Neonazi-Mörder vor Gericht
Gegen vier Neonazi-Skinheads begann am 20. Mai 1997 vor dem Landgericht Halle der Prozeß wegen eines Überfalls auf eine Disko in Obhausen bei Querfurt vom April 1993. Die Angeklagten im Alter zwischen 21 und 24 Jahren gehörten zu einer Gruppe Neonazis, die damals den Treffpunkt von vermeintlichen „Autonomen“ angegriffen hatten und dabei die Besucher zum Teil schwer verletzt hatten – ein junger Mann aus der Diskothek “Sonnenschein” (Matthias Lüders) starb drei Tage später an seinen Verletzungen. Die Neonazis sind wegen schweren Landfriedensbruch angeklagt1 .
Vor dem Heilbronner Landgericht begann am 23. Mai der Mordprozeß gegen zehn Neonazi-Skinheads (15 bis 23 Jahre alt). Diese hatten im Juli 1996 in Eppingen einen 44jährigen Elektriker (Werner Weickum) brutal zusammengeschlagen und mit einer Plastiktüte erstickt. Neben Mordes müssen sie sich u.a. wegen schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verantworten2 .
Der 17jährige Neonazis Markus J., der am 8. Februar 1997 den gleichaltrigen Punk Frank Böttcher in Magdeburg durch Tritte an den Kopf und Messerstiche in den Rücken getötet hatte, wurde zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt. »Er hat die Tat nicht geleugnet«, sagte ein Sprecher des Landgerichts Magdeburg nach der ersten nichtöffentlichen Sitzung der Jugendkammer am 17. Juni 1997. Eine Verurteilung wegen Mordes wurde allerdings ausgeschlossen, da Markus J. sein Opfer nicht gekannt habe und er zudem wegen hohen Alkoholkonsums in jener Nacht nur vermindert schuldfähig gewesen sei.
- 1Nachtrag: Am 25. Februar 1994 verurteilt das Gericht einen 20-jährigen Neonaziskinhead schließlich wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren. Er hatte zwar zugegeben, mit einem Baseballschläger auf einen jungen Mann eingeschlagen zu haben, doch gelang es dem Gericht nicht, ihm auch die tödlichen Verletzungen von Matthias Lüders zuzuordnen. Darüber hinaus ermittelte die Staatsanwaltschaft Halle gegen 25 weitere mutmaßliche Angreifer. Letztendlich jedoch werden lediglich ein Dutzend Neonaziskins wegen Landfriedensbruchs zu Bewährungsstrafen verurteilt.
- 2Nachtrag: Das Heilbronner Landgericht verurteilt im Juli 1997 zwei 23-jährige Neonazis zu lebenslanger Haft. Die übrigen acht Angeklagten im Alter zwischen 16 und 21 Jahren erhalten Jugendstrafen bis zu achteinhalb Jahren wegen Mordes, Beihilfe oder unterlassener Hilfeleistung.