweichend“ verstanden wird – Sexualisierte Gewalt gegenüber Sexarbeiterinnen in Frankfurt
Gewalt zieht sich wie ein roter Faden durch Kai K.s Leben. Immer wieder wurde K. im Laufe seines Lebens verschiedenen Personen gegenüber gewalttätig, wiederholt spielte auch sexualisierte Gewalt gegenüber Frauen eine Rolle und sein imaginiertes Recht auf Überlegenheit gegenüber Frauen spiegelte sich in seinen Taten wider: 2015 versucht er eine Frau zu vergewaltigen. 2016 vereinbart er gemeinsam mit einem Bekannten, mit zwei weiteren Frauen, die als Tänzerinnen in einem Nachtclub arbeiten, sexuelle Dienste gegen Geld. Gemeinsam mit Nils I. wurde eine ebensolche Abmachung 2016 mit einer Sexarbeiterin getroffen. In beiden Fällen wurde K. anschließend gewalttätig und verhielt sich entgegen der Abmachung. Vereinbart war: „nichts Härteres“. In ihrer Wohnung wurden die Täter jedoch schnell gewalttätig, schlugen das Opfer und äußerten, sie müsse sich „ihr Geld erstmal verdienen“.
In den Aussagen von K. und I. zeigte sich wiederholt, dass bestimmte Gruppen von Menschen in ihren Augen „weniger wert“ sind. Dies bezieht sich in diesem Falle insbesondere auf Drogenabhängige, Sexarbeiterinnen und Frauen. Immer wieder wurde dies auch in seinen Aussagen deutlich: „Heroinh**** sind die besten, die machen alles mit“, dies geht aus Urteilen des Frankfurter Landgerichts vom 11. August 2004 und 11. April 2016 hervor.
Kai K. und Nils I. waren noch bis zum Zeitpunkt der Prozesseröffnung wegen der drei hier untersuchten Fälle am 11. April 2016 bei den rechten Organisationen „Nationale Sozialisten Rhein Main“ und „Freies Netz Hessen“ aktiv. In der Verhandlung wird die sexistische Grundeinstellung von Kai K. und Nils I. thematisiert – auch wird auf ihre rechte Gesinnung eingegangen. Doch wird auch an dieser Stelle der entscheidende Rückschluss von der ideologischen Gesinnung auf die sexistische Gewaltbereitschaft nicht vollzogen.
Sogenannte „Beziehungstaten“ innerhalb der rechte Szene- Gewalt und Bedrohung gegenüber Tanja P. und ihren Kindern
Dieser Fall ist gesondert zu betrachten: Es hat nie einen Prozess vor einem Strafgericht gegeben, sondern nur einen um das Sorgerecht. Tanja P. war selbst lange in der rechten Szene organisiert und mit Markus P. verheiratet. Wiederholt werden sie und ihre Kinder Opfer der Gewaltausbrüche von Markus P. Den harten Drill und die Gewalt in der Erziehung von Kindern kennt sie aus ihrer eigenen Kindheit innerhalb der rechten Szene. 2005 fasst sie den Entschluss, ihre Kinder und sich aus der Familie und der Szene zu holen, um sich und ihre Kinder vor Gewalt, Drill und weiterer Indoktrination zu schützen. Markus P. versuchte wiederholt, sich das Recht Umgangsrecht mit seinen Kindern einzuklagen. Das Gericht sah eine Gefahr als nicht gegeben und sprach dem Vater das Recht zu, seine Kinder sehen zu dürfen. Allein die Zugehörigkeit zur extrem rechten Szene biete keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls.
Im Urteil des Oberlandesgerichts Dresden heißt es hierzu: „Der Senat kann nicht feststellen, dass bei einem Umgang der Kinder mit ihrem Vater zu befürchten wäre, dass seine Kinder oder die Mutter der Kinder Angriffen aus der rechtsradikalen Szene ausgesetzt wären, die eine Gefährdung des Wohls der Kinder oder auch der Antragstellerin bedeuten würden“. „Eine rechtsextreme Einstellung wird bei Gericht oder bei den Jugendämtern nicht als kindesgefährdend eingeschätzt“, so zitiert die taz Cornelia Neumann vom "Regionalzentrum für Demokratische Kultur in West-Mecklenburg". Es ist fraglich, ob innerhalb einer Szene, die Frauen als untergeordnet betrachtet, in der Kinder mit extremem Drill zur Härte erzogen und Aussteiger*innen als „Verräterschweine“ betitelt und bedroht werden, davon ausgegangen werden kann, dass eine Gefährdung von Frauen* und Kindern nicht gegeben ist.
Fazit
Die hier besprochenen Fälle bilden nur einen Ausschnitt ab: Der einem extrem rechten Weltbild innewohnende Sexismus und die daraus resultierende Gefahr für Frauen* ist ein Phänomen, das weit über die hier besprochenen Fälle hinaus existiert. Einzelfälle, die eine Regelmäßigkeit sind, können eben nur durch mehrfaches Hinsehen als das erkannt werden, was sie sind: Resultate eines zutiefst sexistischen Weltbildes, das Gewalt gegen Frauen* begünstigt. Bei der Verurteilung eines Täters ist es nicht nur von Interesse Gerechtigkeit oder zumindest Rechtssicherheit herzustellen. Die Judikative hat auch die Aufgabe, ein Verbrechen und die dahinterliegenden Strukturen nachzuvollziehen. Immer wieder werden rechte Täter und ihre Motive jedoch psychologisiert und pathologisiert und auf diese Weise zu Einzeltaten psychisch labiler Täter erklärt - die einem rechten Weltbild innewohnende Gefahr wird verharmlost.
Und so heißt es weiter: Und täglich grüßt der Einzelfall.
- 1Birgit Rommelspacher weist in ihrem Beitrag Frauen und Männer im Rechtsextremismus darauf hin, dass Hunke und Müller Positionen vertreten, nach welchen die »besten« Frauen die gleichen Chancen erhalten sollten, wie die „besten“ Männer. (Sammelband Rechtsextremismus und Gender, Ursula Birsl, 2011).
- 2weiterführend hierzu sind die Sammelbände „Was ein rechter Mann ist“ (Robert Claus, Esther Lehnert, Yves Müller, 2010) sowie Rechtsextremismus und Gender (Amadeu Antonio Stiftung, Heike Radvan 2013) zu empfehlen.
- 3Simon Volpers analysiert die Strategien Donovans in seinem Buch Neue rechte Männlichkeit (2020). Die hier zitierten Aussagen stammen aus Donovans 2010 veröffentlichten Text Violence is Golden sowie aus einer Rede, die er im Februar 2017 in Schnellroda gehalten hat.
- 4Hierzu ausführlich: Feministische Intervention (2019): Frauen*rechte und Frauen*hass
- 5Nachzulesen bei Heike Kleffner: Extrem rechter Frauenhass und neonazistische Gewalt, antifainfoblatt.de, abgerufen: 28.02.2023.
- 6Michaela Köttig beschreibt dies in ihrer 2004 veröffentlichten Dissertation.
- 7Christina Clemm beschreibt ihre diesbezüglichen Erfahrungen als Anwältin in dem Buch Akteneinsicht (2020)
- 8Hierbei soll keineswegs die Gewalt und die Menschenverachtung, die von rechten Frauen als Täterinnen ausgeht, verneint oder relativiert werden. Erlittene Gewalt und verübte Gewalt stehen hier nebeneinander – beide Erlebnisse heben einander nicht auf, und keines rechtfertigt unserer Ansicht nach das andere. Johanna Sigl (2018) differenziert anhand von Biografieforschung aus, welche Rolle Gewalt für rechte Frauen in ihrer Lebenswelt (als Opfer und als Täterin) spielt. Renate Bitzan (2000) analysiert die Rolle von Frauen als Täterinnen.