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Unter Stiftern. Eine Zwischenbilanz

Lothar Evers (Gastbeitrag)
Einleitung

Als im März 1998 beim Bezirksgericht in Newark (New Jersey) die erste Klage einer NS-Zwangsarbeiterin eingereicht wurde, hätte kaum jemand geglaubt, dass bereits Ende 2002 über zwei Millionen Euro an fast eine Million Überlebende ausgezahlt sein würden.

Ehemalige NS-Zwangsarbeiterinnen aus dem Frauen-KZ Ravensbrück gedenken auf dem Friedhof im brandenburgischen Ludwigsfelde ihrer ermordeten Leidensgenossinen.

Jahrelang hatten wir als kritische Aktionäre bei den Hauptversammlungen der großen Konzerne versucht, diese an ihre historische Verantwortung für die Überlebenden zu erinnern. Stets vergeblich. Man hatte uns die Mikrofone abgedreht, manchmal wurden wir auch rausgetragen. Chancen auf Durchsetzung unserer Forderungen hatten wir nicht. Erst mit Hilfe us-amerikanischer Rechtsanwälte gelang es uns, wenigstens eine gewisse Chancengleichheit der Überlebenden mit der deutschen Wirtschaft herzustellen. Durch die Bündelung der Forderungen der Opfer in den us-amerikanischen »Class Action« – Klagen ergab sich erstmalig die Chance, von den deutschen Unternehmen als Gegner ernst genommen zu werden.

Gerhard Schröder versprach im Wahlkampf, pünktlich vor der obligatorischen Amerikareise aller Kanzlerkandidaten, eine politische Initiative, sollte er denn zum Kanzler gewählt werden. Er wurde. Es dauerte aber bis zum Karnevalsdienstag 1999, bis im Bundeskanzleramt die Initiative, ab jetzt Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die in des USA verklagten Unternehmen glaubten, die Angelegenheit für zwei Milliarden D-Mark – je zur Hälfte auszuzahlen an die Opfer und für einen »Zukunftsfonds« – erledigen zu können. Nach glücklosen ersten Schritten wird Otto Graf Lambsdorff die neu geschaffene Position des »Beauftragten des Bundeskanzlers für die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft« übertragen.

Ziel der Stiftungsinitiative ist es, im Tausch gegen eine deutsche Stiftung alle amerikanischen Klagen – und zwar für immer – zu erledigen. Die in den USA verklagten Unternehmen verstehen es geschickt, die Aufbringung der von ihnen geschuldeten Vergleichssumme von fünf Milliarden D-Mark auf immerhin 6542 Unternehmen umzulegen. Die werden zwar freundlich als »Mitglieder der Stiftungsinitiative« begrüsst. Außer Einzahlungen kennt die Initiative aber keine Mitbestimmungsrechte. Weder darf über die Auszahlung der Gelder mit entschieden, noch dürfen die von der Initiative ins Kuratorium der Bundesstiftung entsandten Vertreter mit gewählt werden.

Stiftungs-Geschichte

Doch zunächst folgten zähe Verhandlungen in Washington, Bonn und Berlin. Die Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft, nur sanft in die Schranken gewiesen von Otto Graf Lambsdorff, zelebrierte deutsche Außenpolitik und blamierte sich so gut sie konnte. Das ist peinlich bis nervtötend, dauert mehr als ein Jahr, aber das Ergebnis – 10 Milliarden D-Mark für die Opfer – kann sich sehen lassen. Mit einer feierlichen Erklärung am 17. Juli 2000 werden die »Class-Action«-Verfahren beendet und gegen eine deutsche Stiftung öffentlichen Rechts unter dem Titel: Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) getauscht. Diese Stiftung soll alle Ansprüche gegen die deutsche Wirtschaft aus deren Kollaboration mit dem Naziregime ökonomisch erledigen. Das sind neben den Schadensersatzforderungen der NS-ZwangsarbeiterInnen nicht ausgezahlte Versicherungsansprüche, die Arisierungsgewinne der Banken und die Beteiligung der Pharma-Industrie an Menschenversuchen in den Konzentrationslagern.

Opfer ohne Chance

Mit der Einrichtung der Stiftung »EVZ« endet auch die Chancengleichheit für die Opfer. Diese existierte nur während des  Bedrohungszenarios durch die amerikanischen »Class-Action«-Verfahren. In der Praxis der Stiftung »EVZ« besteht diese Gleichheit nicht mehr. Die beiden Stifter mit je 5 Milliarden D-Mark – der deutsche Staat und die Stiftungsinitiative der Wirtschaft – werden sich wie Stifter benehmen: Für die gilt allemal das Motto: »Wer bezahlt, bestimmt«. Die Überlebenden werden zum Objekt des Stifterwillens: Bevor sie für Leistungen der Stiftung in Frage kommen, verzichten sie ganz real und für immer auf alle Rechtsansprüche.

Das neue Selbstbewusstsein der Stifter demonstriert als erste die deutsche Wirtschaft: Statt wie vereinbart ihren Stiftungsanteil treuhänderisch in der Bundesstiftung zu hinterlegen, um sodann die amerikanischen Klagen zu beenden, zahlte die Wirtschaft zuerst einmal gar nichts. »Zuerst sollen die Klagen zurückgezogen werden, dann kann man über Geld reden«, lautet die Botschaft. Die Erledigung der Sammelklagen zog sich dann auch bis zum Mai 2001 hin. Erst dann erklärte der Deutsche Bundestag ausreichende Rechtssicherheit für die deutschen Unternehmen, und die Wirtschaft zahlte wenigstens den größten Teil ihrer fünf Milliarden ein. Das gilt nicht für die fälligen Zinsen für die circa einjährige Verzögerung. Im Kuratorium der Stiftung haben sich inzwischen die Vertreter der Überlebenden davon überzeugen können, was die beiden Stifter von Mitbestimmung der Opfer halten: Nichts.

Auf dem Rücken der Opfer

Ein von acht Kuratoren als Kandidat für den Vorstand benannter Experte der Grünen  wird am Vorabend der Wahl von einem Abgeordneten der eigenen Partei im Auftrag von Außenminister Joschka Fischer und dem Bundeskanzleramt so in seiner Existenz bedroht, dass er dem Ratschlag folgt, sich die Kandidatur noch einmal zu überlegen. Er entschließt sich nach einer schlaflosen Nacht, am nächsten Morgen zur Wahl nicht mehr anzutreten. Das garantiert, dass eine authentische Vertrauensperson der Überlebenden im Vorstand nicht vertreten ist. Kaum hatte der Deutsche Bundestag Rechtssicherheit festgestellt, kaum sind die Stiftungsmittel vollständig auf den Konten der Bundesstiftung eingegangen, wird in einer »Nacht-und-Nebel-Aktion« – ohne Zustimmung der polnischen Partnerorganisation und ohne den  für die Auszahlungen zuständigen Mitarbeiters zu informieren – die gesamte erste Rate für die polnischen Überlebenden in die polnische »Weichwährung« Zloty umgetauscht.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin werden später ergeben, dass der diese Transaktion einfädelnde Finanzchef der Stiftung sich seine Arbeit bei der Stiftung »EVZ« mit circa 2.500 Euro monatlich von der Deutschen Bank vergüten läßt. Die Deutsche Bank managt auch federführend den Umtausch der Stiftungsmittel in den Zloty. Die dabei von der Stiftung bezahlten »Gebühren« – über 6 Millionen D-Mark – werden mit deren anderen Hausbanken geteilt. So fallen immerhin für die am Umtausch völlig unbeteiligte Commerzbank und Dresdner Bank noch je zwei Millionen D-Mark Umtauschprovision an. Den Schaden haben die Opfer: Sie verlieren in diesem Währungsgeschäft über 100 Millionen D-Mark zum Vorteil der Banken. 100 Millionen, die dringend gebraucht würden, um für Chancengleichheit der verschiedenen Opfergruppen zu sorgen.

Haken und Ösen

Spricht man über die Haken und Ösen im Stiftungsgesetz selbst, so gilt es als erstes, das per Gesetz vorgeschriebene Auszahlungsprozedere in zwei Raten zu nennen. Die Ratenzahlung ist logische Konsequenz des Wunsches der deutschen Wirtschaft aber auch der Bundesregierung, mit einer feststehenden Summe – 10 Milliarden D-Mark – eine vorher nicht bekannte Zahl von Opfern zu entschädigen. Das deutsche Gesetz spricht von bis zu 5.000 D-Mark für NS-ZwangsarbeiterInnen bzw. bis zu  15.000 D-Mark für KZ-Häftlinge. Die Worte »bis zu« beschreiben für die Überlebenden eine zwei- bis dreijährige Wartezeit. Auf das sogenannte »Claims - Processing« – die Bearbeitung ihrer Ansprüche – wartend, bleiben sie dauerhaft mit ihren schrecklichen Erlebnissen konfrontiert.

Erst wenn alle EmpfängerInnen ermittelt sind und einen ersten Abschlag erhalten haben, wird die zweite Rate ausgerechnet. Ganz zum Schluss, nachdem Tausende EmpfängerInnen längst verstorben sein werden, erhält man die Schlusszahlung. Man stelle sich vor, Sozialleistungen wie Mutterschafts- oder Krankengeld würden nach dieser Methode »Distribution per Division« verteilt. Ein Aufschrei des Entsetzens wäre die Folge. Es bleibt ein Geheimnis der Stifter, warum man dann ausgerechnet 70- bis 90-jährigen Überlebenden ein solch quälendes Auszahlungsverfahren zumutet.

Verantwortung wird entsorgt

Mit besonderer Perfidie hat sich das deutsche Stiftungsprojekt einer großen Gruppe der Überlebenden entledigt: Jener über 100.000 NS-ZwangsarbeiterInnen, die nach der italienischen Kapitulation zunächst als italienische Militärinternierte (IMI) ins Deutsche Reich verschleppt wurden. Per Dekret wurden diese ehemals verbündeten Soldaten in den Zivilstatus entlassen und unter brutalsten Bedingungen ausgebeutet. Wer immer die Geschichte der Zwangsarbeit lokalhistorisch erforscht, stößt auf Italiener: Aufs Schwerste diskriminiert, aufs Brutalste misshandelt, findet sich bei dieser Personengruppe eine erschreckend hohe Todesrate.

Ein eigentümliches Bündnis katapultiert diese Italiener aus dem deutschen Stiftungsgesetz heraus. Per Auftragsgutachten für den Bundesfinanzminister bescheinigt der renommierte Völkerrechtler Professor Christian Tomuschat den IMI unveräußerliche Rechte: Die Entlassung der Italiener in den Zivilstatus sei durch das Völkerrecht nicht gedeckt. Der Status des Kriegsgefangenen bleibe ehern bestehen und deshalb – Glückwunsch – stehe den 100.000 italienischen Antragstellern – jetzt wieder ganz »Kriegsgefangene« – unabhängig von deren ganz realen ZwangsarbeiterInnenerfahrungen eben keine ZwangsarbeiterInnenentschädigung zu. Das Ganze wird auf vierzig Seiten Gutachten ausgewalzt und ist für die Überlebenden in Italien ein Schlag ins Gesicht.

Pünktlich zu Weihnachten 2002 verschickt die für die Italiener zuständige  Partnerorganisation Internationale Organisation für Migration (IOM) die ersten 40.000 Ablehnungsbescheide. Dabei hatte der Deutsche Bundestag in der Begründung des Gesetzes ausdrücklich zugelassen, dass in den Zivilstatus entlassene Kriegsgefangene, die die anderen Leistungsvoraussetzungen des Gesetzes erfüllen, berücksichtigt werden sollen. Für die über 1.000 polnischen ZwangsarbeiterInnen, die ebenfalls vorher Kriegsgefangene und in den Zivilstatus entlassen worden waren, hat sich das Bundesfinanzministerium zum Glück nicht getraut, seinen Tomuschat loszulassen. Sie haben Stiftungsleistungen erhalten. Die über 100.000 Italiener aber, die insgesamt über vier Millionen Euro  für Notargebühren, Kopien, Portokosten in ihre Antragstellung investiert haben, will man auf den Rechtsweg verweisen.

Hinter der Erfolgskulisse

Währenddessen veröffentlicht die Stiftung »EVZ« ihre Erfolgsstatistiken. Und die sind beachtenswert. Eine Million Überlebende haben fast zwei Milliarden Euro erhalten. Das hat in der Kürze der Zeit noch kein Entschädigungsprogramm geschafft. Es zeigt aber, dass der Löwenanteil der Stiftungsmittel noch auf den eigenen Konten liegt. Hinter den Erfolgszahlen verbirgt sich aber auch eine völlig unterschiedliche Performance der sieben Partnerorganisationen. Weit zurück in der Antragsbearbeitung liegen der russische Fonds und die IOM. Letztere hat sich entschieden, alle Anträge zentral in Genf entscheiden zu lassen und bittet inzwischen herzlich darum, diesen Brütprozess nicht durch ständige Nachfragen zu stören. Der wird sich wohl noch bis Ende 2004 hinziehen.

Einige zehntausend Berechtigte werden bis dahin gestorben sein. Die IOM produziert dabei die höchsten Kosten aller Partnerorganisastionen, und eine weitere schlechte Nachricht für die Überlebenden in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Kosten werden nämlich von den Entschädigungszahlungen abgezogen. Gerade weil über eine Million Opfer auf ihre zweite Rate dringend warten, wird der Druck zunehmen, jetzt diejenigen schnell abzulehnen, die die nötigen Beweisstücke immer noch nicht haben. Diese in die deutsche Stiftung eingebaute Opferkonkurrenz ist ebenfalls dem zweizügigen Auszahlungsverfahren geschuldet. Trotz all dieser Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses Projektes für eine späte Gerechtigkeit sollten wir uns den Erfolg nicht kleinreden lassen.

Niemand, wirklich niemand, der sich auf  Seiten der Opfer engagierte, hätte einen Transfer von zehn Milliarden D-Mark aus Deutschland an ehemalige NS-ZwangsarbeiterInnen bis zum Jahreswechsel 2002/2003 für möglich gehalten. Gerade ist es von der südafrikanischen Antiapartheid-Bewegung aufgegriffen worden. Dort will man nicht über 50 Jahre warten, bis man die Wirtschaft mit deren Beteiligung an Apartheidverbrechen konfrontiert. Für die Überlebenden und ihre Organisationen wird es in den kommenden Jahren darauf ankommen, sich diesen Erfolg nicht wieder nehmen zu lassen. Das bedeutet, wachsam zu bleiben gegenüber den Tricks von Wirtschaft und Regierung, sowie einzustehen für die Würde und Rechte der Überlebenden.

Ein Gastbeitrag von Lothar Evers, Geschäftsführer des »Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte«. Der Bundesverband hat seinen Sitz in Köln und setzt sich seit zwölf Jahren für die Interessen der Verfolgten des NS-Regimes ein. Er begleitet die Überlebenden durch die Entschädigungsbürokratie, initiiert Kampagnen und Projekte zum Thema. Kontakt: info [at] nsberatung.de.