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Repression als Antwort auf erfolgreiche Antifa-Mobilisierungen

Michael Bonvalot
Einleitung

Der österreichische Staat reagiert auf antifaschistische Proteste mit zunehmender Repression. Gegenwärtig laufen mehrere hundert Verfahren, einige Menschen wurden bereits zu Haftstrafen verurteilt.

Das Jahr 2014 begann in Wien mit einer großangelegten antifaschistischen Mobilisierung. Rund 8.000 Antifaschist_innen waren Ende Januar auf der Straße, um die Wiener Hofburg zu blockieren. Ziel war der sogenannte Akademikerball der rechten Partei FPÖ.

Der Ball setzt die Tradition des Rechtswalzers des „Wiener Korporationsring“ fort, des Dachverbands von Wiens deutschnationalen Verbindungen. Diese „Ostmärker“ bilden traditionell den Kern der „Burschenschaftlichen Gemeinschaft“ (BG), in der die relativ offen NS-affinen Burschenschaften innerhalb der „Deutschen Burschenschaft“ (DB) zusammengefasst sind. Auch aktuell hat mit der „Teutonia“ eine Wiener BG-Burschenschaft den Vorsitz der DB inne. In der Politik spielen die Korporierten ebenfalls eine tragende Rolle, stammt doch traditionell ein großer Teil der männlichen Kader der FPÖ aus dem burschenschaftlichen Milieu.

Diese Rolle der Burschenschaften der Alpenrepublik macht sich auch an der Teilnahme beim Akademikerball bemerkbar. Bis zu 3.000 Korporierte und Begleitung aus dem gesamten deutschsprachigen Raum waren in der Vergangenheit an diesem Tag in der Hofburg. Auch für die internationale extreme Rechte war der Ball ein relevanter Vernetzungsort. So besuchten die Hofburg in den vergangenen Jahren etwa die Vorsitzenden des französischen Front National, Jean Marie Le Pen und Marine Le Pen, der damalige Fraktionsvorsitzende des belgischen Vlaams Belang, Filip Dewinter oder der Vorsitzende von PRO NRW, Markus Beisicht. Für die gesamte Spitze der FPÖ war die Teilnahme ohnehin Ehrensache. Durch die Proteste der letzten Jahre konnte die TeilnehmerInnenanzahl des Burschi-Balls auf unter Tausend gedrückt werden, vor allem aber setzte eine breite öffentliche Debatte über die Rolle der Burschenschaften ein.

Frieren gegen Rechts

Als Reaktion auf die Proteste und Blockaden in den Jahren davor setzte die Polizei 2014 auf eine scharfe Repressionstaktik. Große Teile der Wiener Innenstadt wurden zum Sperrgebiet erklärt, zusätzlich gab es erstmals in Österreich ein extensives Vermummungsverbot. Generell gibt es in Österreich ein solches Verbot bei Demonstrationen, die nun verordneten Maßnahmen gingen aber weit darüber hinaus. In einem Gebiet, das rund 400.000 Einwohner_innen umfasst (das sind knapp 25 Prozent der Stadtbevölkerung), durften — bei Temperaturen um den Gefrierpunkt — keine verhüllenden Gegenstände mitgeführt oder verwendet werden. Das umfasste auch Schals, Tücher oder ähnliches und gab der Polizei eine Generalvollmacht für Wegweisungen oder das Verhängen von Ordnungsstrafen.

Gegen den Ball hatten zwei Bündnisse zu verschiedenen Demonstrationen mobilisiert: einerseits die „Offensive gegen Rechts“, ein Bündnis vor allem von — in Österreich relativ weit links stehenden — sozialdemokratischen Jugendorganisationen sowie marxistischen und trotzkistischen Organisationen. Parallel organisierte „NoWKR“ mit Unterstützung des deutschen „UmsGanze“-Bündnis eine kleinere Demo (vor allem) des antinationalen Spektrums.1

Im Rahmen dieser Demo kam es zu kleineren Sachbeschädigungen in der Wiener Innenstadt. Es wurden einige Fensterscheiben von Geschäften sowie von Polizeiautos zerstört. Dabei wurde auch Josef S., Mitglied von SJD-Die Falken aus Jena, von der Polizei verhaftet. Josef S. kam sofort in U-Haft und musste in Folge für so ziemlich alles herhalten, was an diesem Tag passierte. Er soll beobachtet worden sein, wie er Scheiben eingeworfen hat, Mülleimer auf Polizist_innen geworfen und schließlich noch eine Polizeiwache angriff und eine Rauchbombe in ein Polizeiauto warf. Zeug_innen gab es außer einem Zivilpolizisten keine.

Landfriedensbruch als Ordnungsparagraph

Der zentrale Anklagepunkt im Verfahren gegen Josef S. war aber der Paragraph „Landfriedensbruch“. Dabei handelt es sich um einen Paragraphen, der viele Jahre lang totes Recht gewesen war. Seit einigen Jahren hat ihn vor allem die Staatsanwaltschaft Wien mit Staatsanwalt Kronawetter wieder aus der Versenkung geholt und wendet ihn nun exzessiv gegen linke Demonstrant_innen und gegen Fußballfans an. Im Wesentlichen geht es bei diesem Paragraphen darum, dass es bereits zu einer Verurteilung reicht, wenn jemand in der Nähe einer strafbaren Handlung durch eine Menschenmenge ist, falls er oder sie in irgendeiner Form zu dieser Menschenmenge gehört. Das ist natürlich ein äußerst praktischer Paragraph, wenn sich keine unmittelbare Tatbegehung feststellen lässt.

Auch bei Josef S. reichten Video-Aufnahmen, die ihn etwa in der Nähe einiger geworfener Mistkübel zeigten, um damit seine Tatbeteiligung zu begründen. Und da der Paragraph mit hohen Strafen bedroht ist, ist er für die Gerichte ein gewichtiges Argument für die Verhängung von U-Haft. Josef S. musste also von Januar bis zu seinem Prozess am 22. Juli 2014 in U-Haft sitzen.

Vor Gericht verwickelten sich Belastungszeug_innen in Widersprüche, entlastende Zeug_innen wurden nicht berücksichtigt. So hatte etwa ein Fotograf ausgesagt, dass er gehört hätte, wie die Scheiben einer Polizeiwache eingeschlagen wurden, als Josef S. laut Videoüberwachung ganz woanders war. Dennoch wurde dieser wegen Landfriedensbruchs, versuchter schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt, acht davon bedingt.2 Damit konnte Josef S. nach dem Urteil das Gericht als freier Mann verlassen, weil er (sogar mehr als) die Strafe schon in der U-Haft abgesessen hatte.

Diese Form der Bestrafung durch die Höhe der U-Haft ist in Österreich allgemein nicht unüblich und ein gern genutztes Schlupfloch für die Gerichte. Der Fall hatte in Österreich hohe Wellen geschlagen (und wird möglicherweise auch zu einer Novelle des Landfriedensbruch-Paragraphen führen), eine neuerliche Inhaftierung hätte zweifellos starke Proteste ausgelöst. Gegenwärtig liegt eine Berufung von Josef S. vor. Wie diese entschieden wird, ist noch nicht absehbar.

Eine Faust macht zum Rädelsführer

Neben dem öffentlich breit diskutierten Verfahren gegen Josef S. traf es auch andere. Vor allem Hüseyn C. geriet ins Visier der Behörden. Er wurde bei einer Demonstration gegen ein burschenschaftliches „Fest der Freiheit“ im Juni 2014 in Wien verhaftet, weil er dort erkannt worden war. Er wurde wegen Angriffen auf die Polizei beim Akademikerball und bei einer Demo gegen die rechten Identitären wegen Landfriedensbruch, schwerer Körperverletzung sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt. Für die Identitären-Demo wurde Hüseyn C. gar als „Rädelsführer“ ausgemacht. Einzige Begründung für diesen Vorwurf: Er hätte dort gerufen und mit der Faust nach vorne gedeutet. Hüseyn C., Aktivist der ATIGF-Föderation, musste ebenfalls sofort in U-Haft.

Im Prozess bekannte sich Hüseyn C. teilweise schuldig und wurde wegen dreier Vergehen zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Vom Vorwurf des Landfriedensbruchs wurde er allerdings freigesprochen, was als Niederlage des auch diesmal anklagenden Staatsanwalts Kronawetter gewertet werden kann.

Neben diesen zwei Prozessen liefen noch einige weitere Verfahren, wo die Angeklagten teils bewusst auf Öffentlichkeit verzichteten. Unklar ist, ob und wieviel weitere Prozesse noch zu erwarten sind. Laut Aussagen der Polizei wurden allein beim Akademikerball insgesamt 500 Anzeigen aufgenommen, großteils gegen Unbekannt. Doch das wird die Mobilisierungen für 2015 nicht stoppen. Die Offensive gegen Rechts ruft bereits offiziell zu Blockaden gegen den Ball am 30. Januar 2015 auf. Motto: „Das muss der letzte sein!“
 

In beiden Fällen ersuchen die Betroffenen um Spenden für die Prozesskosten.

Josef S.:
http://freiheit-fuer-josef.familientagebuch.de/unterstuetzen

Hüseyin C.:
www.komintern.at/spendenkonto-gegen-polizeiliche-und-justizielle-repressionen

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  • 1Insgesamt waren in Wien Antifa-Mobilisierungen seit den 1990ern vor allem von trotzkistischen und später auch von links-sozialdemokratischen Organisationen getragen worden.
  • 2Der österreichische Begriff für Bewährung