Urteile in Sachsen und Berlin
Am 26. Mai 2011 starb der wohnungslose André K. in Oschatz nahe Leipzig, nachdem ihn sechs junge Männer über mehrere Stunden brutal gequält und misshandelt hatten. Nach einem einjährigen Prozess verkündete das Leipziger Landgericht am 25. Januar 2013 das Urteil gegen die geständigen Täter. Die beiden Hauptäter, der Neonazi Ronny Schleider und Sebastian Bach wurden zu 13 bzw. 10 Jahren Haft verurteilt, drei angeklagte Jugendliche zu Jugendstrafen von drei bzw. zwei Jahren und neun Monaten sowie eine weitere Person wegen unterlassener Hilfeleistung zu zehn Monaten auf Bewährung. Die Strafen scheinen zwar hoch, das Gericht verurteilte jedoch wegen gemeinschaftlichen Totschlags und nicht, wie es die Nebenklage und antifaschistische Initiativen für die beiden Haupttäter gefordert hatten, wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen. Die dafür erforderliche Prüfung einer sozialdarwinistischen Tatmotivation lehnte die zuständige Kammer trotz einschlägiger Informationen ab. Sowohl Tathergang als auch die extrem rechte Einstellung von mindestens zwei Tätern deuten darauf hin, dass André K. sterben musste, weil er wohnungslos war und den Tätern als minderwertig galt.
Mit einem rassistischen Motiv zog der Berliner Stephan Henkel am 9. Oktober 2011 zu einer Pizzeria in Oberschöneweide und stach einen Angestellten, laut Anklage »aus tiefer Abneigung gegen Mitbürger nichtdeutscher Herkunft«, nieder. Nur durch eine Not-OP überlebte er die Attacke. Als sich Henkel am 2. Februar 2012 in Haft befand, folgte ein weiterer brutaler Angriff: Einen vietnamesischen Mithäftling stach er in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee nieder, als dieser nichtsahnend auf seinem Bett saß. Auch hier das Motiv Rassismus, auch hier entging der Betroffene nur knapp dem Tod. Seit Ende letzten Jahres musste sich Henkel vor dem Berliner Landgericht für die zwei Mordversuche verantworten und wurde im Februar 2013 freigesprochen, da er wegen einer schweren psychischen Erkrankung zum Tatzeitpunkt »schuldunfähig« gewesen sei. Da allerdings unstrittig war, dass Henkel, der seine Wohnung mit Hakenkreuzen bemalt hatte und Hitler-DVDs sammelte, die Taten auch begangen hat, ordnete das Gericht die Unterbringung in eine psychiatrische Anstalt an. Stephan Henkel sei »gefährlich« und wird solange dort untergebracht bis Gutachter ihm Besserung attestieren. Falls dies nicht passiert, kann die Unterbringung auch lebenslänglich sein.