Möchtegern-Goebbels aus Stralsund verurteilt
Robert von SeeveDer Betreiber der Neonaziwebsite Altermedia Deutschland, Axel Möller, ist am 17. Mai 2011 vom Landgericht Stralsund zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt worden. Möller war unter anderem wegen Volksverhetzung angeklagt, da er auf dem Internetportal antisemitische Schriften veröffentlicht und den Holocaust geleugnet haben soll. Der Richter am Landgericht hatte dem arbeitslosen Neonazi die Rücknahme seiner Berufung nahegelegt, da die Beweislast erdrückend sei. Zudem sei das Strafmaß durchaus noch im unteren Bereich, betonte der Richter.
Während Prozessbeobachter berichteten, Möller habe vor dem Gericht in Stralsund fast die Fassung verloren, gab er sich auf Altermedia Deutschland betont gelassen. Als »Schriftleitung« äußerte er sich ausgiebig in der dritten Person über sich selbst. Als ein Altermedia-Leser hinsichtlich der Hartz-IV-Bezüge von Möller wissen wollte, was »der Führer wohl zu so einem System-Schmarotzer sagen würde«, antwortete die »Schriftleitung«: »Der würde sagen: Möllerrr, derrr Goebbels hätte seine helle Freude an Männern, wie Ihnen gehabttt.«
Altermedia Deutschland galt mehrere Jahre als wichtigste Online-Plattform der neonazistischen Szene, allerdings verlor die Seite zunehmend an Bedeutung. Da Möller nun für die Inhalte verurteilt wurde, könnten aber noch weitere Anzeigen wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Urheberrechtsverletzungen folgen. Möller muss sich gemeinsam mit dem Neonazi Robert Rupprecht 1 voraussichtlich im Spätsommer auch noch vor dem Landgericht Rostock verantworten. Dort sei die Beweisführung noch einfacher, sagte der Richter in Stralsund. Die Staatsanwaltschaft in Rostock wirft Möller und Rupprecht, der zwischenzeitlich bereits im Gefängnis gesessen haben soll, dutzende Straftaten im Zusammenhang mit Veröffentlichungen auf Altermedia Deutschland vor. Eine Haftstrafe scheint auch für Möller nicht unwahrscheinlich, da der 47Jährige aus Stralsund bereits vorbestraft ist – dabei ging es ebenfalls um Volksverhetzung sowie in einem Fall um die Beleidigung des Andenkens Verstorbener.
- 1Dieser trat u.a. als Redner auf einer Neonazi-Demonstration an die Öffentlichkeit. Vgl. AIB 61 / 3.2003: "Neonazi-Aktivitäten gegen die »Wehrmachtsausstellung«"