AIB
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3.2023
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24.12.2023
§ 129 StGB – so kennen wir das noch nicht
Ob Antifas aus Dresden, Berlin oder Baden-Württemberg, der § 129 StGB eröffnete den Landeskriminalämtern von jeher vielfältige Ermittlungsbefugnisse. Es war daher üblich, unter Berufung auf einen Verdacht einer kriminellen Vereinigung ermittlungsrichterliche Beschlüsse zur Observation, zum Abhören, für stille SMS und den Einsatz von IMSI-Catchern zu erlangen - Ermittlungsmaßnahmen, die etwa bei Ermittlungen nur wegen Körperverletzungsdelikten nicht zulässig sind. Allerdings wurden nach Abschluss oft jahrelanger Ermittlungen die Verfahren oft sang- und klanglos wieder eingestellt. Zu