Teure Klage für »rechten Glücksritter«
Unterlassungsklage abgewiesen
Gut anderthalb Jahre dauerte ein Zivilprozess gegen das alternative Magazin raumzeit aus Erlangen. Die mehrere tausend Euro teure Klage des Leipziger Bauunternehmers Reinhard Rade scheiterte im Juli diesen Jahres nun endgültig vor der Berufungsinstanz, dem Münchener Oberlandesgericht. Rade, der früher in der rechtsradikalen Szene aktiv gewesen war, hatte behauptet, in einem Artikel über »Rechte Glücksritter in Ostdeutschland« falsch zitiert worden zu sein. Er fühlte sich herabgewürdigt, weil er mit der Aussage wiedergegeben wird, er überlege sich »immer mal wieder, ob er nicht wieder politisch arbeiten wolle«. Auch für die Wiedergabe seiner Äußerung, er wolle Hubschrauber, die er der Autorin des Artikels gezeigt hatte, »in den arabischen Raum exportieren«, verlangte er Schadenersatz. Zu Beginn der Verhandlung räumte die Richterin einer Berufung Rades keinerlei Erfolgsaussichten ein und empfahl dem Kläger, sie zurückzuziehen. Ein Urteil des Münchener Landgerichts vom Februar dieses Jahres zugunsten des Magazins ist nun rechtskräftig. Rade forderte, die Äußerungen künftig zu unterlassen und nicht mehr unter www.raumzeit-online.de zu verbreiten. Die Redaktion und die Herausgeber der raumzeit sahen dazu keinen Anlass, da der Artikel korrekt und sorgfältig recherchiert war. Er war zuvor im AIB # 60 erschienen. Ein Gerichtserfolg Rades hätte ein finanzielles Desaster für das nichtkommerzielle Magazin bedeutet. Der Streitwert für die Unterlassungsklage wurde auf Antrag von Rades Münchener Rechtsanwalt Michael Hubertus von Sprenger auf 10.700 Euro festgesetzt, womit die Kosten für diesen Prozess beachtlich sind.