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Recherchekollektiv darf Text teils wieder veröffentlichen

Einleitung

Ein Bauunternehmen in der Oberlausitz hatte ein antifaschistisches Recherchekollektiv verklagt. Das Landgericht Dresden hatte in erster Instanz zugunsten der Firma entschieden. Dagegen hat das Antifa-Recherchekollektiv Berufung eingelegt.

Jörg Drews Hentscke Bau
(Bild: Screenshot: YouTube@OstsachsenTV)

Jörg Drews spricht am 24. November 2022 im sächsischen Bautzen.

Am Oberlandesgericht Dresden ist im Rechtsstreit zwischen dem Recherchekollektiv und der Bautzner Firma Hentschke Bau mit ihrem Geschäftsführer Jörg Drews das Urteil gefallen. Künftig darf zumindest noch publiziert werden, dass die Baufirma durch eine AfD-Parteispende von 19.500 Euro und die Teilfinanzierung von medialen Auftritten (extrem) rechter Akteure rechte Strukturen in Ostsachsen befördert habe. „Die Schlussfolgerung daraus, der Kläger falle durch extrem rechtes Engagement auf - diese Äußerung ist im Sinne der Meinungsfreiheit zulässig“, urteilte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter.

Das Recherchekollektiv „15 Grad Research“ und das Else-Frenkel-Brunswik-Institut (Efbi) der Uni Leipzig hatten 2023 Texte über rechte Strukturen in ostsächsischen Unternehmen veröffentlicht. In diesen ging es unter anderem um die Firma Hentschke Bau und deren Geschäftsführer. Das Recherchekollektiv verlor einen Rechtsstreit am Landgericht Dresden in erster Instanz.

Über einen „ergänzenden Sachverhalt“ darf laut Urteil in Zukunft nicht mehr publiziert werden. Eine Revision zum Urteil wird vom Oberlandesgericht nicht zugelassen. Beide Seiten, sowohl Hentschke Bau als auch der VVN-BdA für das Recherchekollektiv, tragen die Kosten des Verfahrens.