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Internetseite Altermedia Deutschland vor Gericht?

Screenshot der neonazistischen Internetseite »Altermedia Deutschland - Störtebeker Netz«

Bisher galt die deutschsprachige Neonazi-Internetseite »Altermedia Deutschland - Störtebeker Netz« unter Szenekennern als eine Art juristisches Kuriosum. Obwohl hier mehr oder weniger offen gegen diverse Gesetze verstoßen wurde, schienen die Betreiber aus Stralsund keine juristischen Folgen fürchten zu müssen. Aus Sicherheitskreisen und unter Fachjournalisten wurden daher bald unbestätigte Hinweise vernehmbar, dass dieses Neonazi-Internetprojekt im besonderen Interesse von Geheimdienstkreisen stehen würde. Doch im April 2009 erhob die Staatsanwaltschaft Stralsund überraschenderweise Anklage gegen den 46-jährigen Axel Möller aus Stralsund wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Gewaltdarstellung und Beleidigung. Laut Staatsanwaltschaft Stralsund habe der Angeschuldigte Möller die Autorenrechte für die Internetseiten »altermedia.info« und »störtebeker.net« und sei für die dort erschienenen Beiträge mitverantwortlich. Konkret wird ihm die Veröffentlichung des Horst-Wessel-Liedes in Text und Noten im Mai 2007, die Veröffentlichung eines russischen Exekutionsvideos mit Hakenkreuzfahne im August 2007 und die Beleidigung des Innenministers Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier im September 2007 vorgeworfen. Laut Informationen aus dem Umfeld von Axel Möller sollen bei ihm ein Computer, Tagebücher und ein der Staatsanwaltschaft gewidmetes Tagebuch sichergestellt worden sein, das der Staatsanwaltschaft als Beweismittel gelten soll. Bleibt abzuwarten, ob die Anklage in diesen Fällen tatsächlich vor Gericht verhandelt wird, oder ob Axel Möller und »Altermedia – Deutschland« weiterhin aufgrund ungeklärter Umstände von juristischen Konsequenzen verschont bleiben.

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