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Aufgehoben: Mildes Urteil für Neonazi-Mord

Einleitung

Das milde Urteil gegen den Neonazi Patrick Eichelberg, der Ende 2023 den Tunesier Mahdi Ben Nasr in Baden-Württemberg erschossen hatte, wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Es wurde zuvor das Mordmerkmal der Heimtücke fehlerhaft geprüft.

Mahdi Ben Nasr
(Foto: Screenshot ND/Lukas Komm)

Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2026 ein Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen wegen Totschlags aufgehoben (1 StR 216/25). Rückblick: Die Polizei findet in der Wohnung des Geflüchteten Mahdi Ben Nasr eine eingeschlagene Scheibe, Schleifspuren und eine riesige Blutlache. Sie nimmt nur eine Vermisstenmeldung auf. Erst im April 2024 fand ein Taucher zufällig ein Leichenteil. 

Das milde Urteil gegen den Neonazi Patrick Eichelberg, der Ende 2023 den Tunesier in Baden-Württemberg erschossen hatte, habe das Mordmerkmal der Heimtücke fehlerhaft geprüft. Zu den möglichen rassistischen (niederen) Beweggründen des Täters sagte der BGH nichts. 

Mahdi Bin Nasr kam 2011 nach Europa und lebte allein in einer Geflüchtetenunterkunft. Sein Mörder Patrick E. hatte in seinem Haus Hitler-Bilder und NS-verherrlichende Literatur. Sein Carport war mit dem Schriftzug „Deutsches Schutzgebiet“ verziert, seine Hundehütte nannte er „Wolfsschanze“. Aus der Haft schrieb er seiner Frau, dass er in anderen Ländern für seine Tat gefeiert worden wäre. Auf dem Handy von E. fanden die Ermittler ein Nutzerkonto im AfD-Shop, Hitler-Reden und Darstellungen von Gewalttaten bis hin zu Tötungen. An seiner Arbeitsstelle war E. für den Spruch „Ein guter Deutscher kauft nicht beim Juden“ und das Kleben von Stickern des extrem rechten „Compact“-Magazins abgemahnt worden. Als "Hobby-Jäger" besaß er 40 Waffen. 

Der Oberstaatsanwalt beschrieb den Angeklagten als „tiefgläubigen Christen und absoluten Familienmenschen“, der einer „fatalen Fehleinschätzung“ unterlegen sei. 2024 wurde er wegen Totschlags zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Dem ging ein Deal voraus. Eichelberg gestand die Tat, im Gegenzug sagte ihm das Gericht eine milde Strafe zu. Die Feststellungen des Landgerichts beruhen auf den Schilderungen des Täters. Die beiden Männer hätten sich gegenseitig aggressiv bedroht. Eichelberg folgte Ben Nasr ins Haus und erschoss ihn. Angeblich weil er einen Angriff fürchtete. An den nachfolgenden Tagen zerlegte der Jäger sein Opfer, umwickelte die Leichenteile mit Maschendraht und warf sie in den Rhein. 

Nur auf Revision von Bin Nasrs Schwester hob der Bundesgerichtshof nun das Urteil auf.