Interview mit Beate Klarsfeld zum Brandanschlag in Lübeck
Am 18. Januar 1996 wurde das Asylbewerberheim in der Lübecker Hafenstraße niedergebrannt, zehn BewohnerInnen starben, andere wurden verletzt. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln schon bald gegen Safwan Eid, einen Bewohner des Heimes. Safwan Eid wurde von einem Sanitäter schwer belastet, die Ermittlungsbehörden sprachen von Täterwissen, das er offenbart habe. In den Aussagen seiner Mitbewohner wurde er entlastet. Ein Interview mit Beate Klarsfeld von der "Internationalen Unabhängigen Kommission" (IUK) zum Brandanschlag in Lübeck.
AIB: Wie kam es zur Gründung der "Internationalen Unabhängigen Kommission" (IUK) und wie kam es zur Deiner Mitarbeit?
Beate Klarsfeld: Es kam zur Gründung der IUK weil wir, Rechtsanwälte und Personen wie ich, die sich für die Respektierung der Menschenrechte einsetzen, mehr und mehr alarmiert waren von Nachrichten, die aus Deutschland kamen. Wir fragten uns, wie kann es möglich sein, dass in Deutschland Ausländer angegriffen werden, dass wieder Synagogen brennen und dass Flüchtlingsheime angezündet werden. Wir mussten auch wahrnehmen, dass die Ermittlungsbehörden in Lübeck die Brandstifter und Mörder nicht mehr bei den Rassisten und anderen fremdenfeindlichen Gruppen suchten, sondern eine Person verhafteten, dessen Familie im Flüchtlingsheim selbst in Gefahr war. Wir erfuhren auch, daß Zeugen der Brandanschläge die Abschiebung aus Deutschland drohte. Deshalb haben wir uns entschlossen, die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft in Lübeck zu beobachten und dem Herausfinden der Wahrheit zu helfen.
Als ich gefragt wurde, ob ich mich der IUK anschließen wolle, war ich sofort bereit, mir ging es darum mitzuhelfen, einen Justizirrtum in der BRD zu verhindern, was für die Stabilität der Demokratie in Deutschland eine Gefahr bedeutet.
AIB: Was sind die Ziele der IUK und wie arbeitet sie?
Beate Klarsfeld: Sie hat sich am 22. April 1996 zur konstituierenden Sitzung getroffen und dann erneut am 22. Juni 1996 in Lübeck. Sie hat zwei Pressekonferenzen abgehalten, ist zwei mal zu einem ausführliche Gespräch mit Bürgermeister Bouteiller eingeladen worden und hat mit fast allen Hausbewohnern der Hafenstraße, die den Brand überlebt haben, gesprochen. Ein geplanter Besuch bei dem inhaftierten Angeklagten Safwan Eid wurde zuerst von der Staatsanwaltschaft genehmigt, scheiterte aber dann. Die Staatsanwaltschaft Lübeck verweigerte ebenfalls ein Gespräch mit der IUK. Die IUK wird Mitglieder als Prozeßbeobachter nach Lübeck schicken.
AIB: Die Schaffung Internationaler Kommissionen, die die Arbeit ausländischer Justizbehörden beobachtet, stellt ja an sich eine recht drastische Einmischung in die Angelegenheiten eines fremden Landes dar; sie müsste sich also durch ernsthafte Bedrohungen für die Menschenrechte in diesem Land rechtfertigen und davon ausgehen, dass die jeweilige Gesellschaft von sich aus nicht in der Lage ist, diese Tendenzen zu unterbinden. Schätzt Ihr die Situation in Deutschland wirklich so drastisch ein?
Beate Klarsfeld: Bei NS-Verbrechen ist ein Eingreifen auf deutsche Ermittlungsbehörden vom Ausland legitimiert, denn die Opfer waren in den meisten Fällen Nicht-Deutsche. Die Verbrechen wurden in fremden Ländern begangen, aber von Deutschland ausgeführt. Im Fall Lübeck wurde ein Verbrechen gegen Flüchtlinge begangen, ebenfalls Nichtdeutsche. Ein Einmischen vom Ausland erscheint mir hier ebenfalls legitimiert, besonders wenn es sich um einen ganz besonders dramatischen Fall handelt. Eine aktive Minderheit des deutschen Volkes hat aus Rassenhass Ausländer ermordet und starke Indizien weisen auf Neo-Nazis hin.
Ein Brandausbruch durch eine defekte Stromleitung ist bis heute auch nicht völlig ausgeschlossen. Es ist also Aufgabe der IUK alle Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen, ihre Zusammensetzung ist von Gewicht.
AIB: Hat der bisherige Verlauf der Untersuchung Eure Einschätzung bestätigt?
Beate Klarsfeld: Ja, denn der Jugendrichter hat am 2. Juni 1996 den Haftbefehl gegen Safwan Eid aufgehoben, weil er Zweifel an der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hat. Er ist vom »dringenden« Tatverdacht auf "hinreichenden Tatverdacht" abgeändert. Es besteht kein Tatmotiv mehr für den Angeschuldigten. Wir hoffen auch, dass während der Hauptverhandlung das Gericht unsere Observation in Betracht ziehen wird
AIB: Haltet Ihr die bisherigen Tatversionen für völlig unglaubwürdig? Haltet Ihr persönlich Safwan Eid auf jeden Fall für unschuldig?
Beate Klarsfeld: Die Tatversionen der Ermittlungsbehörden schließen für uns eine Schuld des Angeklagten aus.
AIB: Safwan Eid wurde aus der Untersuchungs-Haft entlassen und die Anklage geändert. Wäre es ohne die Arbeit der IUK auch dazu gekommen? Welche anderen Faktoren haben diese Wendung mit beeinflusst?
Beate Klarsfeld: Wenn die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft nur noch auf schwere Brandstiftung und fahrlässige Körperverletzung herabgesetzt wurde, so ist sicherlich die Arbeit der IUK zum Teil hierfür verantwortlich, denn sie hat in ihren Berichten und Presse-Erklärungen auf die zahlreichen Widersprüche und fahrlässige Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Polizei hingewiesen. Das Engagement von Bürgermeister Bouteiler, die Demonstration der verschiedenen Organisationen und die sehr kritischen Artikel vieler Zeitungen haben ebenfalls dazu beigetragen.
AIB: Ihr vermutet ja als Täter eine Gruppe junger Neonazis aus dem mecklenburgischen Grevesmühlen. Stimmt die Einschätzung so? Was spricht für deren Täterschaft?
Beate Klarsfeld: Die Staatsanwaltschaft hat einseitig und nicht, wie es ihre Pflicht ist, objektiv und unvoreingenommen, ermittelt. Sie hat sich darauf konzentriert zusammenzutragen was Sie für Verdachtsmomente gegen Safwan Eid hielt und hält. Sie hat auf der Hand liegende Verdachstsmomente gegen die ursprünglichen Verhafteten vier Grevesmühlener entweder übersehen, nicht zur Kenntnis genommen oder offenbar Widersprüchlickeiten hinweg erklärt. Die IUK widerspricht der Auffassung der Staatsanwaltschaft, derzufolge die Widersprüche »abgearbeitet« seien.
Die IUK sieht, im Gegenteil, eine Fülle voller Widersprüche und Ungereimtheiten, die vor allem eines unabweisbar machen: die Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen die Vier.
AIB: Ist es Zufall, dass erneut Lübeck im Mittelpunkt mutmaßlicher rechtsextremer Aktionen steht?
Beate Klarsfeld: Lübeck ist keine Stadt, die im Mittelpunkt rechtsextremer Aktionen steht. Es ist aber eine kleine militante und gewalttätige Minderheit, die den Eindruck erwecken soll, Lübeck sei eine Stadt rechtsextremer Überfälle.
AIB: Wie ist das angebliche Täterwissen Safwans zu verstehen?
Beate Klarsfeld: Selbst die Staatsanwaltschaft musste vom »Täterwissen« Safwans abrücken, weil er nicht wie anfänglich behauptet, vom Brandausbruch im 1. Stock gesprochen hatte, wovon die Ermittler ausgingen. Er habe Benzin an eine Tür gekippt und angezündet, das brennende Benzin sei dann eine Treppe hinuntergeflossen, so die angeblichen Aussagen des Libanesen gegenüber Jens Leonhardt. Diese Angaben kontert Verteidigerin Heinecke »lassen sich mit beliebigen
Türen in einer beliebigen Etage vereinbaren«. Ohnehin befindet sich an der von der Staatsanwaltschaft angenommenen Ausbruchstelle im ersten Stock weder Tür noch Treppe. Dennoch: Neben dem Satz »wir waren es« bleibt jenes »Täterwissen« zunächst die Grundlage, die einen Tatverdacht gegen Safwan rechtfertigt.
AIB: Könnt ihr etwas über die verschiedenen Brandgutachten sagen?
Beate Klarsfeld: Die IUK ist besorgt darüber, dass Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten über die Ursache und den Ausbruchsort des Brandes nicht mehr aufgeklärt werden. Die Staatsanwaltschaft ist schon sehr früh zur festen Überzeugung gekommen, dass das Feuer im ersten Stock ausgebrochen sei. Sie behauptet auch unzutreffender Weise, das von Safwan ausgebliebene Geständnis bestätigt würde.
Die Aussage von Prof. Achilles legt aber im Gegensatz zum Sachverständigen-Gutachten auf das sich die Staatsanwaltschaft stützt, dringend nahe, dass der Brand im Erdgeschoss ausgebrochen und außerdem von Eindringlingen gelegt worden sein könnte, die einen Brandsatz durch ein Fenster geworfen hatten. Prof. Achilles ist vom Gericht als Gutachter bestellt worden, er wird einen weiteren Bericht vorlegen, der wie wir hoffen, die gegenwärtigen Widersprüche in der Beweislage hinsichtlich des Brandausbruchs aufklärt. Allerdings wird er sein Gutachten erst fertigstellen, wenn er die überlebenden Bewohner der Hafenstraße im Prozess als Zeugen gehört hat.
AIB: Wie kommt die Aussage des Sanitäters zustande - die ja offenbar das zentrale Indiz ist, das Safwan Eid belastet.
Beate Klarsfeld: An dem Freitag nach dem Brand meldet sich der Sanitäter J. Leonhard bei der Polizei und berichtet, er habe in der Brandnacht die überlebenden Flüchtlinge aus dem Brandhaus ins Krankenhaus gefahren. Als er Safwans verbrannte Ohren medizinisch versorgte habe dieser ihm gesagt: »Wir waren das. Wir haben Benzin gegen ein Tür gekippt und angezündet«. Safwan hat diesen Satz mehreren anderen Zeugen wiederholt, sogar vor Einstieg in den Bus. Niemand hatte es als ein Geständnis als Täter ausgelegt. Als die Verteidigung später den Satz Safwan zusammen mit einer arabischen Dolmetscherin wiederholen ließ, wurde klar dass er im Deutschen Schwierigkeiten mit der Aussprache hat: wir waren es soll heißen »Die waren es.« Er bezog sich auf Leute die Monate zuvor versucht hatten, vor dem Flüchtlingsheim das Auto der Familie zu stehlen, von den Brüdern gestellt und der Polizei übergeben wurden. All diese logischen Erklärungen haben die Staatsanwaltschaft nicht überzeugen können.
AIB: Trotz der aufgenommenen Ermittlungen gegen die Grevesmühlener Jung-Neonazis wird im September der Prozess gegen Safwan Eid eröffnet. Gibt es denn noch einen begründetet Verdacht gegen ihn?
Beate Klarsfeld: Am 16. September beginnt der Prozess gegen Safwan vor der Jugendkammer des Landgerichts Lübeck. Sie zieht nahezu alle angeblichen Beweise gegen den Beschuldigten in Zweifel. Für die Eröffnung des Prozesses gibt es wohl keinen »dringenden« aber »hinreichenden« Tatverdacht.
AIB: Muss nicht der Prozess notwendigerweise eröffnet werden, damit Safwan Eids Schuld oder Unschuld eindeutig geklärt wird, und wenn er unschuldig ist, er auch offiziell von einem Gericht freigesprochen wird?
Beate Klarsfeld: Es hätte wohl die Möglichkeit gegeben, das Verfahren gegen Safwan mangels Beweisen einzustellen, das hätte aber ein schlechtes Licht auf die Ermittler geworfen. Wir hoffen, dass die Jugendkammer sich im Laufe der Verhandlung von der Unschuld Safwans überzeugen kann und ihn freisprechen wird.
AIB: Die deutsche Presse spricht allgemein vom »schlampigen Ermittlungen« und von »Ermittlungspannen« usw. Doch drängt sich der Verdacht geradezu auf, dass die Verschleppungen und die Einseitigkeit absichtsvoll geschehen. Handelt es sich um einen Einzelfall? War es Euch möglich, andere Fälle von angeblich nicht rassistischen Brandstiftungen mit zu untersuchen? Gibt es parallele Fälle, sind bereits Menschen mit ähnlich zweifelhafter Schuld wie bei Safwan Eid verurteilt worden?
Beate Klarsfeld: Es ist nicht das erste mal in der BRD, dass ein Brandopfer zum Täter gemacht werden soll. Als in Hattingen das Haus einer türkischen Familie angezündet wurde, deutete alles zuerst auf einen Anschlag von Neo-Nazis hin. Angeklagt aber wurde eine Türkin, Frau Ü., ihre Familie war im Brandhaus gewesen1, wie im Fall Safwan dessen zahlreiche Familie sich bei Brandausbruch im Haus der Hafenstraße befand. Oder der Fall des Türken Mehmet G. aus Erbendorf (Oberpfalz): Er ist ebenfalls angeklagt, sein Haus in Brand gesetzt zu haben, als seine Familie nachts schlief. Er sitzt neun Monate in Untersuchungshaft, im Prozess wird er dann aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Trotz Freispruch aber muss die Familie G. aus Erbendorf wegziehen, denn er wird von den Bewohnern angefeindet.
AIB: Aber welche Absicht verfolgen denn Staatsanwaltschaft und Polizei mit diesem Vorgehen?
Beate Klarsfeld: Man ist in Sorge um das »gute Ansehen Deutschlands in der Welt«, das ja seit Maueröffnung wesentlich gelitten hat, hinsichtlich der Ausschreitungen von Rassisten und Neo-Nazis gegen Ausländer. Darum die Reaktion: Nicht wir, es waren die anderen. In diese Richtung hat auch Bundespräsident Roman Herzog gewiesen, als er zu dem Brandanschlag in Lübeck sagte: wenn es wieder Rechtsextreme waren, dann ist meine Geduld zu Ende. Staatsanwaltschaft und Polizei haben sich von dieser Angst leiten lassen.
AIB: Gibt es einen Zusammenhang zum mutigen Auftreten von Lübecks Bürgermeister Michael Bouteiller?2
Beate Klarsfeld: Die IUK hat zwei ausführliche Gespräche mit Bürgermeister Bouteiller geführt. Wir wissen, dass er die menschenunwürdige Flüchtlings- und Ausländerpolitik in der BRD verurteilt. Er hat nach der Brandnacht gefordert, Sammelunterkünfte für Flüchtlinge aufzulösen. Es ist auch sein Verdienst, dass die überlebenden Flüchtlinge aus der Hafenstraße heute in ganz normalen Wohnungen leben. Er setzt sich ebenfalls dafür ein, dass sie nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden. Für die »Lübecker Nachrichten« ist er daher ein »rotes Tuch«.
AIB: Wie nimmt die internationale Öffentlichkeit den Fall war?
Beate Klarsfeld: Seit Mauerbruch und Schengener Abkommen wird die Asylpolitik in allen EG-Staaten als heißes Eisen behandelt. Frankreich hat gerade besondere Probleme mit seiner Flüchtlingspolitik und wird es sich daher nicht leisten können, seinem deutschen Nachbarn mit Ratschlägen zur Seite zu stehen.
AIB: Mit welchen Kräften innerhalb Deutschlands lässt sich nach Eurer Erfahrung gut zuammenarbeiten? Von wem seit ihr eher enttäuscht? Wer behindert eure Arbeit?
Beate Klarsfeld: Wir begrüßen alle Initiativen in der BRD, die gegen Xenophobie ankämpfen. Es sind heute keine Lichterketten mehr wie u.a. nach Hoyerswerda. Die Mitglieder der Organisationen die gegen den Rassismus ankämpfen, werden geringer. Sie sollen alle zusammenstehen und die IUK will mit ihnen arbeiten.
AIB: Gibt es eine Art »Ausblick«, eine Prognose für den weiteren Verlauf von Prozess und Ermittlungen?
Beate Klarsfeld: Die IUK wartet mit Ungeduld auf die Prozesseröffnung und ist davon überzeugt, dass die deutsche Justiz den »wahren Schuldigen« finden und verurteilen wird.
AIB: Wann bzw. unter welchen Bedingungen wird die Kommission ihre Arbeit beenden?
Beate Klarsfeld: Die IUK ist gezwungen, den Ausgang des Prozesses abzuwarten. Sollte Sie überzeugt sein, dass der »wahre Schuldige« nicht verurteilt wurde oder wenn es keine kriminelle Handlung war, man nicht die wahre Brandursache feststellen kann, dann wird sie ihre Arbeit weiterführen.
AIB: Wir danken Dir für dieses Interview.
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Eine Woche nach dem mörderischen rassistischen Anschlag von Solingen brannte das Haus der Familie Ü. in der benachbarten Stadt Hattingen. Fünf Kinder und die Mutter konnten sich aus dem brennenden Haus retten. Frau Ü. wurde angeklagt, ihre Familie massiv gefährdet und das Haus bewusst angesteckt zu haben. Das Landgericht in Essen hat sie nach mehreren Prozesstagen freigesprochen.
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Bouteiller stellte den Überlebenden des Brandanschlags Reisedokumente aus, damit sie an der Beisetzung ihrer Angehörigen im Libanon beziehungsweise in Zaire teilnehmen und anschließend wieder nach Deutschland zurückkehren konnten. Er ermöglichte unter Umgehung des bestehenden Asylrechts die Unterbringung außerhalb von Sammelunterkünften.