Skip to main content

»Mit Blick auf die Täter«

Einleitung

Interview mit Dr. Katharina von Kellenbach

Bild: Screenhot von youtube.com

AIB: In dem von Ihnen mit herausgegebenen Buch geht es um den Umgang der beiden großen Kirchen mit NS-Tätern in der unmittelbaren Nachkriegszeit. Können Sie kurz skizzieren, wie Pfarrer als Seelsorger gegenüber NS-Tätern auftraten?

von Kellenbach: Beide großen Kirchen sahen die seelsorgerliche Arbeit in den Internierungslagern als Chance, die verlorenen Söhne (die Töchter blieben unerwähnt) wieder in die Kirche heimzuführen. Der Nationalsozialismus wurde als Abfall von Gott gesehen, der nun als Irrweg entlarvt worden war. Die Kirchenmänner strichen ihre eigene Widerständigkeit gegenüber dem Nationalsozialismus hervor und boten das Evangelium der Sündenvergebung und der christlichen Nächsten- und Feindesliebe an. Manche Pfarrer, wie zum Beispiel Martin Niemöller, der acht Jahre in KZs gesessen hatte und hinterher unermüdlich durch Internierungslager reiste, um Schuld und Vergebung zu predigen, hatten tatsächlich dem aktiven Widerstand angehört. Bei anderen, die sich in der Öffentlichkeit in der Täterseelsorge profilierten, wie den süddeutschen Bischöfen Wurm und Meiser stimmten solche Widerstandsbehauptungen weniger. Trotz großer politischer und theologischer Konflikte zwischen den progressiven und konservativen Flügeln in der evangelischen Kirche herrschte Übereinstimmung über die Notwendigkeit kirchlicher Präsenz in den Lagern, damit den reuigen Sündern ein Neuanfang auf christlicher Grundlage ermöglicht werden konnte. Das sahen auch die alliierten Besatzungsmächte so, besonders die Amerikaner, für die kirchliche Versorgung wichtiger Bestandteil der Umerziehung der deutschen Bevölkerung war. So wurden insgesamt mehr Pfarrer in Internierungslagern und Gefängnissen eingesetzt als in Kriegsgefangenenlagern, Flüchtlingslagern und DP-Camps. Das Seelenheil nationalsozialistischer Funktionsträger hatte absolute Priorität.

Allerdings ging an den meisten Inhaftierten und Verurteilten die christliche Botschaft von Schuld und Vergebung glatt vorüber, da sie sich für unschuldig hielten. Sie fühlten sich für die massenhaften Morde an Zivilisten in den Konzentrationslagern, durch Erschießungen der Einsatzgruppen, in den Behindertenanstalten und auf Todesmärschen nicht persönlich verantwortlich. Sie glaubten sich unschuldig, weil sie auf Befehl »von oben«, rechtmäßig und im Auftrag des Staates gehandelt hatten. Gegen diese Wand, die ein Pfarrer im Kriegsverbrechergefängnis (WCP Nr. 1) in Landsberg/Lech als »Unschuldspsychose« bezeichnete, kamen viele Seelsorger nicht an. Zum Teil wollten sie es auch nicht, weil sie das »Schicksal« der Internierten als »deutsche Männer» teilten und die strafrechtliche Verfolgung nationalsozialistischer Untaten als »Siegerjustiz« ablehnten. Deshalb wurden viele der im Dritten Reich als »gottgläubig« aus den Kirchen ausgetretenen SS-Männer und Nazi-Schergen kurzerhand wieder in die Kirchen aufgenommen, ohne sich größer mit ihrer Schuld auseinandersetzen zu müssen. Das passierte besonders oft in Landsberg/Lech, wo die Todesurteile der Nürnberger und Dachauer Verfahren vollstreckt wurden. Den Todeskandidaten wurde oft kurz vor der Hinrichtung noch die Beichte abgenommen und die Sündenvergebung zugesprochen, bevor sie dann unter den Galgen traten und ein letztes Mal ihre Unschuld bekräftigten.

Natürlich kann niemand wissen, was in diesen letzten Gesprächen unter dem Siegel des Beichtgeheimnisses wirklich besprochen wurde. Aber die Dokumente deuten darauf hin, dass es sich eher um persönliche Sünden handelte und nicht um Reue über die Teilnahme am massenhaften Morden. So schreibt der Seelsorger von Hans Hermann Schmidt, ehemaliger Adjutant des KZ-Kommandanten von Buchenwald: »Die Beichte war ihm kein Lippenbekenntnis, sondern er wusste von mancherlei Schuld und Versäumnis in seinem Leben und hat offen davon gesprochen. Aber zu einer Bejahung der Schuld, die ihm das Gericht zugeschrieben hat, konnte er bei aller Gewissensprüfung nicht kommen. Er war ohne sein Zutun auf die Stelle des Adjutanten in Buchenwald gekommen, ist sich keiner Grausamkeit bewusst gewesen, sondern hat den schuldigen militärischen Gehorsam geleistet.« Schmidt, der in Buchenwald alle Strafmaßnahmen beaufsichtigte, war sich keiner Grausamkeit bewusst und behauptete noch unter dem Galgen: »Vor dem Angesichte Gottes, vor dem ich im nächsten Augenblick stehen werde, versichere ich, dass ich der Verbrechen nicht schuldig bin, die man mir zur Last gelegt hat... Ich habe Befehle ausgeführt, die mir rechtmäßig gegeben worden waren... Ich sterbe unschuldig.« Von Schuldbewusstsein und Reue kann nicht gesprochen werden und damit eigentlich auch nicht von einer gelungenen Konversion zum christlichen Glauben. Solche formalen Kircheneintritte ohne entsprechenden Sinneswandel haben die christliche Vergebungsbotschaft ausgehöhlt und unglaubwürdig gemacht.

Welche Rolle spielten die Kirchen im geschichtspolitischen Diskurs der Endvierziger und fünfziger Jahre im Hinblick auf die NS-Zeit?

Die Kirchen haben mit dem christlichen Paradigma von Schuld und Vergebung, Beichte und Absolution (oder truth and reconciliation wie es später in Südafrika genannt wurde) den politischen Diskurs nachhaltig geprägt. Im Zentrum der christlichen Botschaft steht der Glaube an die Veränderbarkeit und Erneuerbarkeit des sündigen Menschen. Luther sprach von der »Freiheit des Christenmenschen.« Kein Mensch ist von seiner Vergangenheit völlig determiniert. So kann noch der Verbrecher, der neben Jesus am Kreuz hängt, zum Glauben finden und ins Paradies eingelassen werden. Das Neue Testament ist voll solcher wundersamer Heilungs- und radikaler Veränderungsgeschichten. Wer seine Sünden bereut und dem Bösen abschwört, dem steht die Zukunft offen. Gott lässt Gnade vor Recht walten und freut sich bedingungslos über die Rückkehr des verlorenen Sohnes. Vergebung und Neuanfang sind wichtiger als rückwärtsgewandte Gerechtigkeit, eine als christlich ausgewiesene Grundeinstellung, die den Ruf nach einem Schlussstrich rechtfertigte.

Diese Prioritätensetzung wurde von jüdischen Theologen sofort und von christlichen deutschen Theologen erst viel später heftig kritisiert. Dennoch war diese Position auch nicht ganz falsch. Die Fiktion von der »Stunde Null« hat langfristig aus Hunderttausenden nationalsozialistischen Überzeugungstätern brave, staatstreue Bürger demokratischer Nachfolgestaaten gemacht. Obwohl die unterbliebene Rechtsprechung und die ausgebliebene Gerechtigkeit heute sehr schmerzt, sollte der politische Langzeiteffekt der Reintegration und Neutralisierung schuldig gewordener Nazitäter nicht unterschätzt werden. Auch in Ländern wie Südafrika, Ruanda, Guatemala, Kambodscha ist der Balanceakt zwischen Amnestie und Rechtsprechung, Gnade und Gerechtigkeit, Zukunft und Vergangenheitsbewältigung fließend und häufig umstritten. Es mag keine grundsätzlich richtige Position in dieser dialektischen Spannung geben, sondern nur ein vorsichtiges Vorwärtstasten und Taxieren in konkreten historischen Situationen unter bestimmten politischen Bedingungen.

Welche politische und theologische Mentalität prägte den Schuldbegriff der damals handelnden Theologen?

Im Stuttgarter Schuldbekenntnis vom Oktober 1945 sprach die evangelische Kirche von der »Solidarität der Schuld«, ein äußerst schillernder Dachbegriff, unter dem sich sowohl die progressiven wie konservativ-apologetischen Kirchenvertreter wiederfinden konnten. Die Progressiven verstanden unter der Schuldgemeinschaft die Aufforderung, die eigenen Anteile an der massiven Systemschuld zu benennen. Sie wollten der »schweigenden Mehrheit« die Scheuklappen entreißen und ihre Entschuldungsargumente der Unwissenheit (»davon wussten wir nichts«) und Ohnmacht (»was hätten wir denn dagegen tun sollen?«) entkräften. In den Händen konservativ-apologetischer Kirchenrepräsentanten mutierte die »Solidarität der Schuld« zum Entlastungsargument für einzelne Angeklagte. Schon die »Hauptkriegsverbrecher« der Nürnberger Prozesse sollten mit Verweis auf die Gemeinschaftsschuld wieder frei gesetzt werden. Warum sollte ein Krupp oder ein Weizsäcker mehr Schuld tragen, als all die anderen, die sich ebenfalls irgendwie mitschuldig gemacht hatten? Wo alle schuldig sind, da kann kein Einzelner mehr zur Verantwortung gezogen werden. Das monierten zeitgleich schon Hannah Arendt und Heinrich Blücher. Und kein anderer als Adolf Eichmann zitiert in seinen Memoiren aus dem Johannesevangelium: »Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein«, um sich damit selbst seiner Harmlosigkeit zu vergewissern. Auch ein Eichmann verwahrt sich leidenschaftlich dagegen, als »Sündenbock« für die Schuld der Gemeinschaft missbraucht zu werden. Ein Sündenbock ist bekanntlich unschuldig, bevor er mit den Sünden der Allgemeinheit belegt und symbolisch ausgestoßen wird. Viele der für NS-Taten Verurteilten empfanden sich als Unschuldslämmer, die nun stellvertretend für das deutsche Volk sühnen sollten.

Der Begriff der »Solidarität der Schuld« war also ein zweischneidiges Schwert. Er ermöglichte einerseits eine couragierte Schuldannahme, andererseits diente er der Entschuldung höchst kompromittierter Einzeltäter. Die Auseinandersetzung mit den konkreten Zuständigkeiten und Handlungskompetenzen einzelner Täter blieb lange unter dem Deckmäntelchen der allgemeinen Gesamtschuld versteckt. Diese Mentalität änderte sich in der westdeutschen Politik und Justiz nur sehr langsam, beginnend mit dem Ulmer Einsatzgruppen (1958) und dem Eichmannprozess (1961). Erst in den sechziger Jahren entwickelte sich die Einsicht, dass eine juristisch präzise und moralisch sorgfältige Zuweisung individueller Schuld möglich und wichtig sein könnte.

Welche Rolle spielte das sogenannte »Stuttgarter Schuldbekenntnis« der evangelischen Kirche für deren Reflexion der NS-Zeit?

Das Stuttgarter Schuldbekenntnis war ein sehr mutiger Schritt für die evangelischen Verfasser, die alt genug waren, sich an die Dolchstoßlegende und die Kollektivschuld des Versailler Vertrages von 1918 zu erinnern. Diese Vergangenheit saß ihnen im Nacken und sie erwarteten mit Recht, dass ihnen das Eingeständnis »mit großem Schmerz sagen wir: durch uns ist unendliches Leid über viele Völker und Länder gebracht worden« innenpolitisch um die Ohren fliegen würde. Die Erklärung sollte deshalb geheim bleiben. Ihre Veröffentlichung in den Medien löste einen Sturm der Empörung aus, der zu unzähligen Nacherklärungen führte. Aber außenpolitisch errang das Stuttgarter Bekenntnis der evangelischen Kirche moralische Glaubwürdigkeit in der internationalen christlichen Öffentlichkeit und damit langfristig politischen Freiraum.

Dieses moralische Kapital wurde später zugunsten der internierten NS-Funktionäre wieder eingesetzt. So verweist zum Beispiel die geheime EKD-Denkschrift von 1949, in der die Freilassung aller in Nürnberg und Dachau Verurteilten von der amerikanischen Militärregierung verlangt wird, in der Einleitung auf das Stuttgarter Schuldbekenntnis. Die Verfasser wollten zeigen, dass ihre grundsätzliche Kritik an den Nürnberger Verfahren keinesfalls revanchistisch motiviert sei und behaupteten: »der Vorwurf, die Kirche sei nicht ohne Schuld, ist nicht berechtigt, denn wir bekannten [unsere Schuld] vor der ganzen Welt.« Dieser apologetische Hinweis auf Stuttgart wurzelt in der Annahme, dass ein Schuldbekenntnis Absolution erwirkt und Schuldlosigkeit (wieder) herstellt. Die Denkschrift, die übrigens auch von Martin Niemöller mit unterzeichnet worden war, sah sich selbst über solchen Verdacht erhoben und machte sich als Nichtbetroffene zur Fürsprecherin der Täter. Die kirchliche Kampagne gegen die Entnazifizierungs- und Spruchkammerverfahren und die vielen Amnestiegesuche wurden oft mit dem Stuttgarter Bekenntnis legitimiert.

Wie sind die nach dem Krieg sozialisierten Theolog/Innengenerationen mit dem Thema Schuld und Nationalsozialismus umgegangen? Lassen sich hier unterschiedliche generationelle Stile erkennen?

Martin Niemöller zog in seinen Nachkriegspredigten eine Analogie zum Spiel »Taler, Taler, du musst wandern« und stellte fest, dass er in ganz Deutschland niemanden finden konnte, der mit dem Schuldtaler in der Hand erwischt werden wollte. Er erzählte empört vom Nürnberger Verfahren gegen Julius Streicher, dem er zeitweise beiwohnte, und in dem Streicher behauptete, er hätte »niemals gegen Juden gehetzt« und könnte für Antisemitismus und Judenmord nicht verantwortlich gemacht werden. Die Geschwindigkeit und Heftigkeit, mit welcher der Schuldtaler hinterrücks im Kreis herumwanderte, hat sich erst mit zeitlicher und generationeller Distanz verlangsamen können. Für die Zeitzeugengeneration blieb die Schuld ein brennend heißes Eisen, das sie nur ganz kurz und mit feuerfesten Handschuhen berühren konnten. Man denke nur an die jüngsten Offenbarungen eines Günter Grass oder Walter Jens zur Mitgliedschaft in Partei und SS.

Die Bedrohung durch die Schuld und die Angst davor, mit den millionenfachen Morden und den weniger spektakulären Gesten der Verachtung und Ausgrenzung, der Ausbeutung und Misshandlung von so vielen Menschen behaftet zu werden, löst selbst noch bei den jüngsten Zeitzeugen panische Reaktionen hervor. Mit jeder neuen Welle der »Vergangenheitsbewältigung« konnte der Schuldtaler etwas länger in der Hand gehalten werden. Die 68er-Generation stand »nur noch« im Bannkreis der Schuld der Eltern und positionierte sich leidenschaftlich und blindlings dagegen. Die Schuld lag ganz klar in den Händen der anderen, der älteren Generation, der Faschisten, Kapitalisten und Vertreter der Staatsmacht selbstverständlich nicht in den eigenen Händen. Erst in der nächsten Generation konnte der Schuldtaler lange genug in der eigenen Hand gehalten werden, um ihn auf Beschaffenheit und Prägung zu prüfen. Jüngere Forschungen können das ganze Ausmaß nationalsozialistischen Gedankenguts und Schaffenskraft in den eigenen Familien, den Kirchen, Wirtschaftskonzernen, der Justiz, den örtlichen Kommunen, der Architektur, Literatur, Theologie etc. dokumentieren, ohne von Schuldgefühlen und apologetischen Impulsen überwältigt zu werden.

Der Schuldtaler verliert seine Bedrohlichkeit und darf aufhören zu wandern. Es geht um Dokumentation und Verständnis, nicht um mehr Anklage, Verurteilung und Besserwisserei. Wir müssen lernen, wie Antisemitismus in der Theologie aussieht, wie viele Zwangsarbeiter im kirchlichen Einsatz ausgebeutet wurden, warum getaufte Nichtarier aus den Kirchen ausgeschlossen wurden etc. Erst wer den Schuldtaler offen in der Hand halten kann, wird auch unbefangen auf die Opfer und ihre Nachkommen zugehen können. Es wird Zeit, das Spiel zu beenden und solidarisch mit den Opfern zu trauern und eine gemeinsame Erinnerung zu finden.

Dr. Katharina von Kellenbach, 1960, Professor of Religious Studies, St. Mary's College of Maryland, USA.

Forschungsschwerpunkte:
jüdisch-christlicher Dialog und feministische Theologie.

Letzte Veröffentlichungen:
Mit Blick auf die Täter,
mit Björn Krondorfer und Norbert Reck, Gütersloh, 2006
sowie mit denselben Herausgebern
Von Gott Reden im Land der Täter
Darmstadt 2000
»God's Love and Women's Love: Prison Chaplains Counsel Wives of Nazi Perpetrators,«
Journal of Feminist Studies in Religion 20 (2004/2):7–24
und »Vanishing Acts: Perpetrators in Postwar Germany,«
Journal of Holocaust and Genocide Studies 17 (2003/2): 305–329.