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»Einblick«-Macher Kempken klagt

Einleitung

Antifaschistische Publikationen werden momentan häufiger Ziele des »Rechtskampfes« organisierter Neonazis. So versucht momentan auch der als einer der Verantwortlichen der Anti-Antifa Broschüre »Der Einblick« bekannt gewordene Norman Kempken eine Bildbericht­erstattung über seine Person gerichtlich zu untersagen. 

Bild: linksunten.indymedia.org//CC BY-NC-SA 2.0

Norman Kempken (Bildmitte) bei einem Neonazi-Aufmarsch in Fürth.

Als einer der Verantwortlichen für das Heft »Der Einblick«, das 1992 die bundesweite Anti-Antifa Kampagne einleitete, wurde Kempken später zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und geriet so in den Blick der Öffentlichkeit. Seine Aktivitäten setzte er umgehend und seit 1994 im Raum Nürnberg fort. Zuletzt arbeitete Kempken eng mit der nunmehr verbotenen Fränkischen Aktionsfront zusammen. In erster Instanz wurde am 10. Dezember im Nürnberger Amtsgericht die Klage des Anti-Antifa-Aktivisten gegen den Verein Argumente – Netzwerk antirassistischer Initiativen verhandelt.

Kempken versucht den Abdruck seines Bildes in der von dem Verein herausgegebenen Broschüre »Spezialitäten aus Mittelfranken« gerichtlich zu untersagen. Die Broschüre gibt einen Überblick über die extrem rechte Szene im Raum Mittelfranken. In dem Artikel über die Anti-Antifa-Aktivitäten werden die Aktivitäten Kempkens dargestellt. Die Klage Kempkens dient offensichtlich nicht nur dem Versuch seine Anonymität zu schützen, um seine Aktivitäten weiterhin ungestört fortsetzen zu können, sondern soll darüber hinaus antifaschistische Publikationen zwingen zurückhaltender mit ihrer Wort- und Bildberichterstattung umzugehen.

Pahl vertritt zur Zeit auch Casjen B., der laut Christian Worch auf irgend eine Weise mitverantwortlich für die Herausgabe eines Aufrufes zur Anonymität im politischen Kampf sein soll. Casjen B. verklagt seinerseits zur Zeit die antifaschistische Zeitschrift »Der Rechte Rand«, ebenfalls wegen Abdrucks eines Bildes seiner Person. Als Wohnadresse wird in beiden Klagen dieselbe Adresse in Nürnberg aufgeführt, unter der zumindest Kempken tatsächlich wohnt. Während das Hamburger Amtsgericht Casjen B. in erster Instanz Recht gab, erlitt die Klage Kempkens in Nürnberg Schiffbruch.

Der zuständige Richter zeigte sich durchaus beeindruckt, von den durch den Beklagten Verein sorgsam dokumentierten Aktivitäten Kempkens seit den 80er Jahren. Zu diesen Aktivitäten befragt, gab Kempken, der ohne seine Anwältin erschienen war, auch bereitwillig Antwort: Nein, er sei kein Anti-Antifa Aktivist. Er sammle lediglich Informationen über Linke und gebe diese auch weiter. Ja, er habe den unter dem Namen »Anton Mägerle« schreibenden Journalisten in einer NPD-Zeitung mit Klarnamen geoutet. Ja, er habe den Aufruf »Anonymität schützt Struk­turen« unterzeichnet, aber doch nur zur Veröffentlichung auf den »eigenen« Internet-Seiten.

In erster Instanz wurde die Klage daraufhin ab gewiesen. Rechtsanwältin Pahl hatte im wesentlichen darauf abgestellt, dass die Verurteilung Kempkens für die Mitwirkung an der Veröffentlichung des »Einblick« schon einige Jahre her sei und den Aktivitäten Kempkens ansonsten keine Bedeutung zukäme. Dieser Einwand fand allerdings vor dem Hintergrund der ununterbrochen fortgesetzten Aktivitäten Kempkens kein Gehör. Kempken hat inzwischen Berufung eingelegt. Die Berufungshauptverhandlung wird Anfang Mai im Landgericht Hamburg stattfinden.