Lebenslänglich für Kölner Nazi-Söldner
Am 7. Oktober 2003 kam es zu einem Dreifach-Mord in einer Anwaltskanzlei in Overath bei Köln. Hier wurden ein Rechtsanwalt, seine Frau und die älteste Tochter des Paares erschossen. Eine 19jährige ist gemeinsam mit ihrem 45jährigen Freund, Thomas Adolf, für das Verbrechen verantwortlich.
Adolf wird der Neonazi-Szene zugerechnet, er soll zu einer Wehrsportgruppe gehört haben und in Afrika als Söldner ausgebildet worden sein. Bereits im AIB #27 (Juni/Juli 1994) wurde Adolf als Aktivist der »Deutschen Liga für Volk und Heimat« in Köln enttarnt. Er kandidierte 1994 für die »Deutsche Liga für Volk und Heimat« in Köln, war einer der Anmieter der »Deutschen Liga«-Büroräume und Unterzeichner der sogenannten »Pulheimer Erklärung«.
Die führenden Kader der »Deutschen Liga für Volk und Heimat« sind heute unter dem Namen »Bürgerbewegung Pro Köln« aktiv und arbeiten eng mit der NPD und den »Freien Kameradschaften« zusammen. Manfred Rouhs, Kopf der »Deutschen Liga« und der »Bürgerbewegung Pro Köln«, behauptete sogleich, Adolf sei V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen. Mit 19 Jahren sympathisierte Adolf mit der RAF und geriet ins Visier der Bundesanwaltschaft. 1977 plante er gar einen Brandanschlag auf das Rathaus von Dormagen und kam in Untersuchungshaft. Als er aus dieser zurückkehrte, war aus ihm ein überzeugter Neonazi geworden.
Er heuerte bei der Fremdenlegion an, in den achtziger Jahren kämpfte er als Söldner in Rhodesien (Simbabwe) und Argentinien. Dort will er auch Kontakt zu Altnazis aufgenommen haben. Danach fuhr er in Köln Taxi. Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen beobachtete Adolf und überlegte, ihn als V-Mann einzusetzen. Adolf bewegte sich im Umfeld der »Sauerländer Aktionsfront«. Nach fünfeinhalb Monaten und 33 Verhandlungstagen hat am 15. Dezember 2004 das Kölner Landgericht die Höchststrafe gegen Adolf verhängt: Lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung. Dabei wurde auch die politische Dimension des Mordes benannt. Adolf wurde wegen zweifachen Mordes und Raub mit Todesfolge aus Habgier und niederen Beweggründen verurteilt.
Seine Komplizin Jennifer D. muss wegen Beihilfe siebeneinhalb Jahre nach Jugendstrafrecht ins Gefängnis. Deutlich benennt der vorsitzende Richter im Urteil, dass es ohne Adolfs politische Einstellung nicht zu der Tat gekommen wäre. Seine nationalsozialistische Überzeugung habe der Tat den Boden bereitet. Auch der Angeklagte besteht darauf, dass er die Tat aus politischen Gründen begangen hat, ein Exempel an den für ihn als »Staatsfeinde« verhassten Anwälten statuieren wollte und »ein Fanal zu einem nationalen Befreiungskampf« setzen wollte.