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Zu den Entschädigungszahlungen an ehemalige ZwangsarbeiterInnen

Katja Leyrer (Gastbeitrag)
Einleitung

Entschädigungszahlungen an NS-Opfer sind seit 50 Jahren ein beschämendes Thema. Sind Entschädigungszahlungen an ehemalige ZwangsarbeiterInnen von Konzernen wie VW, Allianz und Siemens ernstzunehmen?

Symbolbild von txmx 2; CC BY-NC-ND 2.0, flickr.com

Jan Philipp Reemtsma berichtete zu Beginn der neunziger Jahre von einer Kampagne, bei der sämtliche Behörden und Firmen, die an Bau und Existenz des ehemaligen KZ Neuengamme bei Hamburg verdient und/oder Zwangsarbeiterinnen oder Zwangsarbeiter »beschäftigt« hatten, einen Brief erhielten. Im Schreiben wurde um finanzielle Unterstützung der heutigen Gedenkstätte Neuengamme gebeten.

Die Reaktionen der Adressaten waren mehr als deutlich: Ignoranz, Abwiegeln, Abwehr von Zuständigkeit und, so Reemtsma, vor allem »Gedächtnisschwund«. Die Reifenfirma Continental schrieb beispielsweise: »Obwohl wir sehr viel Verständnis für Ihre Aktion haben, möchten wir uns trotzdem nicht beteiligen. Einmal haben wir erst kürzlich mit einem vierstelligen Betrag eine Denkfahrt zum Konzentrationslager Neuengamme unterstützt. Zum zweiten ist es einfach so, daß - wenn wir richtig unterrichtet sind - wir weder am Aufbau des Lagers beteiligt waren, noch Häftlinge des Lagers als Zwangsarbeiter beschäftigt hatten1

Continental unterhielt allein drei Außenlager des KZ Neuengamme, eines davon war firmeneigen geplant. Insgesamt waren Neuengamme 80 Nebenlager angeschlossen. Baufirmen, Gruben, MAN, Krupp, Dräger, Rheinmetall, Varta, VW, aber auch die Kommunen Hamburg, Bremen und Kiel - Bombenräumkommandos wurden in der Regel aus Zwangsarbeitern zusammengestellt - profitierten am System der Häftlingsausbeutung in den KZ. Die Beschäftigung von Häftlingen beiderlei Geschlechts war nicht Ausnahme sondern die Regel. Noch im Frühjahr 1945 waren nach eigenen Zahlen der NS-Oberen etwa 500.000 Häftlinge in der deutschen Wirtschaft eingesetzt. Dafür existierten Gesetze und Durchführungsbestimmungen. Insgesamt wurden etwa 7 Millionen Menschen zur Zwangsarbeit für Deutsche eingesetzt. Juristisch wird dabei zwischen Kriegsgefangenen, Verschleppten und KZ-Gefangenen unterschieden.2

»Die hatten ja nicht schlecht zu essen«

Zwangsarbeit im Nationalsozialismus wurde und wird von denen, die daran verdienten und sie organisierten, immer wieder dargestellt als eine Möglichkeit, den »armen Menschen zu helfen«. Schon beim Nürnberger Kriegsverbrechertribunal gegen IG Farben versuchten die Verantwortlichen, ihr Tun als humanitär darzustellen - man habe den Häftlingen in BUNA/Monowitz doch täglich wenigstens eine Suppe gereicht. Und erst kürzlich argumentierte der Sprecher des deutschen Bauernverbandes, Michael Lohse, ganz ähnlich gegen eventuelle Entschädigungsforderungen für seinen Bereich: »Die hatten ja nicht schlecht zu essen, und das war damals ja auch schon etwas3

»Zwangsarbeit« ist ein verharmlosendes Wort, weil KZ-Haft eben mehr bedeutete als Zwang und Arbeit zusammen. Die Überlebenden leiden ausnahmslos bis ins späte Alter (und bis in nachfolgende Generationen) unter den traumatischen Erlebnissen und nicht selten sogar an der Tatsache, selbst überlebt zu haben.4

Seit Beginn der fünfziger Jahre wurden von einzelnen überlebenden Häftlingen oder deren Interessenvertretungen Anträge auf »Entschädigung«, gegebenenfalls auf Rentenzahlungen oder die Übernahme medizinischer Kosten im Zusammenhang mit sogenannten Spätfolgen gestellt. Zusammenfassend läßt sich dazu feststellen:

Es gab eine unterschiedliche Praxis in beiden deutschen Staaten, und diejenige der DDR ist trotz erheblicher Mängel insgesamt positiver zu bewerten als die der ehemaligen BRD. Bis auf Ausnahmefälle, beispielsweise bei Straffälligkeit, wozu auffällig staatskritisches Verhalten gegenüber der DDR zählte, wurden ehemaligen KZ-Häftlingen sog. »Ehrenrenten« zugesprochen bzw. es wurden ihnen besondere Förderungen auf unterschiedlichen Ebenen zuteil.

Insbesondere galt - ganz im Gegenatz zur BRD - eine Häftlingsbiographie als ehrenvoll und gesellschaftlich anerkannt. Die Bevorzugung ehemaliger ausgewiesener antifaschistischer Widerstandskämpfer war jedoch üblich, und es sind auch antisemitische Ausgrenzungen bekannt geworden. Allerdings gab es den Anspruch auf Verfolgtenehrenrente ohne Ausnahme nur für DDR-Bürger.

In der BRD wurde - auf der Folie eines fast ungebrochen weiter agierenden Apparates ehemaliger Nationalsozialisten - grundsätzlich nur in Einzelfällen »entschädigt« oder gezahlt, jedoch nur für nachgewiesene »gesundheitliche Schäden«. Dazu mußten die Betroffenen entwürdigende Befragungen über sich ergehen und sich »begutachten« lassen - nicht selten von Staatsangestellten und Ärzten, denen sie bereits im Nationalsozialismus begegnet waren. Die Verfahren wurden in der Regel abschlägig beschieden, den Überlebenden Simulantentum unterstellt. Aufwendungen für Nicht-BRD-Bürger waren in Ausnahmefällen möglich, mußten aber auf eigene Kosten erklagt werden und waren meist mit Reisen in die BRD verbunden. Auch in der BRD wurden die Anträge auf »Wiedergutmachung« abgelehnt, wenn nicht - nach dem KPD-Verbot - eine Verzichtserklärung auf politische Betätigung erfolgte. Bereits 1951 wurde in einzelnen Bundesländern die VVN (Vereinigte der Verfolgten des Naziregimes) kriminalisiert.5

Flankierend kam es im Gegensatz zur SBZ/DDR in Westdeutschland nur in seltenen Fällen zu Enteignungen ehemaliger NS-Firmen (IG Farben). Kurz: Die gesellschaftliche Stimmung war gegen die Opfer und Überlebenden gerichtet und hatte dementsprechend eine weitere Marginalisierung der bereits Marginalisierten zur Folge. Erst Mitte der achtziger Jahre kam das Thema »Zwangsarbeit« - auch wieder im Gegensatz zur DDR-Forschung - bei bundesdeutschen Historikern überhaupt auf.

Die bundesdeutsche Gesetzgebung sah nie eine prinzipielle Entschädigungsregelung für KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter vor, nicht einmal nachträgliche Lohnforderungen wurden anerkannt. Bereits seit Beginn der fünfziger Jahre verhandelte die Conference on Jewish Material Claims against Germany neben dem Staat BRD mit einzelnen bundesdeutschen Industrieunternehmen und erreichte später mit wiederum einzelnen Firmen eine vorübergehende Vergleichsebene (u.a. IG Farben i. Auflösung, Krupp, Telefunken, AEG, Dynamit Nobel). Die Betroffenen erhielten in der Regel eine einmalige Zahlung zwischen 1.000 und 5.000 DM zugesprochen. Die Claims Conference war damals ein Zusammenschluß von 52 jüdischen Organisationen westlicher Länder zur Gesamtvertretung der außerhalb Israels lebenden Juden und Jüdinnen, gegründet, um Wiedergutmachungsforderungen an Deutschland zustellen.6

Im öffentlichen Bewußtsein (auch der Linken) wurde dem Thema mit antisemitischer Hetze begegnet, später wurde sie als Privatangelegenheit der Juden und Jüdinnen angesehen. Insgesamt wurden von der deutschen Industrie bis Ende der achtziger Jahre 55 Millionen DM an rund 17.500 ehemalige KZ-ArbeiterInnen gezahlt.7

Bewegung in der Entschädigungsfrage

Als vor gut eineinhalb Jahren etwas Bewegung in diesem Bereich entstand, sorgte das erst einmal für Überraschung. Die Allianz-Versicherung trat im April 1997 vergleichsweise offensiv und mit anderen Worten als gewohnt an die Öffentlichkeit und teilte mit, sie wolle unbürokratisch und schnell allen überlebenden, ehemals verfolgten Kunden aus der NS-Zeit das ihnen Zustehende auszahlen. Der Aufwand war beträchtlich: Man engagierte sprachgewandte Berater und richtete internationale Telefon-Hotlines ein. Hintergrund war eine vorbereitete Sammelklage in den USA, zu der sich 29 Kläger US-amerikanischer Staatsbürgerschaft zusammengeschlossen hatten, um einen Musterprozeß für alle Betroffenen zu führen. Die Allianz - angeklagt waren 16 europäische Versicherungsgesellschaften - hatte von Tausenden ermordeten, aber auch überlebenden NS-Verfolgten profitiert, deren Policen verfielen bzw. als nicht auffindbar galten. Der Versicherungskonzern beschloß dann im Frühjahr 1997 angesichts des drohenden geschäftsschädigenden Verfahrens, Schadensbegrenzung zu betreiben. Mittlerweile hat die Allianz - neben drei weiteren Versicherungsriesen - eine Absichtserklärung veröffentlicht, nach der bereits ab Oktober 1998 gezahlt werden solle. Die US-Klage läuft noch.

Noch zum 150. Firmen Jubiläum - ebenfalls 1997 - waren von der Siemens AG ganz andere Töne zu hören. Man sah zum wiederholten Mal keinerlei Anlaß für bedauernde Töne oder gar Zusagen gegenüber den ehemaligen ZwangsarbeiterInnen (bei Siemens wurden mehr Frauen als Männer zu Zwangsarbeit gezwungen). Die Firma hatte zu NS-Zeiten Standorte in Ravensbrück, Auschwitz, Groß Rosen und Buchenwald. Allein in und bei Ravensbrück wurden ständig mehr als 2.000 Frauen zu Siemens-Sklavenarbeit gezwungen. 1943 sind insgesamt mehr als 50.000 ZwangsarbeiterInnen in der Beschäftigungsstatistik des Konzerns angeführt. Die Gesamtzahl muß wesentlich höher angesetzt werden, denn viele der Häftlinge starben oder wurden, sobald sie nicht mehr arbeitsfähig waren, an andere Orte deportiert. Die Aufsicht sowie die Selektion in Arbeitsfähige und Arbeitsunfähige wurde von Firmen und SS-Personal gemeinschaftlich vorgenommen.

»Die erforderlichen Arbeiten waren leicht und sauber und konnten zu 90 Prozent im Sitzen ausgeführt werden«, hieß es im Herbst 1945 in einem von Siemens-Angestellten erstellten Bericht. 8 1997 ist die Ausdrucksweise der Festschrift zum 150. Geburtstag des Konzerns kaum anders: »Die Zeit von 1918 bis 1945 bewegt sich im Spannungsfeld von Weimarer Demokratie und Nationalsozialismus. Es ist eine Zeit, in der schwierige politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen den Erfolg des Unternehmens zeitweise beeinträchtigen (...) Der politische und militärische Zusammenbruch im Frühjahr 1945 stellte die Existenz des Hause Siemens allerdings in Frage.«9

Sämtliche Klagen ehemaliger ZwangsarbeiterInnen hatten Siemens bzw. die entsprechenden Gerichte bis dahin erfolgreich abgewiesen. Am 23. September 1998 beschloß Siemens, 20 Millionen DM für einen Fond für »Personen, die damals als Zwangsarbeiter in Siemens-Werken arbeiten mußten«, zur Verfügung zu stellen. Abgesehen davon, daß dieser Betrag für den Multi Siemens kaum ins Gewicht fällt, liest sich auch die Begründung der Siemens-Verantwortlichen für einen Entschädigungsfond so gruselig wie die ihrer Vorväter: »Während des Zweiten Weltkrieges wurde die deutsche Industrie von der NS-Diktatur in das System der 'Kriegswirtschaft' einbezogen. Den Unternehmen wurden unter Androhung von Sanktionen Produktionsauflagen verordnet. Da diese wegen der zahlreichen Einberufungen im Laufe der Kriegsjahre immer weniger mit den eigenen Belegschaften erfüllt werdeil konnten, mußten die Unternehmen im Rahmen eines staatlichen Programms auch auf Zwangsarbeiter zurückgreifen. Das galt auch für Siemens10

Auch bei VW, dem Hersteller der »Kraft durch Freude«-Wagen und einem nicht unwichtigen Rüstungsproduzenten im Nationalsozialismus, steht eine Klage an. 150 ehemalige ZwangsarbeiterInnen haben sich zusammengeschlossen. Wie bei Siemens hat man schnell 20 Millionen DM für einen Fonds versprochen. Dafür hatten sich u.a. prominente Sozialdemokraten ausgesprochen - Gerhard Schröder sitzt im VW-Aufsichtsrat. Ende September platzten die Vorverhandlungen allerdings, nachdem öffentlich wurde, daß dem Verhandlungsführer der ehemaligen Verfolgten ganz nebenbei »ein Auto oder ein Flugticket« angeboten wurde.

In den letzten zehn Jahren ist das Thema »Entschädigung« zu neuer Brisanz angewachsen. Vor allem einzelne PolitikerInnen der "Die Grünen", aber auch einige Sozialdemokraten und versprengte Persönlichkeiten anderer Parteien haben eine andere Politik als zuvor unterstützt. Ob diese Haltung der Oppositionsrolle geschuldet war oder ernsthaftes Anliegen bleibt, wird sich demnächst zeigen. Bewegung jedenfalls gibt es. Fast zu spät.

Auch BMW, Daimler-Benz, die Deutsche Bank (man denkt hier an einen 100-Millionen-Fonds) haben sich zumindest dahingehend geäußert, daß sie es nicht mehr für abwegig hielten, ehemalige ZwangsarbeiterInnen zu entschädigen. Im Oktober 1998 beginnt eine Sammelklage ehemaliger NS-Opfer gegen die deutschen Banken. Der Vergleich zwischen zwei Schweizer Großbanken und jüdischen Klägern - immerhin 2,2 Milliarden DM - im August 1998 hat die Banken unter Zugzwang gesetzt.

Anfang September 1998 hat auch der "Zentralrat Deutscher Sinti und Roma" verlangt, die Entschädigungszusagen auf ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter der von ihm vertretenen Menschen auszudehnen.

Warum heute? Warum so spät?

Kann es angesichts der vielen Toten und Leiden, der vielen bereits gestorbenen Überlebenden, noch Grund zur Freude geben über diese neue Entwicklung? Jede Mark, die den früheren NS-Tätern und deren Erben weggenommen wird bzw. die sie zurückgeben müssen, zählt. Es ist gut so und kann gar nicht genug sein. Verfolgung, KZ-Traumata und Zwangsarbeit sind keine Erfahrungen, für die die Worte »Entschädigung« oder gar »Wiedergutmachung« passend sind, doch es gibt keine angemessenen Worte dafür. Das, was den Opfern aktuell gerade versprochen und vielleicht sogar gezahlt wird, wird immer zu wenig sein.

Und selbstverständlich geht all das Gerede von »humanitären Gesten« oder »gutem Willen« völlig an der Sache vorbei. Den Überlebenden steht mehr als eine finanzielle »Entschädigung« oder wenigstens versorgende Rente zu. Dazu zählt vor allem die Anerkennung, daß es eine moralische Selbstverständlichkeit ist, ihren Lebensunterhalt im Alter zu regeln. Zudem aber auch, ihre Erfahrungen als Verfolgte des Nationalsozialismus ernst zu nehmen.

Ob von ihnen selbst irgendwann vermeidbare Fehler gemacht worden sind - möglicherweise in den Verhandlungsführungen der Claims Conference-, ob es fragwürdige Vergleiche gegeben haben mag - so wie mit IG Farben -, ob es Ausgrenzungen in den eigenen Reihen gegeben hat (Ost-West, DDR-Verfolgte) - ist nicht Dringlichkeitssache der deutschen Linken, die »richtigen« Bewertungen zu liefern.

Ebenso ist es unangemessen, die Bigotterie der NS-Nachfolgefirmen umzumünzen in eine Haltung, die sich unter dem Deckmantel »Schweinesystem, schon immer gewußt« von Einmischung fernhält. Alle Überlebenden haben lange genug auf das, was ihnen zusteht, verzichten müssen. Und ob wir nun dieses neue, wiedervereinigte Deutschland mögen oder nicht: Es ist ihnen, den Opfern und ihren Kindern, zum Teil erst jetzt möglich, einem gemeinsamen juristischen Gegner - auf Staats- und Konzernebene - entgegenzutreten. Vielleicht ist das eine der wenigen »positiven« Folgen der politischen Entwicklung seit 1989. "Nie wieder Deutschland" ? - Doch: zahlen soll es, sollen sie. Wir.

(Katja Leyrer ist freie Journalistin, sie lebt und arbeitet in Hamburg und Berlin.)

  • 1Jan Philipp Reemtsma: Aus diesem Grunde daher. Deutschland in seinen eigenen Worten. In: Falun. Berlin 1992.
  • 2Mehr dazu in: Franciszek Piper, Industrieunternehmen als Initiatoren des Einsatzes von KZ-Häftlingen. In: »Deutsche Wirtschaft«. Zwangsarbeit von KZ-Häftlingen für Industrie und Behörden. Hamburg 1991.
  • 3Nach Frankfurter Rundschau vom 3. September 1998.
  • 4Vgl.: Gertrud Hardtmann, Spuren der Verfolgung. Seelische Auswirkungen des Holocaust auf die Opfer und ihre Kinder. Gerlingen 1992; Jörg Wiese, Erhard Ulbrich (Hg.), Ein Ast bei Nacht ist kein Ast. Seelische Folgen der Menschenvernichtung für Kinder und Kindeskinder. Göttingen, Zürich 1994.
  • 5Vgl. Christian Pross, Wiedergutmachung - Der Kleinkrieg gegen die Opfer. Frankfurt/M 1988
  • 6Vgl. Gerd Wysocki, Zwangsarbeit in der deutschen Kriegswirtschaft 1939 - 1945. Eine Sammelrezension. In: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. Und 21. Jahrhunderts, 3/89, Hamburg.
  • 7Vgl. S. Dieter Vaupel, »Entschädigung« von KZ-Gefangenen durch die Deutsche Industrie - das Beispiel Dynamit Nobel. In: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. Und 21. Jahrhunderts, 1/91, Hamburg.
  • 8Vgl. Die verweigerte Entschädigung. Zwangsarbeit und Siemens 1938 -1945. Memorandum anläßlich des 150jährigen Firmenjubiläums der Siemens AG. Aktionsbündnis 150 Jahre SIEMENS - Entschädigung jetzt. Berlin 1997.
  • 9Beide Zitate nach: Tjark Kunstreich, Glückwunsch, Siemens! Themenseiten in: Jungle World 41, Berlin 1997.
  • 10Vgl. Pressemitteilung SIEMENS vom 23. September 1998