Geringe Strafen im Prozess gegen spanische »Hammerskins«
Ein Provinzgericht Madrid erklärte im Sommer 2009 den spanischen Ableger der Organisation »Hammerskins« für verboten. Fünfzehn Männer wurden zu Haftstrafen verurteilt, die mehrheitlich gering ausfielen. Die »Hammerskins« wurden 1986 in den USA gegründet und verfügen über Gliederungen in Nordamerika, Europa und Australien. Sie verstehen sich als Elite der Neonaziskins und beziehen sich auf eine Überlegenheit der »nordischen Rasse«.
Laut Richterspruch sollen die Männer im Alter zwischen 27 und 43 Jahren Konzerte der Kampagne »Rock Against Communism« veranstaltet haben, bei denen unter anderem auch Handbücher mit dem Titel »Wegweiser für den führerlosen Widerstand« verteilt worden seien.
Die spanischen RAC - Konzerte waren Treffpunkte der internationalen »Hammerskin Nation« (HSN). Bei einem Konzert im Dezember 2005 in Magrat de Mar traten die RechtsRock Bands Malnat (Italien), Odio (Portugal), Fraternite Blanche (Frankreich) und Codigio 13 (Spanien) auf. Aus Deutschland war die RechtsRock Band Eternal Bleeding (Altenburg) um Oliver Geidel und Andre Steininger angereist. Unter den rund 160 BesucherInnen waren etwa 30 Deutsche. Als deutsche Teilnehmer wurden u.a. die bekannten Hammerskins Malte Redeker, Frank Molina, Thomas Gerlach und Sven Krüger festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft stützte sich in dem zweiwöchigen Prozess auf Ermittlungen aus der »Operation Puñal«, die von der Guardia Civil, einer paramilitärischen Polizeitruppe aus der Ära des faschistischen Diktators Francisco Franco, geführt wurde. Hauptbelastungszeuge wurde der Journalist Antonio Salas, der sich für ein Jahr in die neonazistische Skinheadbewegung Spaniens eingeschleust und seine Erfahrungen als »Tagebuch eines Skins« publiziert hatte. Die Angeklagten behaupteten, die »Hammerskins« seien lediglich ein »Freundeskreis«, dessen Anhänger historische Gegenstände des Zweiten Weltkrieges sammelten. Die Konzerte wollten sie nur »wegen des Spaßes« organisiert haben. Doch im Prozess wurde die Netzwerkstruktur der »Hammerskins« offenkundig. So gehörten einige der Beschuldigten den Neonazibands »Odal«, »Estirpe lmperial« und »Torquemada 1488« an. Undercover-Journalist Salas bestätigte außerdem, dass sich unter den Angeklagten Führungskader der neonazistischen Fußballfanszene Spaniens befinden. Diese organisiert sich in Gruppierungen wie »Ultrassur« und »Brigadas Blanquiazules«, die im Umfeld der Topvereine Real Madrid bzw. Espanyol Barcelona agieren. Gegen den mutmaßlichen Anführer der »Hammerskins«, José Eduardo Chapela Herrero verhängte das Gericht eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Ebenso wie gegen Ángel Martinez Navarr, der zusätzlich wegen Waffenbesitz verurteilte wurde. Die übrigen 13 Männer erhielten Haftstrafen von einem Jahr und sechs Monaten. Ob jedoch die Verurteilten ihre Haftstrafen tatsächlich antreten müssen, ist offen. Im spanischen Rechtssystem ist es üblich, dass eine Strafe erst ab drei Jahren Haft vollstreckt wird – falls der Verurteilte nicht vorbelastet ist.