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David Irvings Einreiseverbot aufgehoben

Foto: wikimedia.org

Am 20. Februar 2006 verurteilte das Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung David Irving zu drei Jahren Haft ohne Bewährung.

Stolz verkündete das neonazistische "Gedenkbündnis gegen das Vergessen", dass  „David Irving (...) unse­r­er Einladung anlässlich des 70. Jahrestages der alliierten Luftangriffe auf Dresden gefolgt ist“. Als Beleg wurde ein Foto gepostet, das den Dresdner Neonazi Maik Müller mit David Irving auf einer Couch sitzend zeigt. Der Brite ist also wieder dort angekommen, wo seine Karriere im Dienste des Deutschen Geschichtsrevisionismus begonnen hatte. Sein Werk „The Destruction of Dresden“ war 1963 in England und 1967 unter dem Titel „Der Untergang Dresdens“ in Deutschland erschienen. Dieses Buch basierte auf falschen bzw. gefälschten Quellen, was der „Historiker“ ohne Abschluss sogar in einem Leserbrief (7. July 1966, The Times, London) zugegeben hatte. Trotzdem blieb er im öffentlichen Gespräch und fand renommierte Orte für seine Veröffentlichungen.

Ab 1977 wurde er zum „Revisionisten“ der Holocaustforschung. Sprach er zuerst Hitler frei, vom Holocaust gewusst bzw. diesen in Gang gesetzt zu haben, leugnete er später die Existenz von Gas­kam­mern in Auschwitz. Seit 1984 trat er als Gast­redner bei Veranstaltungen der DVU auf.

Am 21. April 1990 nahm Irving an der wichtigsten Veranstaltung für Holocaust­leugner in Deutschland unter dem Motto „Wahrheit macht frei“ im Münchner Löwenbräukeller teil. Wegen seiner dortigen Äuße­rung, die Gaskammern in Auschwitz seien nur Touristenattraktionen, wurde er im Jahr 1993 vom Münchner Landgericht zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt und aus Deutschland ausge­wie­sen.

Nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 8. Oktober 2014  (Az. 10 ZB 12.2742) die Anträge der Stadt München und der Landesanwaltschaft Bayern auf Zulassung der Berufung abge­lehnt. Damit ist das juristische Tauziehen um die Frage, ob und auf welchen Zeitpunkt die Ausweisung Irvings aus der BRD zu befristen sei, endgültig beendet. Die Stadt München hatte die Wirkung der Aus­wei­sungsverfügung vom 9. November 1993 mit Bescheid vom 1. März 2012 auf den 1. März 2022 befristet. Dagegen hatte Irving Klage erhoben und Recht bekommen. Die Aus­wei­sung konnte danach nur auf den 21. März 2013 befristet werden.

Als der Berliner Netzwerker und Orga­nisator des „DienstagsGespräch“ (Vgl. AIB Nr. 86) Hans-Ulrich Pieper 2013 versuchte, eine Veranstaltung mit Irving zu organisieren, konnte die mögliche Berufung der Stadt München noch Irvings Einreise verhindern. Nach der Ablehnung der Berufung ist nun wieder mit Auftritten des Stars der „Revisionisten“ zu rechnen.