Skip to main content

»Reichsbürger« vor BRD-Gericht

Einleitung

Der frühere NPD-Anwalt Horst Mahler ist im Januar 2005 vom Landgericht Berlin wegen antisemitischer Hetze zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte 2002 in der Berliner NPD-Zentrale eine antisemitische Schrift an Journalisten verteilt, in der Hass gegen Juden als »untrügliches Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems« bezeichnet wurde. 

Ursula Haverbeck und Horst Mahler beim Rudolf Heß-Marsch in Wunsiedel 2004

An 35 Prozesstagen über elf Monate hinweg hatte Mahler seine Einlassung verlesen, die vom Gericht als »pseudophilosophische Rechtfertigung eines dumpfen Antisemitismus« gewürdigt wurde. In seinem Schlusswort hatte Mahler die Schöffen des Gerichtes mit den Worten »Sie haben noch eine Zukunft, wenn Sie sich richtig entscheiden« bedroht. Seine Anhänger beschimpften das Gericht, einer wurde am Rande der Verhandlung wegen Hakenkreuz-Schmierereien verhaftet. Horst Mahler selbst ging umgehend in Revision. Sein Unterstützer Gernot Schäffner hat hierfür bereits extra ein Spendenkonto eingerichtet. Einige Mahler-Anhänger aus der »Reichsbürgerbewegung« mussten in den vergangenen Monaten ebenfalls vor Gericht erscheinen.

So stand Anfang Januar 2005 der Hamburger Klaus Kaping in Bad Oeynhausen vor Gericht. Er hatte in der Zeitschrift »Stimme des Gewissens« den Holocaust als »talmudische Lüge« bezeichnet. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Seiner Einlassung, derzufolge die Behörden des »Besatzungskonstrukts BRD« für Bürger des »Deutschen Reiches« nicht zuständig seien, folgte das Amtsgericht nicht. Er will das Urteil anfechten. Der »Reichsbürger« Stefan K. aus Gießen berichtete später trotzdem, dass die anwesenden »Reichsbürger« stolz sein könnten und weitere Freiwillige an die Front müssten. Frank Reitemeyer aus Berlin wurde im August 2004 mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Er hatte eine E-Mail an den Bundestag geschickt, in der u.a. die Tötung von Juden im Nationalsozialismus bestritten wurde. Im Juni 2004 wurden Ursula Haverbeck-Wetzel und Ernst-Otto Cohrs vom Amtgsericht Bad Oeynhausen wegen Leugnung des Holocausts zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro und 5.400 Euro verurteilt. Auch hierbei ging es um einen entsprechenden Text in der »Stimme des Gewissens«.

Im Mai 2004 wurde Rolf Winkler vom Amtsgericht Schwerin wegen der »Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener« verurteilt. Er hatte eine E-Mail an die Architektenkammer von Mecklenburg-Vorpommern geschickt, die Auszüge eines »Offenen Briefes« von Horst Mahler enthielten. Die Hintergründe der Strategie, das Gericht als Bühne für Revisionismus und Antisemitismus zu nutzen, wurden im AIB 63 "Das Gericht als Bühne" beschrieben.