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Terror-Verfahren gegen rechten Druiden eingestellt

Einleitung

Der Verdacht der „Bildung einer rechts­terroristischen Vereinigung“ gegen den selbst ernannten „Druiden“ Burghard B. ("Burgos von Buchonia") und fünf weitere Beschuldigte aus der extrem rechten Reichsbürger-Szene habe sich laut Generalbundesanwalt nicht bestätigt.

Bild: Screenshot von YouTube; Abendschau

Der rechte „Druide“ Burghard B. stand im Verdacht eine „terroristische Vereinigung“ gebildet zu haben.

Die Ermittlungen dazu wurden eingestellt, teilte der Generalbundesanwalt im August 2017 mit. Zwar hätten die Beschuldigten um Karl Burghard B. durchaus eine „rechtsextreme Weltanschauung“, Hinweise auf die Planung von Anschlägen hätten sich im Laufe der Ermittlungen jedoch nicht ergeben.

Vielmehr lebte Burghard B. in einer „verqueren Vorstellungswelt“, wonach Unruhen bis hin zum Ausbruch des Dritten Weltkrieges bevorstünden, so der Generalbundesanwalt.

In der Nähe von Querfurt in Sachsen-Anhalt wollte Burghard B. demnach ein „Wehrdorf“ errichten. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erklärte dazu in einer Pressemitteilung:

"Aus diesem Grund wollte er gemeinsam mit den übrigen Beschuldigten und weiteren Gleichgesinnten an einem „sicheren Rückzugsort“ in einer Art Wohngemeinschaft autark leben. Dafür hatte Karl Burghard B. unter anderem ein Gehöft im Raum Nebra/Sachsen-Anhalt ins Auge gefasst. Die sichergestellten Waffen und die beschlagnahmte Munition waren „lediglich“ für den Krisenfall beschafft worden."1

Im Januar 2017 hatte es mehrere Razzien gegen Burghard B. und seine Mitstreiter in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rhein­land-­Pfalz und Sachsen-Anhalt gegeben. Zuvor hatte der „Druide“ in sozialen Medien seinen rassistischen und antisemitischen Vernichtungsphantasien als vermeintliche Widerstandshandlungen freien Lauf gelassen.2

Im Zuge der Terror-Ermittlungen waren gegen Karl Burghard B. (Schwetzingen) und Thiemo B. (Reilingen/Heidelberg) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes Haftbefehle wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz erwirkt worden. Karl Burghard B. befindet sich nach wie vor in Haft.3 Der Haftbefehl gegen Thiemo B. wurde am 15. März 2017 außer Vollzug gesetzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt jedoch weiterhin wegen des Verdachts des unerlaubten Waffenbesitzes.

Vor einigen Jahren hatte Burghard B. als Teil des Vorstandes den "Förderverein Steinkreis" in Schwetzingen gegründet. Mittlerweile wurde er hier jedoch wieder ausgeschlossen.4