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Sieben Jahre rechte Massenmobilisierung nach Chemnitz

Albi Becker
Einleitung

Im Zuge der rechten Massenmobilisierung nach Chemnitz 2018 wurden Gegendemonstrant*innen von Neonazis angegriffen. Sieben Jahre später fand nun der zweite Prozess sein Ende – die Neonazis kommen straffrei davon. Die skandalösen Urteile sind vor dem Hintergrund einer offensiven Entpolitisierung neonazistischer Aktivitäten zu verstehen.

Feldmann Gericht
(Foto: Screenshot von ZDF via Rechercheportal Jena-SHK)

Der Neonazi Steven Feldmann bewegt sich im Kreis des „Ghost Gang MC“ und nahm mit dessen Kristallisations­figur Benjamin Schmoranz am Prozessauftakt gegen die rechtsterroristische Neonazigruppe „Knockout51“ aus Eisenach teil. Benjamin Schmoranz (li.) und Steven Feldmann (re.) während des Prozesses gegen „Knockout51“ am 21. August 2023.

Am 27. August 2025 fand die Urteilsverkündung beim Landgericht Chemnitz statt: Drei der vier Angeklagten wurden freigesprochen, beim Braunschweiger Neonazi Lasse Richei wurde das Verfahren ohne Auflagen eingestellt. Bereits beim ersten Prozess wurden die Verfahren gegen drei Angeklagte gegen geringe Geldbeträge eingestellt. Bei einem Prozess gegen ursprünglich 19 Neonazis, die gezielt Antifaschist*innen angriffen haben und bei dem mehrere Neonazis erkannt wurden, sind diese Urteile nicht selbstverständlich. 

Kritik am Verfahren gibt es seit Jahren: Es hat sechs Jahre gedauert bis der erste Prozess anlief. Sechs Jahre in denen die Neonazis weitere Personen angriffen und rechtsradikal organisiert auftraten – so beispielsweise Lasse Richei, Pierre Bauer oder Steven Feldmann. Sechs Jahre in denen die Betroffenen mit Prozessladungen rechneten, Sorge vor den Angreifern hatten und Behördenhickhack durchstehen mussten. Zum Glück aber auch sechs Jahre solidarische Begleitung durch die "Solikampagne Chemnitz 2018", Beratungsstellen und einzelnen Genoss*innen.

Kritik an den Verfahren

Die Prozesse stützten sich ausschließlich auf die Aussagen der Betroffenen. Dr. Kati Lang, Rechtsanwältin und Nebenklagevertreterin in den Verfahren stellte fest, dass keine Handys der Neonazis beschlagnahmt wurden, es keine Hausdurchsuchungen gab und obwohl sich Blut auf der Kleidung der Angreifer befand, wurde diese weder beschlagnahmt noch untersucht. Ebenso wenig fanden DNA Untersuchungen statt. Entsprechend hält Lang fest: „Dieses Verfahren ist ein Freifahrtschein für den randalierenden rechten Mob. Erst wird schlampig ermittelt, dann das Verfahren jahrelang durch die Justiz verschleppt und schlussendlich freigesprochen. Wer so gegen rechte Gewalt vorgeht, braucht sich nicht zu wundern, dass Chemnitz als Eldorado für die bundes­weite Neonaziszene erscheint“.1

Ersichtlich wird bei der Urteilsverkündung auch, dass die Verfahren von gerichtlicher Seite aus entpolitisiert wurden und zwar zugunsten der rechten Angreifer. Die Urteile sind zu vorderst für die Betroffenen, die auf den Verfahrenskosten sitzen bleiben, relevant. Ihre gesellschaftliche Relevanz lässt sich jedoch nur durch eine politische Einordnung verstehen.

Hintergrund

Jahre vor dem Prozess tauchte das NSU-­Kerntrio in Chemnitz unter und bekam Unterstützung aus der dortigen rechten Szene. In den 2010er Jahren organisierten „PEGIDA“ und „PRO Chemnitz“ Demonstrationen gegen Asylunterkünfte. Letztere meldeten die Demonstration am 1. September 2018 an, bei dem erstmals führende AfD-Politiker*innen wie Björn Höcke, Andreas Kalbitz und Jörg Urban gemeinsam mit PEGIDA Organisatoren wie Lutz Bachmann sowie Neonazis aus „Freien Kameradschaften“ und rechte Hooligans an der Spitze einer Demonstration liefen. 

Dieses Ereignis bleibt als „Schulterschluss“ der Organisationen im Gedächtnis und stellte eine Zäsur dar. Bis dahin wurde die AfD von vielen Bürger*innen noch als nicht offen rechtsradikal wahrgenommen. Sieben Jahre später, die „Querdenken“-Proteste und die zahlreichen rechten Terrornetzwerke im Kopf, bestätigt sich diese Zäsur als folgenreich. Der Schulterschluss war nicht nur ein symbolischer, sondern auch ein strategisch aktionistischer. In den Tagen im September 2018 wurden in Chemnitz gezielt Jagd auf Migrant*innen gemacht, das jüdische Restaurant Schalom angegriffen und Gegendemonstrant*innen aufgelauert (ohne juristische Konsequenz). Noch Tage danach konnten Bewohner*innen der Asylunterkunft nicht auf die Straße.2 Der Mörder des CDU-Politikers Walther Lübke, Stephan Ernst, nahm an der Demonstration teil und fasste hier seinen Entschluss zu seinem Attentat. 

Die AfD sorgte für eine Verschiebung des Overton-Fensters, also was als denkbar, sagbar und machbar gilt und verlieh der rechten Massenmobilisierung Stabilität. Die Skandale aus dem Vorjahr bezüglich neofaschistischer "Prepper"-Gruppen mit AfD Mitgliedern ("Hannibal Netzwerk") wurden in eine neue Normalität eingebettet. 

Trotz der relativ schnell viral gegangenen Video-­Aufnahmen leugnete der ehemalige Präsident des deutschen Inlandsgeheimdienstes Hans-Georg Maaßen die Angriffe und Verfolgungen. Berichte von Migrant*innen, die extreme Gewalterfahrungen durch rassistische Deutsche in Chemnitz erlebt haben zeigen, dass sich die rechte Raumnahme in Chemnitz bedrohlich auf den Alltag ausgewirkt hat.

Staatlicher Unwille

Die Polizei zeigte bei den Gegenprotesten und beim Kontakt nach den rechten Angriffen exemplarisch, wie staatliche Behörden über rechte Gewalt denken. Statt den rechten Mob davon abzuhalten, Menschen durch die Straßen zu jagen, richteten sich Wasserwerfer und Hundertschaften gegen die linke Gegendemonstration. Unmittelbar nach einem der Angriffe die nun verhandelt wurden, gab ein Polizeibeamter die Ansage durch „Hier hat eine Konfrontation links gegen rechts stattgefunden“ – nicht passend, wenn eine große Gruppe Neonazis bewaffnet eine unvorbereitete Menschengruppe angreift. Bei den Zeug­*innen-Aussagen war der Staatsschutz laut Betroffenen mehr daran interessiert, wie diese politisch aktiv seien, als die Aussagen zum Angriff aufzunehmen. 

Dass die Verfahren nun straffrei für die Neonazis enden, ist kein Einzelfall. Ein paar Monate vor den Angriffen, im April 2018, verfolgten Neonazis zwei Journalisten in Fretterode und verletzten diese mit Schraubenschlüssel, Baseballschläger, Reizgas und Messer. Die Richterin sprach bei der Urteilsverkündung von „zwei ideologischen Lagern“ die „weit auseinander liegen“. Die darauf folgenden lächerlich geringe Strafen gegen die organisierten Neonazis (Arbeitsstunden) offenbaren das Denkmuster: Wenn Neonazis (vermeintlich) Linke und Migrant*innen angreifen juckt es die Behörden wenig. Sollten die Neonazis aber für den Staat eine Bedrohung darstellen, werden Verfahren eingeleitet und abgeurteilt. In Sachsen waren das zu der Zeit das Verbot der „Old School Society“ (2015), der „Gruppe Freital“ (2016) sowie der Gruppe „Revolution Chemnitz“ (2018). Anders als bei den Prozessen gegen Reichsideolog­*innen wie die „Patriotische Union“ (2022/23) werden Prozesse wegen Angriffen gegen Linke und Migrant*innen verzögert und als nicht dringlich eingestuft, wie etwa der Prozess gegen den CDU Lokalpolitiker Hans-Josef Bähner (#TatortPortz).3

Was aus den Verfahren gelernt werden kann

Trotz diverser Erfahrungen, dass Neonaziangriffe gegen Linke, Migrant*innen und Juden*Jüdinnen kaum bis nicht juristisch verurteilt werden, ist bei vielen Genoss*innen noch der Glaube vorhanden, dass im Zweifel eindeutige Taten auch verurteilt würden (schon weil es so viele Prozesse gegen Linke gibt, die selbst ohne Beweise abgeurteilt werden). Sich mit den verschiedenen Prozessen, bei denen es um Neonaziangriffe geht, auseinanderzusetzen, kann einen realistischeren Blick auf die gegenwärtigen Verhältnisse ermöglichen.

Die Solidaritäts- und Prozessbeobachtungsgruppen „Tatort Portz“, das Bündnis „Tatort Henstedt-Ulzburg“ oder „Tatort Fretterode“ sind Beispiele der letzten Jahre in diesem Bereich. Neben der Erarbeitung aktueller Analysen ist die Solidaritätsarbeit für Betroffene rechter Gewalt entscheidend. Neben Solikreisen machen Opferberatungsstellen enorm wichtige Arbeit. Im Chemnitz-2018-Komplex hat das Projekt „Support“ Prozessdokumentationen erstellt. Bei Verfahren wie diesen, die sich über mehrere Jahre ziehen, können Beratungsstellen verlässliche Konstanten für die Betroffenen darstellen sowie Spenden für Gerichtskosten sammeln.4

Wenn wir uns auf den Staat nicht verlassen können, stellt sich die Frage nach effektiven Selbstschutz-Maßnahmen. Die Leute, die in Chemnitz angegriffen wurden, sind bereits in Gruppen unterwegs gewesen, waren aber relativ unvorbereitet auf den Mob getroffen. Sicherheitsmaßnahmen vor, während und nach Gegendemonstrationen ernst zu nehmen, sich kollektiv darüber auszutauschen und sich nicht darauf zu verlassen, dass man als Gruppe nicht angegriffen wird, ist ein wichtiger Schritt. 

Danke an dieser Stelle an alle Antifas, die bei vielen CSDs An- und Abreisen organisieren und eine Menge Arbeit in den Schutz der Veranstaltungen stecken.

  • 1

    Pressemitteilung des VBRG vom 28.08.2025.

  • 2

    Im online verfügbaren Film „Chemnitz triggert“ erzählen u.a. Geflüchtete Menschen wie sie die Zeit des Mobs und danach erlebt haben.

  • 3

    tatort-porz.org/

  • 4

    solichemnitz2018.noblogs.org. Die Spendenkampagne der RAA Sachsen e.V. für die Prozesskosten heißt „Solidarität zeigen – für Gerechtigkeit streiten“ und ist auf der Plattform betterplace zu finden.