Antisemitische „Goyim Partei“ vor Gericht
Ende Juli 2021 begann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess um die antisemitische Gruppierung „Internationale Goyim Partei“ als kriminelle Vereinigung, deren Ziel es war, über verschiedene Internetplattformen volksverhetzende Inhalte zu verbreiten.
Anders als der Name suggeriert, handelt es sich bei dem Zusammenschluss aber nicht um eine reale Partei. Der Begriff „Goyim“ leitet sich von „Goi“ ab, einem jiddischen Wort, das Nichtjuden bezeichnet.
Angeklagt sind als Gründer und Rädelsführer der frühere Aachener Fadi J. (37) aus Heerlen (Niederlande) und Marcus Bischoff aus Berlin-Wedding sowie als Mitglied Christian B. (38) aus Duisburg.
Seit 2014 hatte der 37-jährige Fadi J. online die Seiten der „Goyim Partei International“ sowie 29 „Ländergruppen“ und andere Foren erstellt. Hilfe bekam er vom einschlägig bekannten Neonazi Marcus Bischoff (60). Gemeinsam bestimmten sie die inhaltliche Ausrichtung der Webauftritte. Nachdem mehrere Plattformen die Seiten sperrten, wechselten die Antisemiten 2016 auf das russische „VK“-Netzwerk, bei der extrem rechte Inhalte problemlos verbreitet werden können.
Am 16. Juli 2020 wurde die Gruppe zerschlagen. Razzien fanden in Berlin, NRW, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und im Saarland gegen die drei Beschuldigten und fünf weitere Verdächtige statt. Marcus Bischoff und Fadi J. sitzen seitdem in Untersuchungshaft.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden Hauptbeschuldigten weit über 1.000 Beiträge, vor allem mit antisemitischen Inhalten gepostet haben, davon gingen nun 123 volksverhetzende Postings in die Anklage ein. Christian B. habe 20 strafrechtlich relevante Beiträge veröffentlicht.
Die Angeklagten wollten sich nach Anklageverlesung nicht zu den Vorwürfen äußern. Der Prozess ist bis Mitte Januar 2022 terminiert.
Marcus Bischoff seit Jahrzehnten in der Neonazi-Szene verwurzelt. In den 1990er Jahren soll er als eine Art "Söldner" auf Seiten faschistischer Milizen im Jugoslawienkrieg gekämpft haben. In dem Jahrzehnt gehörte er zum Kreis der Berliner Anti-Antifa-Aktivisten. Zu seinen Kontaktpersonen gehörten hier auch der spätere Polizisten-Mörder Kay Diesner und der "Bombenbastler" Oliver Werner (Vgl. AIB Nr. 40). Mit den Beiden und weiteren bis an die Zähne bewaffneten militanten Neonazis war er 1994 anlässlich einer Antifa-Demo in der Wohnung von Arnulf Priem festgenommen worden (Vgl. AIB Nr. 50).
Antifa-Recherchen und polizeiliche Ermittlungen rechneten Bischoff dem Herausgeber-Kreis des Berliner Heftes „NS-Denkzettel“ des „Weißen Arischen Widerstands“ zu, in dem u.a. Aufforderungen zum bewaffneten Kampf veröffentlicht wurden.
Ende 1998 verurteilte das Landgericht Stuttgart Bischoff wegen der versuchten Beteiligung an einem Mord "ohne politische Motivation" und "in seinem privaten Umfeld" zu einer vierjährigen Haftstrafe.
Zuletzt war Bischoff im Umfeld der Berlin-Pankower NPD aktiv und beteiligte sich regelmäßig an Neonazi-Veranstaltungen in Berlin. Auch bei einem Treffen der Neonazi-Sekte "Artgemeinschaft Germanische Glaubensgemeinschaft e.V." in Ilfeld (Thüringen) soll er 2003 zu Gast gewesen sein.