AIB
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1.2024
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30.6.2024
Der lange Arm der EU-Repression
Der „Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts“ hat der Polizei und Justiz europaweit neue Möglichkeiten eröffnet. Heute kann ein Staat sogar Hausdurchsuchungen in einem anderen EU-Land anordnen oder Personen mithilfe von Gesichtserkennung suchen. Zu den bekanntesten Rahmenbeschlüssen nach dem Vertrag von Amsterdam gehört der 2002 beschlossene Europäische Haftbefehl, mit dem ein nationaler Haftbefehl von einem „Anordnungsstaat“ in allen Mitgliedstaaten verteilt werden kann.