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Sachsen: Das "Antifa Ost-Verfahren"

vom "Solidaritätsbündnis Antifa Ost" (Gastbeitrag)
Einleitung

Am 8. September 2021 begann der Prozess gegen die vier Angeklagten im "Antifa Ost-Verfahren" am Oberlandesgericht (OLG) Dresden. Ihnen wird vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung nach Paragraph 129 StGB gebildet und in diesem Rahmen organisierte und gewalttätige Neonazis angegriffen zu haben. Im Vorfeld hatte der Generalbundesanwalt mit der Begründung das Verfahren übernommen, die vorgeworfene Vereinigung befände sich „an der Schwelle zum Terrorismus“.

Foto: Tim Wagner; via soli-antifa-ost.org

Die Rahmenbedingungen des Prozesses sowie die öFFentliche Darstellung sollen deutlich machen: Konsequenter Antifaschismus stellt aus Sicht der Sicherheitsbehörden ein Verbrechen dar, das mit aller Härte verfolgt wird. Bereits seit einigen Jahren verbreiten verschiedene Landeskriminal- und Verfassungsschutzämter gezielt die These, Teile der linken Szene bewegten sich im Grenzbereich zum Terrorismus. Die Inszenierung der angeklagten Lina und der anderen Beschuldigten knüpft nahtlos an diese strategisch gewählte Rhetorik an. So stand der Plan der Bundesanwaltschaft, an den Beschuldigten ein Exempel statuieren zu wollen, wohl schon zum Zeitpunkt von Linas Festnahme fest. Seit November letzten Jahres kursiert das Bild, auf dem Lina aus dem Helikopter steigt, um in Karlsruhe dem Haftrichter vorgeführt zu werden. Zugang zu dieser Szenerie hatten vorab informierte Fotografen, mit deren Bildern im Nachhinein die bürgerliche Erzählung von der gefährlichen Linksextremistin - oder wahlweise sogar Linksterroristin - verbreitet wurde.

Die Ermittlungsthese des Generalbundesanwalts wurde hierdurch medial untermauert. Seither setzt sich der Eindruck fort, dass es genau solche Bilder und Erzählungen sind, die von den Sicherheits- und Justizbehörden benötigt werden, um ihren immensen Ermittlungsaufwand und ihre öffentliche Rhetorik zu rechtfertigen. So kreiste am ersten Prozesstag ein Hubschrauber über der vor dem OLG angemeldeten Kundgebung, während ein Konvoi aus mehreren Fahrzeugen Lina zum Hintereingang des Gerichts transportierte. Auf dem Weg dorthin waren alle Kreuzungen durch die Polizei abgesperrt worden.

Der Generalbundesanwalt und die stille Verschärfung des § 129

Die Justiz- und Ermittlungsbehörden argumentieren mit diesem gezielt erzeugten Bild einer brutalen Terrorgruppe, die der politischen Meinungsfreiheit und dem Gewaltmonopol des bürgerlichen Staates den Kampf angesagt hätte, um die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft und letztlich des Oberlandesgerichts zu begründen. Bei genauerem Hinsehen erscheint dies jedoch äußerst fadenscheinig. Die Meinungsfreiheit ist aus bürgerlicher Perspektive ein Schutzrecht, das die Bürger_innen vor Einschränkungen durch den Staat schützen soll. Sie bezieht sich explizit nicht auf das Verhältnis von Bürger_innen untereinander. Wenn beispielsweise Antifaschist:innen – wie in diesem Fall vorgeworfen – gegen gewalttätige Neonazis vorgehen, ist die Meinungsfreiheit dadurch keineswegs bedroht. Hinzu kommt, dass ein friedlicher politischer Meinungskampf von den Neonazis selbst nicht angestrebt wird, wie ein Blick auf die Nebenkläger in diesem Verfahren zeigt.

Auch die Behauptung, die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner würde von antifaschistischer Seite aus eskalieren, welche seit Jahren durch Verfassungsschutz-Analysen und PMK1 - Berichte befeuert wird, ist schlichtweg falsch.

Neonazis im Allgemeinen und Teile der Nebenkläger im Besonderen betrachten den militanten Straßenkampf als elementaren Bestandteil ihrer Ideologie und Praxis. Die von ihnen ausgeübte Gewalt existiert unabhängig von antifaschistischen Interventionen und wird durch selbige lediglich eingeschränkt. Eine Bedrohung ganzer Bevölkerungsgruppen durch die vom LKA Sachsen konstruierte kriminelle Vereinigung erscheint bei genauerer Betrachtung ebenso absurd wie die angebliche Bedrohung der Meinungsfreiheit.

Es ist armselig, dass militante Neonazis von der Bundesanwaltschaft zu einer bedrohten Bevölkerungsgruppe stilisiert werden, nur um den angeklagten Antifaschist:innen quasi-terroristisches Agieren unterstellen zu können.

Angesichts all dessen ist es offenkundig, dass sich hinter der medial spektakulär inszenierten Übernahme des Verfahrens durch die Bundesanwaltschaft eine gänzlich andere Motivlage verbirgt. So wurde etwa durch eine im Jahre 2017 erfolgte Gesetzesänderung eine Lesart des Paragraphen 129 etabliert, die ab sofort bestimmte Merkmale einer kriminellen Vereinigung nicht mehr erfordert. So ist etwa keine Gruppenkasse und keine feste Gruppenmitgliedschaft mehr nötig, um Personen nach Paragraph 129 zu kriminalisieren. Die Befürchtung liegt nahe, dass die Bundesanwaltschaft in diesem Falle an den angeklagten Antifaschist_innen einen prominenten Präzedenzfall schaffen möchte, um auch in Zukunft besser und effektiver gegen antifaschistisches und linkes Engagement vorgehen zu können.

Die Auswirkungen einer Verurteilung wären somit nicht nur für die Angeklagten und alle weiteren in diesem Verfahren Beschuldigten gravierend, sondern auch für die Bedingungen linker und antifaschistischer Politik im Allgemeinen. Es handelt sich hierbei also auf verschiedenen Ebenen um ein durch und durch politisches Verfahren.

Die Erfindung einer Vereinigung und ihre Folgen

Der politische Wille und die Zielsetzung der sächsischen Ermittlungsbehörden kommen im "Antifa Ost-Verfahren" vor allem dadurch zum Ausdruck, dass Ermittlungserkenntnisse wie Beobachtungen im Zuge von Observationen, Asservate oder abgehörte Kommunikation im Sinne der Ermittlungsthese interpretiert werden. So kann ein gemeinsames Limo-Trinken im Park schnell zum konspirativen Planungstreffen, ein gemütlicher Spaziergang zur Besprechung von Straftaten und normale Summen an Bargeld zur Vorbereitung des Abtauchens in den Untergrund werden. Bekanntschaften werden im Sinne politischer Komplizenschaften gedeutet, eine Chat-Kommunikation, deren Inhalt nicht bekannt ist, wird zur Vereinigungskommunikation und eigentlich nicht strafbare Handlungen werden im Kontext der konstruierten Vereinigung zu Straftaten oder konspirativem Verhalten.

Hier wird die Problematik des Paragraphen 129 StGB deutlich: Durch eine Konstruktion des LKA wird ein ganzer Personenkreis kriminalisiert und Bekanntschaften werden auf einmal zu Vereinigungsmitgliedschaften. Im Zuge der Ermittlungen wurden über Monate hinweg sämtliche Telekommunikationswege der Beschuldigten überwacht und intensive Finanzermittlungen durchgeführt.

Bei den Hausdurchsuchungen wurden Methoden angewandt, die das übliche polizeiliche Vorgehen weit überschreiten. So wurde mindestens einem Beschuldigten Stoff über den Kopf gezogen, Personen wurden stundenlang bei Kälte in Unterwäsche gefesselt gelassen, nicht beschuldigte Personen wurden im Zuge der Hausdurchsuchungen fixiert, der Kontakt zu Anwält_innen wurde teilweise verwehrt und es wurden auch Geräte Unbeteiligter beschlagnahmt. Wenig überraschend wurden außerdem viele Wohnungen komplett verwüstet und auch Alltagsgegenstände zu Tatmitteln erklärt.

Eine besondere Rolle kommt in dem Verfahren der Soko LinX zu, die bereits für ihren Ermittlungseifer, ihre Bereitschaft zu abenteuerlichen Interpretationen und ihre Zusammenarbeit mit organisierten Neonazis bekannt ist. So passt neben der gezielten Zusammenarbeit mit konservativer bis rechter Presse auch ins Bild, was Recherchen des Leipziger Stadtmagazins „kreuzer“ kürzlich ans Licht brachten: Die Beamten der Soko LinX arbeiten seit 2018 mit Material, das ihnen von der ehemaligen Lebensgefährtin des bekannten Leipziger Neonazi-Kaders Enrico Böhm übergeben wurde.

Insgesamt entsteht durch das Agieren der Soko LinX in diesem wie auch in weiteren Verfahren ein klarer Eindruck: Während bei rechtem Terror und rechter Straßengewalt regelmäßig von Einzeltätern die Rede ist und diese Taten kontinuierlich entpolitisiert und verharmlost werden, werden bei Linken – und insbesondere Antifaschist_innen – Netzwerke und Strukturen konstruiert und ganze soziale Umfelder kriminalisiert.

Solidarität

Der bisheriger Verlauf des "Antifa Ost-Verfahrens" bestätigt die meisten Befürchtungen. Die Bundesanwaltschaft versucht mit allen Mitteln am Konstrukt der kriminellen Vereinigung festzuhalten, während sich weite Teile der medialen Öffentlichkeit in diesen Tenor einreihen. Das Solidaritätsbündnis Antifa Ost arbeitet momentan die Hintergründe des Verfahrens auf, will eine breitere Öffentlichkeit für den Fall und seinen Kontext schaffen, begleitet und dokumentiert den Prozess und versucht mitzuhelfen, die immensen Kosten des Verfahrens zu decken. Und so schwer die aktuelle Zeit auch ist, gibt es doch Kraft und Hoffnung zu sehen, wie breit und ausdrucksstark die überregionale Solidarität ist.

Für weitere Informationen rund um das Verfahren und den Prozess besucht unsere Webseite: soli-antifa-ost.org

  • 1Politisch motivierte Kriminalität (PMK) bezeichnet ein Definitionssystem zur statistischen Erfassung politischer Straftaten innerhalb der BRD. Dazu zählen die Politisch motivierte Kriminalität links, Politisch motivierte Kriminalität rechts, Politisch motivierte Kriminalität ausländische Ideologie sowie Politisch motivierte Kriminalität religiöse Ideologie.