Skip to main content

Afghanistan Rückführungen: Zusammenarbeit mit den Taliban

Christian Jakob (Gastbeitrag)
Afghanistan Botschaft

Ohne Strafandrohung lief nichts: Über 22 Eil­an­träge zum Afg­ha­nistan-Auf­nah­me­pro­gramm hatten bis August 2025 verschiedene Kammern des Berliner Verwaltungsgerichts entschieden. Der Tenor: Ehemaligen Ortskräften der Bundeswehr, die eine Aufnahmezusage aus Deutschland haben, muss die Einreise gestattet werden. Es geschah: Nichts.

Ende Juli 2025 hatte das Bundesinnenministerium unter dem CSU-Minister Alexander Dobrindt sämtliche humanitären Aufnahmeprogramme für Geflüchtete gestoppt – darunter auch für Afghan:innen. Bei den Ortskräften behauptete das Auswärtige Amt, die Zusagen seien teils nicht vollständig, das Innenministerium behauptete, es seien teils weitere Sicherheitsüberprüfungen nötig. Die Bundesregierung legte Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die Berliner Gerichtsentscheidungen ein, allerdings ohne Erfolg. 

Erst als ein Gericht der Bundesregierung in zwei Fällen Zwangsgelder von 10.000 Euro androhte, landete Anfang September 2025 in Hannover ein Turkish-­Airlines-Flug. An Bord: Zehn afghanische Familien aus Islamabad in Pakistan. Die 47 Menschen gehörten zu 2.300 Afghan:innen – darunter etwa 1.700 Frauen und Kinder – denen Deutschland die Aufnahme zugesichert hatte, die aber teils seit Jahren auf eine Möglichkeit zur Ausreise warteten.
Nach dem Bundeswehr-Abzug 2021 nahm Deutschland rund 36.000 Menschen aus Afghanistan auf. Darunter waren rund 20.000 frühere Ortskräfte der Bundeswehr und anderer deutscher Organisationen. Ende Mai 2025 warteten in Pakistan noch vier Gruppen auf die Ausreise nach Deutschland: 1.245 Menschen mit Zusagen aus dem verbindlichen „Bundesaufnahmeprogramm“. Daneben gab es aber noch Personen mit Zusagen aus dem früheren „Ortskräfte-Programm (297), der „Übergangsliste“ (772) und der „Menschenrechts-Liste“ (70). Der Grad an Verbindlichkeit der Zusagen aus den letzteren drei Programmen wird vom Innenministerium in Frage gestellt.

Für die in Pakistan Wartenden verschärfte sich die Lage indes zunehmend. Das Land hatte insgesamt rund 3,7 Millionen Afghan:innen aufgenommen, aber im Oktober 2023 mit Abschiebungen in den Taliban-­Staat begonnen. Bis 2025 wurden rund 800.000 Afghan:innen zwangsweise ins Nachbarland zurückgebracht. Am 13. August waren auch 34 Afgha­n­:innen mit deutscher Aufnahmezusage darunter. In den Wochen zuvor sind waren über 400 Afghan:innen mit deutscher Aufnahmezusage in Pakistan festgenommen worden.

Die Initiative „Kabul-Luftbrücke“ berichtete, dass pakistanische Sicherheits­kräfte Ende August 2025 sogar Unterkünfte der deutschen „Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit“ in Islamabad durchsuchten. Dort waren afghanische Schutzsuchende untergebracht, die auf ihre Ausreise nach Deutschland warten. „Uns liegen dutzende Berichte von vollzogenen Abschiebungen nach Afghanistan vor. Ständig erreichen uns neue Hilferufe“, so die „Kabul-Luftbrücke“. Die pakistanischen Sicherheitskräfte wendeten teilweise Gewalt an, auch gegen Frauen und Mädchen. Uns liegen zudem Berichte vor, in denen Familien auseinandergerissen wurden. „Zwei Schwestern, 17 und 18 Jahre alt, wurden ohne ihre Eltern und Geschwister verhaftet und mitgenommen, sie befinden sich inzwischen in Afghanistan, aber nach Grenzübertritt brach der Kontakt zu ihnen ab.“ Es sei eine Familie zum Gren­­z­übergang Torkham gebracht worden, für die ein positiver Eilrechtsbeschluss vom Verwaltungsgerichts Berlin vorliegt.

Etwa 200 Afghaninnen und Afghanen mit einer Aufnahmezusage Deutschlands hatten Ende August einen offenen Brief an die Bundesregierung geschrieben. „Die ständige Bedrohung, dass die Taliban eindringen, die Angst vor Rache, willkürlicher Inhaftierung, Entführung, Folter oder Tod haben zu unerträglichen psychischen Traumata geführt,“ heißt es darin „Wir haben an Ihre Versprechen geglaubt. Bitte lassen Sie nicht zu, dass dieses Vertrauen uns – und unsere Kinder – das Leben kostet.

„Die Abschiebung in die Hände der Taliban wäre für viele von ihnen der Tod”, sagt Alexander Fröhlich vom „Patenschaftsnetzwerk Ortskräfte“. „Pro Asyl“ und das „Patenschaftsnetzwerk Ortskräfte“ haben deshalb Mitte August 2025 Strafanzeige gegen den Außenminister Johann Wadephul und Innenminister Alexander Dobrindt gestellt. Sie hätten sich des „Straftatbestands der Aussetzung und der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht, weil sie zugelassen haben, dass Afghan*innen von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben wurden, obwohl sie eine Aufnahmezusage für Deutschland haben“, so „Pro Asyl“.

Doch nicht nur die Afghan:innen in Pakistan haben Angst – auch jene in Deutschland. Denn im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es: „Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern.”

Im Februar 2016 hatte Deutschland nach Jahren zuerst „freiwillige Ausreisen“, kurz darauf auch Abschiebeflüge nach Afghanistan wieder aufgenommen. Die Bundesregierung argumentierte damals, dass es in dem Bürgerkriegsland ausreichend sichere Regionen für Afghanen gebe, die wegen der Bedrohung durch die Taliban ihre Häuser verlassen müssten.
In jener Zeit– 2016 bis zur Taliban-­Machtübernahme 2021 – sind etwa 2.100 Af­gha­n:in­nen mit einer Rückkehrförderung in Höhe von jeweils etwa 1.500 Euro „freiwillig“ zurück nach Afghanistan gegangen. Darüber hinaus wurden Tausende Af­ghan:in­nen aus Deutschland in Staaten wie die Türkei zurückgeschickt, die ihrerseits nach Afghanistan abschieben.
Der damalige Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Abschiebungen im August 2021 ausgesetzt, nachdem die islamistischen Taliban die Herrschaft in dem Land übernommen hatten. Es sei „weder für die Rückzuführenden noch für die Begleitkräfte und die Flugzeugbesatzung“ verantwortbar, Straftäter nach Afghanistan abzuschieben, hatte Seehofer damals geschrieben.

Die Ampel sah das anders.

Am 30. Augus 2024 startete der erste Abschiebeflug nach Machtübernahme der Taliban. Katar hatte auf Bitten Deutschlands die Vermittlung mit den Taliban übernommen. „Unsere Sicherheit zählt, unser Rechtsstaat handelt“, hatte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) an jenem Morgen verkündet. Womöglich hatte die Ampel dabei eher die zwei Tage später anstehenden Wahlen in Thüringen und Sachsen im Blick als die Terrorprävention. Am 18. Juni 2025 wurden dann zum ersten Mal unter Kanzler Friedrich Merz insgesamt 81 Afghanen nach Kabul abgeschoben.

Af­gha­n:in­nen sind die zweitgrößte Gruppe von Geflüchteten in Deutschland. Ende 2024 lebten rund 348.000 afghanische Schutzsuchende im Land, davon sind ein Drittel unter 18 Jahre alt. Etwa 283.000 sind als Flüchtlinge anerkannt. Doch nur rund 11.500 waren im Juli 2025 ausreisepflichtig.  Um die loszuwerden ist die Bundesregierung aber offenbar jeden Preis zu zahlen bereit.

Um die Taliban von der Macht in Afghanistan fernzuhalten starben 59 Bundeswehrsoldaten. Allein Deutschland gab für den Hindukusch-Einsatz mindestens 12,5 Milliarden Euro aus, zehntausende Afghan:innen starben in dem Krieg. Der damalige CSU-Verteidigungsminister Karl­-Theodor zu Guttenberg sagte damals, es sei ein „Lackmustest für die internationale Gemeinschaft“, zu verhindern, dass Afghanistan von radikalislamistischen Terroristen beherrscht werde. Die Taliban, um die es damals ging, stehen bis heute auf internationalen Terrorlisten, nicht nur wegen ihrer Mitverantwortung für die Anschläge vom 11. September 2001. Gleichzeitig hat der Westen bekanntlich den Krieg verloren, weshalb die Taliban seit 2021 in Kabul regieren. Außer Russland hat noch kein Land der Welt die Taliban-Regierung anerkannt. Die Menschenrechtslage, vor allem für Frauen, ist unter ihrer Herrschaft in jeder Hinsicht katastrophal.

Im Juli 2025 hat der Internationale Straf­gerichtshof in Den Haag Haftbefehle gegen Taliban-Chef Hebatullah Achundsada und den Obersten Richter und Justizminister des Regimes, Abdul Hakim Hakkani, erlassen. Es lägen „hinreichende Verdachtsmomente“ vor, dass beide persönlich für „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ in Afghanistan verantwortlich seien.

Deutschland macht trotzdem gemeinsame Sache mit ihnen. Wer regelhafte Rückführungen nach Afghanistan möchte, der muss auch mit denen sprechen, die das entscheiden“, sagte Innenminister Dobrindt im Juli 2025. „Und deswegen ist es mein Anliegen, diese Gespräche auch zu führen.“ Seit Juli 2025 dürfen ganz offiziell Vertreter von ihnen in Deutschland als Gesandte arbeiten. So gibt es nun eine Taliban-Vertretung in Berlin, von der aus die künftigen Abschiebungen nach Kabul koordiniert werden.