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Kein Geständnis heißt kein antisemitisches Motiv?

Einleitung

Nach dem schweren Angriff auf den jüdischen Linken Lahav berücksichtigt die Berufungsinstanz in ihrem Urteil ein antisemitisches Motiv nicht. Im Freundeskreis des Täters war offenbar unmittelbar nach dem Vorfall davon gesprochen worden, dass „musti [...] den judenhurensohn totgeschlagen“ habe. Es ist nicht das erste Mal, dass Gerichte aus antifaschistischer Perspektive kritikwürdige Urteile sprechen und sich mit dem Bewerten von menschenfeindlichen Motiven schwer tun.

FU Berlin
(Foto: flickr.com; jo.schz; CC BY-NC-SA 2.0)

(Symbolbild Freie Universität Berlin)

Gruß aus den 1990er Jahren?

Neonazis und andere rechte Jugendliche konnten insbesondere in den 1990er Jahren vielfach auf Verständnis und Milde vor Gericht hoffen. Das umfasste auch schwerste Gewalttaten und schloss gerne eine Ignoranz gegenüber ihren rassistischen Motiven mit ein. Eine starke Alkoholisierung, der Druck der eigenen Gruppe und eine allgemeine Frustration wegen der Massenarbeitslosigkeit und wegen mangelnder Perspektiven waren gern genommene Ausflüchte vor Gericht. Zudem wurde ein junges Alter positiv berücksichtigt.

Aber auch in der nicht ganz fernen Vergangenheit gab es wiederholt Fälle, in denen linke Prozesbeobachtende kein Verständnis für den Umgang von Gerichten aufbringen konnten. So gab es 2004 einen Freispruch für den 76-jährigen Rentner Werner P. aus Berlin-Köpenick, der den 33-jährigen Berliner Hip-Hop-Aktivisten Attila A., besser bekannt als Maxim, mit einem mitgeführten Springmesser getötet hatte. Vorausgegangen war ein Streit im Supermarkt, weil der Rentner Maxims Freundin zu Unrecht des Ladendiebstahls bezichtigt hatte. Hier stimmte das hohe Alter des Messerstechers das Gericht milde, denn er habe sich in einer Bedrohungslage sehen können, weshalb von Notwehr auszugehen sei. Dass diese Bewertungen frei von Rassismus getroffen worden sein sollen, ist antifaschistischen Linken bis heute kaum nachvollziehbar.

Gegenläufige Tendenzen

Als jüngstes Beispiel soll der Fall des damaligen CDU-Politikers Hans Josef B. dienen (Vgl. AIB 126 und 133). Dieser hatte im Dezember 2019 an seiner Grundstücksgrenze in Köln-Porz einem 20-jährigen migrantischen Jugendlichen in die Schulter geschossen. Zunächst wurde kein Haftbefehl erlassen und über den Tatverdächtigen in den Medien nur anonymisiert berichtet, während der Betroffene jedoch durch Medienberichte stigmatisiert wurde. Befürchtungen, dass in diesem Fall eine Täter-Opfer-Umkehr und eine Entpolitisierung des Falls vorgenommen werden sollten, realisierten sich jedoch am Ende nicht. Denn letztlich wurde für viele überraschend ein „fremdenfeindliches“ Motiv in angemessener Weise herangezogen. Das Urteil – insbesondere die Anerkennung des rassistischen Tatmotivs – führte damals zu Erleichterung und Aufatmen bei den Betroffenen und den Prozessbeobachter_innen. Noch kurz vor dem Urteil waren die Erwartungen sehr gering.

Streit unter angehenden linken Lehrern über die angemessene Art der Moderation von Chatgruppen oder antisemitische Gewalt?

Der Angriff auf Lahav ereignete sich im Februar 2024 in Berlin-Mitte nach einem zufälligen Aufeinandertreffen. Täter und Betroffener kannten sich vom gemeinsamen Studium an der Freien Universität Berlin (FU) und dortigen (teils in Chatgruppen geführten) politischen Auseinandersetzungen. Nach wenigen Worten schlug der Angreifer seinem jüdischen Mitstudenten Lahav in der Nähe einer Bar am Rosenthaler Platz unvermittelt zweimal ins Gesicht und trat noch einmal nach, als dieser bereits am Boden lag, wodurch Lahav eine Hirnblutung und eine komplexe Mittelgesichtsfraktur erlitt. Danach waren etliche Operationen erforderlich, auch die weiteren Folgen der Verletzungen erwiesen sich als langwierig.

Lahav war Administrator einer Chatgruppe des Studiengangs „Geschichte auf Lehramt“, in der auch der Angreifer zu den mehr als 400 Mitgliedern gehörte. Ersterer schritt dort gegen sexistische, rassistische und antisemitische Inhalte ein, zum Teil zum Wohlgefallen seines späteren Angreifers – insofern es zum Beispiel um rassistische Äußerungen ging. Streit gab es, weil Lahav auch gegen anti-israelische bzw. antisemitische Chatbeiträge und Plakate an der Uni vorging. Während der Täter offenbar einer antizionistischen Ideologie anhängt, versteht Lahav unter seiner Solidarität mit den Palästinenser_innen das Eintreten für eine Zweistaatenlösung (Vgl. AIB 56, „Es gibt keine bedingungslose Solidarität“). Die letztgenannte politische Positionierung seines Mitstudenten kannte der Angreifer, ein Deutscher mit teilweise palästinensischer Familienherkunft, zum Tatzeitpunkt aus privaten Chats, in denen er Lahav bedroht hatte.

Mit Bezug auf diese Vorgeschichte versuchte der Täter seine Attacke als eine Kurzschlussreaktion im Rahmen des laufenden Streits darzustellen und stritt eine (strafverschärfende) antisemitische Motivation ab. 

Auch das Berufungsgericht hielt die antisemitische Motivation nicht für eindeutig belegbar und verhängte wegen gefährlicher Körperverletzung eine gegenüber der Vorinstanz um sechs Monate geringere Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten – dies weiterhin ohne Bewährung. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat mittlerweile Revision gegen das letzte Urteil eingelegt.

„Ich bin genervt, es ist traurig“ (Lahav S.)

Insofern keine Geständnisse oder sehr eindeutigen Belege für menschenfeindliche Motivlagen vorliegen, scheuen viele Richter_innen regelmäßig davor zurück, solche zur Grundlage ihrer Urteile zu machen.Wohl getreu dem Motto: „man kann den Menschen ja nicht in, sondern nur vor die Köpfe schauen“. Die Bewertung des Gerichts ist allerdings auch in diesem Fall schwer nachvollziehbar, weil eine einfache Meinungsverschiedenheit über Moderationspraktiken die Brutalität der Tat nicht erklärt, der inhaltliche Disput ja gerade rund um die Frage von Antisemitismus geführt wurde und auch die eingangs zitierte Beschimpfung als „judenhurensohn“ eindeutig ist. Die Verknüpfung mit der jüdischen Herkunft des Betroffenen liegt ja nicht Nahe, wenn diese – wie Antisemitismus insgesamt – für die Tat keine Rolle gespielt haben soll.

Das Gericht hat allerdings auch nicht davon gesprochen, dass eine antisemitische Motivation widerlegt worden sei – eine Sichtweise, die im Nachgang in Sozialen Medien verbreitet wurde. Für den Betroffenen wiegt die Nichtanerkennung des antisemitischen Motivs erwartbar schwer, die anderen Erklärungen wertet er als unplausibel. Das Gericht habe Antisemitismus „umdefiniert“.

Einer der Großväter von Lahav war der einzige Holocaust-Überlebende der Familie mütterlicherseits. Der andere Großvater war ein Leichtathletiktrainer, der 1972 zur israelischen Olympiamannschaft in München gehörte und von der palästinensischen Terrororganisation „Schwarzer September“ ermordet wurde. 

Im April 2010 wurde Lahav, damals noch Schüler, in Sachsen-Anhalt in der Kleinstadt Laucha an der Unstrut, in der er aufgewachsen ist, von einem jungen Neonazi als „Judenschwein“ beschimpft und zusammengeschlagen. Ein Zeuge der Tat brachte Lahav in Sicherheit und verhinderte so Schlimmeres. Das Amtsgericht Naumburg verurteilte den Schläger damals zu acht Monaten Haft auf Bewährung. Im Berliner Tagesspiegel wird Lahav nach dem jüngsten Angriff damit zitiert, dass man sich als Jude in Deutschland „schon überlegen [muss], ob man sich auf die Justiz verlassen kann“. 

Er hatte zudem erfolglos versucht, die FU zu einem besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung zu verpflichten. Das Verwaltungsgericht Berlin wies seine Klage gegen die Uni zwischenzeitlich als unzulässig ab.

Und nun?

Vor mehr als 20 Jahren im Sommer 2002 warb das Antifaschistische Infoblatt angesichts eskalierender kriegerischer Auseinandersetzungen in Israel/ Palästina und der Zuspitzung innerlinker Debatten in Deutschland für mehr Differenziertheit in der Nahost-Debatte (Vgl. AIB Ausgabe 56). Vielerorts habe „die Auseinandersetzung ein Niveau erreicht, das allenfalls als schauderhaft und jenseits jeglicher bis dato scheinbar noch verbindlicher Umgangsnormen innerhalb einer außerparlamentarischen, unabhängigen Linken bezeichnet werden kann“. Auch die Anwendung körperlicher Gewalt wurde klar kritisiert und zurückgewiesen.

Eine differenzierte Position, die sich vor Kritik an beiden Parteien nicht scheut sei notwendig, habe jedoch keine Konjunktur.

Heute sieht es so aus, als ob sich wenig geändert habe und mit Lahav eine Person zum Ziel der Gewalt wurde, die sich offensiv um antirassistische und anti-antisemitische Inhalte, wie auch um die Verständigung zwischen Israelis und Palästinenser_innen gleichermaßen bemüht hat. Von damaligen Linken stammende völlig eindeutig antisemitische Beleidigungen sind allerdings nicht überliefert – möglicherweise gibt es heute doch eine neue Qualität.