Unter Burschenschaftlern: Messerattacke ohne öffentliches Interesse?
Weitgehend abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit steht eine Messerattacke im rheinland-pfälzischen Bingen, bei der ein Burschenschaftler Mitte Februar 2023 auf einen anderen einstach, nachdem dieser sich über die vom Angreifer im Verbindungshaus abgespielte „Nazi-Musik“ beschwert hatte.
Polizei und Staatsanwaltschaft scheinen bemüht, die Angelegenheit nicht an die große Glocke zu hängen.
Allerdings fiel der Frankfurter Rundschau in der Statistik der Bundesregierung zu rechtsextremen Straf- und Gewalttaten der Vermerk zu einer versuchten Tötung auf. Auch die taz berichtete und arbeitete einen Widerspruch heraus zwischen den durch Stiche in den Oberkörper verursachten Verletzungen des Opfers einerseits und dem Statement der Staatsanwaltschaft Mainz andererseits. Ein Sprecher ließ sich mit den Worten zitieren, dass sich „die Tat zum einen in einem privaten Rahmen ereignete und zum Tatzeitpunkt keine Öffentlichkeitswirkung eingetreten war“ und „zum anderen musste Berücksichtigung finden, dass bei der Tat keine gravierenden Rechtsgutsverletzungen eingetreten sind, kein dringender Tatverdacht für ein versuchtes Tötungsdelikt bestand“.
So soll begründet werden, weshalb keine Pressemitteilung herausgegeben wurde. In der Antwort zu einer Kleinen Anfrage im Landtag wurde im selben Stil ausgeführt, dass nur der Anfangsverdacht für einen versuchten Totschlag bestehe und lediglich „vier Stichverletzungen mit einer Tiefe von maximal 0,5 cm im Bereich des Oberkörpers“ zugefügt worden seien. Das Opfer sei nur einen Tag im Krankenhaus gewesen und bei lokaler Betäubung genäht worden.
Die Auffassung der Staatsanwaltschaft mutet dabei so abenteuerlich an, dass der Verdacht naheliegt, dass zum wiederholte Mal rechte Gewalttaten vertuscht werden könnten. Insbesondere im Bereich der Straftaten von Burschenschaftern gewähren Teile der sogenannten Sicherheitsbehörden wohlmöglich ganz gerne Kredite, was regelmäßig Thema im Antifaschistischen Infoblatt (AIB) ist.