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Trump: War on Antifa

Marco Bràs dos Santos
Einleitung

Die Trump-Regierung drängt westliche Verbündete, antifaschistische Bewegungen als Terrorismus zu behandeln. Was im Frühjahr 2026 noch wie ein diplomatisches Manöver wirkte, hat seither mehrere Eskalationsstufen durchlaufen: das erste Terrorismusurteil gegen US-Aktivist*innen, ein Geheimdienstworkshop in Den Haag, ein laufendes Mammutverfahren in Dresden, ein Schuldspruch zu acht Jahren Haft in Budapest. Die Kampagne hat Rechtswirklichkeit produziert - in Europa wie in den USA. Und sie ist noch nicht am Ende.

Trump war on Antifa
(Bild: Montage mit Screenshot von TOI)

Das Weiße Haus veröffentlichte ein Video, in dem hochrangige Vertreter der Regierung von Präsident Donald Trump sowie Medienpersönlichkeiten der Antifa den Krieg erklärten.

Ottawa und die neue Terrorismusdoktrin

Als sich im März westliche Sicherheitsbeamt*innen in Ottawa trafen, um über Terrorgefahren im Kontext des amerikanisch-israelischen Krieges gegen den Iran zu beraten, wartete eine hochrangige Vertreterin des US-Außenministeriums mit einer unerwarteten Botschaft auf: Washington verlange von seinen Partnern, neben dem islamistischen Terrorismus eine weitere Bedrohung in den Fokus zu nehmen - die sogenannte extreme Linke. Monica A. Jacobsen, eine führende Beamtin des Bureau of Counterterrorism im State Department, forderte ihre Gesprächspartner*innen aus Europa, Kanada und Australien auf, Antifa und linken Terrorismus als nächste Stufe im globalen Krieg gegen den Terror zu betrachten. Bestimmte Aktionen der Linken müssten als politischer Terrorismus und nicht bloß als Protest oder Kriminalität eingestuft werden, heißt es nach Berichten der New York Times, der die vorbereiteten Redemanuskripte Jacobsens vorlagen.

Jacobsens Definition in Ottawa umfasste dabei explizit Kommunist*innen, Marxist*innen, Anarchist*innen, Antikapitalist*innen und sogenannte Öko-Extremist*innen - eine Kategorie, die so weit gefasst ist, dass sie nahezu jeden organisierten linken Dissens einschließt.

Gorka, Orbán und die ideologische Infrastruktur

Hinter der Initiative steht maßgeblich Sebastian Gorka, Direktor für Terrorismusbekämpfung im Nationalen Sicherheitsrat des Weißen Hauses. Gorka, der Verbindungen zur ungarischen Rechten unterhält und in Budapest politisch sozialisiert wurde, vertritt intern die These, im Bereich linker Militanz gebe es keine Einzeltäter*innen - alles sei vernetzt. Er drängt US-Behörden und ausländische Dienste, Verbindungen zwischen linken Gruppen im Ausland und Aktivist*innen in den Vereinigten Staaten aufzudecken.

Die Verbindung nach Budapest ist kein Zufall. Viktor Orbán hatte unmittelbar nach Trumps Executive Order im September 2025 erklärt, Ungarn werde dem amerikanischen Vorbild folgen und Antifa ebenfalls als Terrororganisation einstufen. Orbán sagte im ungarischen Staatsrundfunk, er sei erfreut über Trumps Entscheidung: Antifa sei tatsächlich eine Terrororganisation. Diese transatlantische Achse zwischen Washington und Budapest ist keine bloße rhetorische Übereinstimmung - sie bildet die politische Infrastruktur der Kampagne.

Ungarn hatte „Antifa Ost“ bereits im September 2025 zur Terrororganisation erklärt, noch bevor das US-State Department im November nachzog. Die Strategie blieb keine Ankündigung. Das State Department führte einen Workshop mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden in Den Haag durch, bei dem es um die angeblichen Gefahren linker Gruppen gehen sollte. Für Juli war ein weiterer Gipfel in Washington vorgesehen. Eingeladen wurden Vertreter*innen aus Kanada, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien, Ungarn, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Indien und Indonesien - eine Koalition, die quer durch ideologische Lager reicht, verbunden nur durch die gemeinsame Bereitschaft, linken Aktivismus als Sicherheitsproblem zu rahmen.

Von der Executive Order zur internationalen Kampagne

Die Eskalation folgt einem klar erkennbaren Stufenplan. Im September 2025 unterzeichnete Trump eine Executive Order, die Antifa zur inländischen Terrororganisation erklärte - obwohl eine solche Rechtskategorie im US-Bundesrecht gar nicht existiert. Es folgte das National Security Presidential Memorandum 7 (NSPM-7), das Bundesbehörden anwies, Ermittlungen gegen linke Netzwerke zu intensivieren und deren Finanzierungsquellen zu verfolgen.

Im November 2025 ging die Regierung den nächsten Schritt: Außenminister Marco Rubio ließ vier europäische Gruppen als terroristische Vereinigungen mit globaler Reichweite einstufen - in derselben Kategorie wie ISIS-K oder al-Shabaab. Betroffen sind die deutsche Gruppe „Antifa Ost“, die italienische "Informall Anarchist Federation/International Revolutionary Front" (FAI/FRI) sowie zwei griechische Gruppierungen: "Armed Proletarian Justice" und "Revolutionary Class Self-Defense". Das State Department begründete die Einstufungen mit konkreten Gewalttaten: Angriffe auf mutmaßliche Angehörige der extremen Rechten durch „Antifa Ost“ in Deutschland und Budapest, Sprengstoffanschläge der FAI/FRI gegen politische Institutionen in Italien sowie Anschläge der griechischen Gruppen gegen staatliche Einrichtungen. Rubio beschrieb die Gruppen als Anhänger revolutionärer anarchistischer oder marxistischer Ideologien. Die Gleichsetzung mit transnationalen Dschihadistengruppen verstört europäische Sicherheitsrechtler*innen - und enthüllt die eigentliche Funktion der Einstufungen: Sie schaffen einen Rechtshebel, der weit über die benannten Gruppen hinausreicht.

Debanking: Der lange Arm der US-Sanktionen

Die Folgen der Terrordesignierung wurden in Deutschland innerhalb von Wochen spürbar - nicht über Strafverfolgung, sondern über Bankrecht. Ende Dezember 2025 kündigten die Sparkasse Göttingen und die GLS-Gemeinschaftsbank der Roten Hilfe alle Geschäftskonten. Der entscheidende Mechanismus: Die Sparkasse begründete die Kündigung intern damit, die Rote Hilfe habe „Antifa Ost“ Spendengelder für Strafverteidigung zukommen lassen. Durch die US-Terrordesignierung drohe nun der Verlust des Zugangs zur US-amerikanischen Korrespondenzbank - und damit zum Dollarmarkt. Ein Gericht gab der Roten Hilfe im Januar 2026 vorläufig recht; die GLS-Bank zog ihre Kündigung zurück, die Sparkasse nicht. Damit nicht genug: Auch der VVN-BdA Leipzig wurde im April 2026 von der Deutschen Skatbank die Kündigung aller Konten zugestellt. Die DKP und das "Anarchist Black Cross Dresden" hatten bereits zuvor ähnliche Kündigungen erhalten. Keines dieser Institute nannte inhaltliche Gründe - alle verwiesen auf allgemeine Geschäftsbedingungen. 

Das Muster ist erkennbar: Nicht Strafbehörden, sondern Banken vollziehen die politische Ausgrenzung - im vorauseilenden Gehorsam gegenüber US-Sanktionsrecht, das die Korrespondenzbankenbeziehungen zum Dollar-Raum als Hebel nutzt.

Zeitgleich verhängte das US-Außenministerium kurz vor Weihnachten 2025 Einreiseverbote gegen die beiden Geschäftsführerinnen von HateAid, einer Berliner NGO gegen digitale Gewalt - wegen angeblicher Beteiligung an der „Zensur“ amerikanischer Plattformen. HateAid-Geschäftsführerin Josephine Ballon erklärte, sie befürchte weitergehende Finanzsanktionen, die auch Familienangehörige betreffen könnten. Die Fälle stehen nicht im direkten Zusammenhang mit der Antifa-Kampagne - zeigen aber den selben Mechanismus: Wer im Visier der US-Regierung steht, wird aus der Finanzinfrastruktur gedrängt, bevor ein Gericht überhaupt eingeschaltet wird.

Budapest: Verfahren, Urteil, Instrumentalisierung

Das Verfahren gegen Maja T. in Budapest war nicht Trumps Werk - es lief bereits seit 2023. Aber es wurde durch die internationale Kampagne in einen neuen Bedeutungsrahmen gestellt. Am 4. Februar 2026 verurteilte das Budapester Stadtgericht die deutsche Antifaschistin zu acht Jahren Haft - wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre gefordert, die Verteidigung Freispruch. Maja T. hatte die Verhandlung als politischen Schauprozess bezeichnet und fast 40 Tage lang aus Protest gegen die Haftbedingungen gehungert. Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 an Ungarn ausgeliefert worden - obwohl das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung später als rechtswidrig einstufte.

Hintergrund: der sogenannte Tag der Ehre, ein alljährliches Treffen europäischer Neonazis in Budapest, das seit Jahren stattfinde und regelmäßig Gegenproteste anzieht. Im Februar 2023 kam es dabei zu Auseinandersetzungen, bei denen neun Menschen verletzt wurden. Orbáns Regierung nutzte den Fall konsequent zur Verfolgung politischer Gegner*innen und weitete die Suche zu einer europaweiten Fahndung aus, bei der Budapest EU-interne Auslieferungsverfahren als Instrument einsetzte. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verteidigte das Urteil mit dem Verweis auf die Schwere der Körperverletzungen.

Dresden: Der Mammutprozess und sein amerikanisches Echo

Auch das Dresdner Verfahren gegen „Antifa Ost“ war bereits vor der Trump-Kampagne angelegt - aber durch die US-Terrordesignierung politisch aufgeladen worden. Seit November 2025 stehen sieben Antifaschist*innen im Alter zwischen 28 und 49 Jahren vor dem Oberlandesgericht Dresden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und versuchten Mordes in zwei Fällen. Die Generalbundesanwaltschaft wirft ihnen vor, über mehrere Jahre hinweg intensiv vorbereitete Angriffe auf Personen verübt zu haben, die sie der rechten Szene zurechneten - 14 Taten, 35 Verletzte. Hauptangeklagter ist Johann G., der 2020 untergetaucht und 2024 in einem Regionalzug gefasst wurde. Der Prozess ist auf rund 140 Verhandlungstage angelegt, ein Urteil wird erst 2027 erwartet. 

Parallel läuft seit Januar 2026 am OLG Düsseldorf ein weiteres Verfahren gegen sechs Angeklagte im sogenannten Budapest-Komplex. Dass die Verteidiger*innen in Dresden die US-Terrordesignierung von „Antifa Ost“ als formales Verfahrenshindernis geltend gemacht haben, zeigt die Reichweite der Washington-Kampagne bis in deutsche Gerichtssäle: Jede Prozesshandlung der Mandant*innen könne sich international auswirken, argumentierten sie, eine unbefangene Verteidigung sei damit nicht mehr möglich und das Grundrecht auf ein faires Verfahren nicht gewahrt.

Prairieland: Die Strategie bekommt Zähne

Was bislang überwiegend ein diplomatisch-rhetorisches Manöver war, hat im März 2026 juristische Substanz bekommen. Am 13. März verurteilte eine Bundesjury in Fort Worth, Texas, neun Angeklagte, die als Mitglieder einer Antifa-Zelle in Nordtexas bezeichnet wurden. Die Anklagepunkte: Krawalle, Waffeneinsatz, Sprengstoffverwendung, versuchter Mord an einem Polizeibeamten - und, zentral für die Präzedenzwirkung: materielle Unterstützung von Terrorist*innen. 

Es war das erste Mal überhaupt, dass das US-Justizministerium Terrorismusanklagen gegen Aktivist*innen erfolgreich vor Gericht durchsetzte, die als Antifa-Mitglieder bezeichnet wurden. Der Ausgangspunkt war ein Anti-ICE-Protest vor dem Prairieland Detention Center am 4. Juli 2025, bei dem Feuerwerkskörper gezündet wurden und ein Polizist angeschossen und verletzt wurde. Das Urteil fiel gemischt aus: Nur Benjamin S., der Schütze, wurde wegen versuchten Mordes verurteilt - die übrigen acht Angeklagten wegen materieller Terrorismusunterstützung, mit Strafandrohungen zwischen zehn und sechzig Jahren. Das Strafmaß soll im Juni 2026 verkündet werden; Berufungsverfahren sind angekündigt.

Das politische Framing ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Generalstaatsanwältin Pam Bondi erklärte, Antifa sei eine inländische Terrororganisation, die sich unter demokratischer Führung entfalten durfte - nicht unter Präsident Trump. FBI-Direktor Kash Patel ergänzte, wer föderale Strafverfolgung angreife, den werde das FBI mit allen Mitteln aufspüren. Der Anwalt Xavier de Janon von der National Lawyers Guild bezeichnete das Antifa-Narrativ der Anklage als rein politisch. Mehrere Anwält*innen haben Anträge auf Urteilsaufhebung gestellt; die Fälle landen nach der Strafzumessung beim 5th Circuit, einem der konservativsten Bundesberufungsgerichte des Landes.

Die juristische Reichweite des Urteils geht weit über den Einzelfall hinaus. Das Konstrukt der materiellen Unterstützung von Terrorismus ist so weit gefasst, dass es Spenden, Öffentlichkeitsarbeit oder auch nur gemeinsame Veranstaltungsbesuche erfassen könnte - vorausgesetzt, eine Verbindung zu einer designierten Gruppe lässt sich konstruieren. 

Das Charity & Security Network in Washington hat explizit darauf hingewiesen, dass die Einstufungen europäischer Gruppen die Tür für eine weitreichende Verfolgung zivilgesellschaftlicher Kontakte öffnen.

Kritiker*innen: Die Rechte bleibt die größere Gefahr

Bürgerrechtler*innen und Terrorismusforscher*innen widersprechen der Gefahreneinschätzung grundlegend. Eine Studie des "National Institute of Justice" aus dem Jahr 2024 - einer Forschungseinrichtung des US-Justizministeriums selbst - kam zu dem Ergebnis, dass rechtsradikale Anschläge seit 1990 in den USA bei Weitem die meisten ideologisch motivierten Tötungsdelikte verursacht haben: mehr als 227 Angriffe mit über 520 Toten. Die Zahl linker Gewalttaten lag im selben Zeitraum deutlich darunter. Auch das libertäre "Cato Institute" bestätigt diesen Befund. Luke Baumgartner vom Programm für Extremismus an der George Washington University ordnete Antifa gegenüber PBS als eher einen politischen Sündenbock ein - es gebe keine hierarchische Organisation, keine Anführer*innen, keine Bankkonten oder Einnahmestrukturen, die man verfolgen könnte.

Das Gleiche gilt für Europa. In Deutschland unterscheidet der Verfassungsschutz klar zwischen gewaltorientierten Strukturen und legaler politischer Betätigung. Griechische Behörden erklärten, Antifa-Aktivist*innen in ihrem Land hätten keinen Terrorismus verübt. Das nationale Terrorismus-Abwehrzentrum der Niederlande beschreibt linksradikalen Aktivismus als fragmentiert, klein und ideologisch heterogen. Die empirische Grundlage der Kampagne - die Behauptung einer koordinierten transnationalen Terrorbedrohung von links - ist dünn. Die politische Funktion der Behauptung ist es nicht.

Auslandsrecht als Hebel

Rechtsexpert*innen sehen in der Strategie erhebliche verfassungsrechtliche Probleme. Das "Brennan Center for Justice" an der NYU weist darauf hin, dass die Regierung keine gesetzliche Grundlage für die Einstufung inländischer Gruppen als Terrororganisationen angeführt habe - eine solche Befugnis existiere im US-Bundesrecht schlicht nicht. Genau hier liegt der strategische Kern der internationalen Kampagne: Indem die Regierung europäische Gruppen als ausländische Terrororganisationen einstuft und gleichzeitig Verbündete drängt, Verbindungen zu US-Bürger*innen aufzudecken, nutzt sie das Auslandsrecht als Hebel gegen politische Betätigung im Inland. Das Prairieland-Urteil hat gezeigt, dass dieses Konstrukt trägt.

Für europäische Journalist*innen, Solidaritätsgruppen und politische Organisationen, die Kontakte in die USA unterhalten, ergibt sich eine praktische Konsequenz: Die Frage, ob Informationsaustausch, gemeinsame Veranstaltungen oder Spendenflüsse den Tatbestand der materiellen Unterstützung berühren könnten, ist keine akademische mehr.

Die Rote Hilfe hat das bereits am eigenen Konto erfahren. Die Anwaltskanzlei Elias Law bezeichnete die Maßnahmen der Trump-Regierung als Angriff auf die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung.

Rechtswirklichkeit ohne europäischen Konsens

Budapest und Dresden waren nicht Trumps Schöpfung - diese Verfahren liefen bereits. Was die US-Kampagne geleistet hat, ist ihre Einbettung in einen internationalen Bedeutungsrahmen, der sie politisch aufwertet und juristisch verschärft. 

Die eigene Bilanz der Kampagne in weniger als einem Jahr: eine Executive Order ohne tragfähige Rechtsgrundlage, vier europäische Terrordesignierungen, ein internationales Diplomatie-Netzwerk, ein Präzedenz-Urteil in Texas, Debanking linker Organisationen in Deutschland - und ein Washington-Gipfel.

Was bleibt, ist eine politische Verschiebung: Der Begriff Terrorismus wird nicht umdefiniert - er wird gezielt ausgeweitet, um politischen Widerstand von links unter Strafe zu stellen. Dass Orbán dabei Vorreiter war und Trump den globalen Rahmen gesetzt hat, ist kein Zufall. Es ist das Modell. Der Washington-Gipfel im Juli wird zeigen, wie viele Regierungen bereit sind, es zu übernehmen.1 

Was schon jetzt feststeht: Wer in Kontakt mit einer der designierten europäischen Gruppen steht - sei es als Journalist*in, Solidaritätsgruppe oder Sympathisant*in - bewegt sich in einem juristischen Terrain, das Washington gerade systematisch neu vermessen hat.

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    Nachtrag AIB: Delegierte aus 65 Ländern nahmen teil. Darunter Christian Klos, Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit des deutschen Innenministeriums. Staatssekretär Hans-Georg Engelke persönlich sagt die Teilnahme des BMI-Vertreters an der Konferenz zu. „Zweifellos ist gewalttätiger Linksextremismus eine wichtige Herausforderung, vor der unsere Länder gemeinsam stehen“, schrieb er der US-Botschaft. (Vgl. fragdenstaat.de: Trumps „Anti-Antifa-Konferenz“ - Deutscher Spitzenbeamter trat als Redner auf von Aiko Kempen, 11. September 2026).