Großverfahren gegen Antifaschist*innen
Bundesvorstand Rote HilfeOb „Antifa-Ost“ oder Budapest: Die Großverfahren gegen Antifaschist*innen nehmen kein Ende. Ende September 2025 wurde Hanna im „Budapest-Komplex“ zu fünf Jahren Haft verurteilt, seit dem 25. November 2025 stehen sieben Antifas in Dresden vor Gericht, und ab 13. Januar 2026 folgt der nächste Budapest-Prozess gegen sechs Aktivist*innen. Seit Jahrzehnten war die Zahl der Antifaschist*innen in deutschen Gefängnissen nicht so hoch wie heute. Ganz systematisch versuchen die Repressionsorgane, die antifaschistische Bewegung durch diese Großverfahren zu schwächen, einzuschüchtern und zu spalten.
Parallel zur gesellschaftlichen Rechtsentwicklung geht der Staat immer schärfer gegen alle vor, die sich den braunen Umtrieben in den Weg stellen. Selbst kleinste Regelübertretungen bei Demonstrationen und anderen Alltagsprotesten werden von Polizei und Justiz zu Straftaten aufgebläht und mit hohen Strafen geahndet.
Am hemmungslosesten richtet sich die staatliche Verfolgungswut aber gegen diejenigen, die neofaschistischen Akteur*innen auch militant entgegentreten: Sowohl im „Antifa-Ost-Verfahren“ als auch im „Budapest-Komplex“ sind körperliche Auseinandersetzungen mit Neonazis der Auslöser für eine ausufernde staatliche Kriminalisierungswelle.
Selbstverständlich kommt dabei auch immer die staatliche Allzweckwaffe gegen unbequeme Opposition zum Einsatz: Der Paragraph 129 StGB, der „kriminelle Vereinigungen“ kriminalisiert, verleiht den Behörden extrem erweiterte Ermittlungs- und Überwachungsbefugnisse, weshalb sie ihn gerne nutzen, um die linke Szene zu durchleuchten und Sympathisant*innen abzuschrecken. Während die meisten Verfahren nach diesem „Schnüffelparagraf“ sang- und klanglos eingestellt werden, wenn die staatliche Datensammlung ausreichend gefüllt ist, münden sie in den beiden Großverfahren in zahllose Anklagen. Allein im „Antifa-Ost-Komplex“ gehen Schätzungen von 40 bis 50 Beschuldigten aus.
Das „Antifa-Ost-Verfahren“
2019 wurde in Sachsen die „Soko-LinX“ gegründet, die das Antifa-Ost-Verfahren nach Paragraph 129 einleitete. Der angeblichen „kriminellen Vereinigung“ wird vorgeworfen, gezielt mehrere Angriffe auf organisierte Neonazis in Thüringen und Sachsen durchgeführt zu haben.
Weil sie im November 2020 in Untersuchungshaft genommen wurde, stand in den ersten Jahren Lina im Mittelpunkt. Im Mai 2023 wurde sie vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, die drei Mitangeklagten erhielten ebenfalls mehrjährige Haftstrafen. Der Indizienprozess war ganz offensichtlich von politischem Verurteilungswillen geprägt: Kern der Ermittlungsergebnisse waren die Aussagen eines Kronzeugen und Vergewaltigers, und die Verhandlung erbrachte keine belastbaren Beweise. Die Botschaft der Repressionsbehörden war eindeutig: Antifaschistisches Engagement, das sich rechten Strukturen entschlossen entgegenstellt, soll exemplarisch kriminalisiert werden.
Und diese Verfolgungspolitik setzt sich fort, denn das „Antifa-Ost-Verfahren“ ist keineswegs abgeschlossen. Dutzende weitere Antifaschist*innen sind beschuldigt, und einige sitzen in Untersuchungshaft.
Am 25. November 2025 hat ein zweiter Mammutprozess begonnen, bei dem diesmal sieben Beschuldigte angeklagt sind. Aktuell sind über 130 Verhandlungstage bis Sommer 2027 gegen Johann, Paul, Henry, Tobi, Thomas, Melissa und Julian vor dem OLG Dresden geplant. Damit verspricht es einer der umfangreichsten Prozesse gegen Antifas seit Jahrzehnten zu werden.
Die Anklage vermischt die beiden Großverfahren, indem sie auch Vorwürfe aus dem „Budapest-Komplex“ enthält. Zusätzlich zur „kriminellen Vereinigung“ nach Paragraph 129 werden den Antifaschist*innen unter anderem gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Diebstahl zur Last gelegt. Die meisten Vorwürfe beziehen sich jeweils nur auf einzelne Angeklagte, sollen aber den Prozess zeitlich und finanziell aufblähen. Und wie schon im Prozess gegen Hanna bringt die Bundesanwaltschaft gleich mehrfach den absurden Vorwurf des versuchten Mordes ein.
Der „Budapest-Komplex“
Noch größere Aufmerksamkeit zieht seit fast drei Jahren der „Budapest-Komplex“ auf sich. Hintergrund sind die antifaschistischen Proteste im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt, wo jedes Jahr das NS-verherrlichende Großevent „Tag der Ehre“ stattfindet – das europaweit größte Neonazi-Vernetzungstreffen. Bei körperlichen Auseinandersetzungen am Rand der Veranstaltung wurden mehrere Neonazis verletzt. Drei Antifaschist*innen wurden noch vor Ort festgenommen, gegen andere gingen die ungarischen Behörden mit europäischem Haftbefehl und internationaler Öffentlichkeitsfahndung vor. Weil ihnen im rechtsautoritären Ungarn bis zu 24 Jahre Haft unter unmenschlichen Bedingungen drohen, tauchten die meisten Beschuldigten unter.
Die deutschen Behörden nutzten diese Verfolgungsjagd für ihre eigene Agenda gegen Antifaschist*innen und unterstützten die Fahndung aktiv: Zahllose Personen wurden observiert, Wohnungen durchsucht, die Familien der Gesuchten mit brutaler Repression terrorisiert und schließlich mehrere Aktivist*innen verhaftet. Acht weitere Untergetauchte stellten sich Anfang 2025 und wurden ebenfalls in Untersuchungshaft genommen – lange Zeit unmittelbar bedroht davon, an die ungarische Justiz ausgeliefert zu werden.
Andere europäische Staaten lehnen eine Auslieferung von beschuldigten Antifaschist*innen ab mit der Begründung, dass in Ungarn demokratische und rechtsstaatliche Mindeststandards fehlen. Im Gegensatz dazu nutzten die deutschen Ermittler*innen die Auslieferung systematisch als Druckmittel gegen die Betroffenen und ihre Familien.
Dass es nicht bei einer Drohung bleibt, zeigte sich im Fall von Maja. Die non-binäre antifaschistische Person aus Jena wurde im Juni 2024 offen rechtswidrig nach Ungarn ausgeliefert. Dabei war klar, dass Maja nicht nur unter den bekannten zahllosen Rechtsbrüchen der ungarischen Justiz und den menschenverachtenden Haftbedingungen leiden, sondern durch die queerfeindliche Politik besonders gefährdet sein würde. Gegen die unmenschlichen Umstände in ungarischer Untersuchungshaft und die anhaltende Isolation trat Maja im Sommer 2025 wochenlang in Hungerstreik.
Anderen Beschuldigten wird nun vor deutschen Gerichten der Prozess gemacht. Das erste Exempel statuierte die Justiz an Hanna, die im Mai 2024 in ihrer Nürnberger Wohnung verhaftet worden war. Die Antifaschistin wurde Ende September 2025 vom OLG München zu fünf Jahren Haft verurteilt – ohne klare Beweise. Das Gericht berief sich ausschließlich auf Indizien, unwissenschaftliche Körpervermessungen und die umstrittenen Einschätzungen sogenannter Superrecognizer. Immerhin wies das Gericht klar den Vorwurf des „versuchten Mordes“ zurück, den die Bundesanwaltschaft konstruiert hatte, um das absurde Strafmaß von neun Jahren Haft zu fordern.
Und die Prozesswelle geht auch in diesem Komplex weiter. Neben dem Verfahren in Dresden beginnt am 13. Januar 2026 in Düsseldorf ein neuer Budapest-Prozess gegen sechs Antifaschist*innen, die sich Anfang 2025 gestellt hatten und seither in Untersuchungshaft sitzen. Nele, Emi, Paula, Luca, Moritz und Clara sind alle wegen der körperlichen Auseinandersetzungen mit Neonazis in Ungarn im Februar 2023 angeklagt. Um das geforderte Strafmaß in die Höhe treiben zu können, hat die Bundesanwaltschaft erneut den Vorwurf des versuchten Mordes konstruiert. Mit derzeit geplanten 72 Verhandlungstagen steht damit ein weiterer Großprozess an.
Unsere Antwort: Solidarität!
Mit ihrem gesamten Arsenal an Gesetzesverschärfungen und Strafen wollen die Repressionsorgane die Betroffenen isolieren und brechen, die antifaschistische Bewegungen einschüchtern und Aktivist*innen abschrecken und mundtot machen. Das gilt ganz besonders für diese Großverfahren, mit denen entschiedenes Engagement gegen Neonazis verfolgt wird. Die enormen Kosten, die dabei anfallen, belaufen sich auf mehrere Millionen. Dadurch sollen die Betroffenen persönlich ruiniert und die Solidaritätsstrukturen an den Rand ihrer Möglichkeiten gebracht werden. Und nicht zuletzt hofft der Staat, dass er die antifaschistische Bewegung spalten kann, wenn Debatten über Aktionsformen im Mittelpunkt stehen.
Bei allen internen Diskussionen muss aber die Solidarität mit den Betroffenen gemeinsame Praxis sein: Nur durch solidarisches Zusammenstehen können wir diese Repressionsmaßnahmen ins Leere laufen lassen. Deshalb ist es wichtiger denn je, sich kollektiv gegen Repression und staatliche Kriminalisierung zusammenzuschließen und gemeinsam die betroffenen Aktivist*innen zu unterstützen.
Mit der Kampagne „Wir sind alle Antifa!“ machen wir deutlich: Über alle Unterschiede hinweg stehen Antifaschist*innen zusammen und unterstützen einander, wenn Neonazis und der Staat Mitstreiter*innen angreifen. Wir senden ein gemeinsames politisches Signal und unterstützen die Betroffenen – durch Solidaritätskundgebungen, Prozessbesuche, Spenden für die hohen Verfahrenskosten oder Postkartengrüße an die Gefangenen. Keine*r wird alleingelassen! Wir sind alle Antifa!•