Urteil im Neukölln-Komplex
Mit einem Teilfreispruch endete am 7. Februar 2023 der Prozess wegen Taten aus der Neuköllner Anschlagsserie gegen Sebastian T. vor dem Berliner Amtsgericht.
Nach anfänglich fünf Neonazis auf der Anklagebank, wurde zuletzt nur noch gegen Sebastian T. verhandelt. Während die Indizien für zwei angeklagte Brandanschläge auf Autos nicht ausgereicht hatten, konnte das Video einer polizeiliches Observation, die eigentlich den Hauseingang eines linken Aktivisten überwachte, T. vier Drohsprühereien nachweisen.
Solche Taten waren neben PKW-Brandstiftungen eine der häufigsten Begehungsweisen der Neonazis in der Straftatenserie gegen politische Gegner. Diese Sprühereien sowie mehrere Betrugsdelikte führten zu einer Gesamtstrafe von 1,5 Jahren Haft ohne Bewährung für Sebastian T. sowie der Auflage, 16.000 Euro zurückzuzahlen. Gegen das Urteil hat die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt, genauso wie gegen den bereits im November 2022 ergangenen Teilfreispruch von Sebastian T.’s mutmaßlichen Komplizen Tilo P.
Die Nebenklage kritisierte nach dem Urteil, dass in dem Verfahren „kein ernsthafter Versuch unternommen wurde, die Taten als Teil eines umfassenden Komplexes zu begreifen, bei denen ein rechtes Netzwerk gezielt zusammenarbeitete, um politischer Gegner*innen mit Gewalt einzuschüchtern und anzugreifen.“ Entsprechende Anträge der Nebenklage wurden vom Gericht abgeblockt.
Neben diesem Verfahren endeten noch zwei weitere Prozesse mit Bezug zum Neukölln-Komplex, bei denen Polizisten angeklagt waren. Die Berufung von Stefan K., ehemaliges Mitglied einer lokalen Neuköllner Polizeieinheit zu Neonazis namens „EG Rex“, wurde nach mehreren Verhandlungstagen vom Berliner Landgericht am 28. Februar 2023 verworfen. Es bestätigte eine Verurteilung vom Mai 2022 zu einer Geldstrafe (9.600 Euro) und einer Schmerzensgeldzahlung wegen einer rassistischen Attacke aus dem Jahr 2017.
Am 17. März 2023 wurde zudem im dritten Anlauf gegen den in Lichtenberg tätigen Polizisten Detlef M. verhandelt, der wie Tilo P. in der Neuköllner AfD war. Er soll laut Anklage Polizeiinterna in einer AfD-Chatgruppe weitergegeben haben. Vor Gericht behauptete M., die Informationen lediglich aus der Presse gehabt zu haben und sich mit der Darstellung als vermeintliche Interna nur profilieren wollte. Das Gegenteil konnte das Gericht nicht beweisen und sprach ihn frei. Im Zuge der Ermittlungen wurde auf seinem Handy wurde eine weitere rechte WhatsApp-Gruppe (Name „Eierköppe“) mit mehreren Polizisten als Mitgliedern aufgedeckt.