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„Knockout 51“ Prozess in Runde 2

Einleitung

Im Dezember 2023 kam es zur zweiten Verhaftungswelle im Zuge der juristischen Aufarbeitung der Taten der Neonazi-Gruppe „Knockout 51“. Seit April 2025 läuft am Oberlandesgericht nun der zweite Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der Gruppe.

Ringl Noeske K56
(Foto: Pixelarchiv via X/@AntifaErfurt)

„Knockout51“ auf Reisen: Kevin N. (Basecap) und Leon Ringl (links) mit anderen Thüringer Neonazis bei einem Neonazi-Aufmarsch in Chemnitz am 7. September 2018.

2019 wurde die militante Neonazi-­Gruppe „Knockout51“ in Eisenach gegründet. Sie war in ihrer Gründungszeit auch Ausdruck der Hinwendung der Neonazi-­Szene zum Thema Kampfsport und damit einer weiteren Professionalisierung ihrer Gewalt. Doch die Vorläufer von „Knockout“ waren bereits seit 2015 in Eisenach und Thüringen aktiv. 

Als eine Art Ziehvater der Gruppe kann der altbekannte Neonazi Patrick David Wieschke betrachtet werden, der die jungen Neonazis seit Beginn eng begleitete und ihnen mit ideologischen Schulungen ebenso wie der Nutzung einer Immobilie zur Seite stand. Ihre militante Prägung erhielten die Neonazis in den bundesweiten selbsternannten „Antikapitalistischen Kollektiven“. Zwischen 2015 und 2017 kam es rund um diese Strukturen immer wieder zu Ausschreitungen vor allem bei den 1.Mai-Demonstrationen der Neonazi-Szene. Und bereits 2016 kam es im Zuge einer Demonstration in Plauen zur Vernetzung in internationale Terrornetzwerke. Schon damals gab es Kontakte zur später verbotenen Gruppe „National Action“ aus Großbritannien. „Knockout“ entstand also 2019 nicht ohne eine mehrjährige Vorgeschichte.

„Knockout“ in Runde 1

Die Ermittlungen des BKA führten im August 2023 zur ersten Anklage am Oberlandesgericht (OLG) Jena gegen Leon Ringl als Rädelsführer und drei weitere Mitglieder, die als Teil des Kerns der Gruppe beschrieben werden können. Die Bundesanwaltschaft sieht „Knockout“ nicht nur als kriminelle, sondern auch als terroristische Vereinigung. Die Urteile im ersten Prozess sprach das OLG am 1. Juli 2024 und bereits zuvor war deutlich geworden, dass das Gericht die Gruppe nicht als terroristische Vereinigung ansieht und damit der Argumentation der GBA nicht folgt. Aktuell liegt die Revision daher beim Bundesgerichtshof, der eine Entscheidung für den 22. Januar 2026 ankündigte.

„Knockout“ in Runde 2 - Vorgeschichte

Während die Vorbereitungen auf den ersten Prozess in Jena liefen, setzte das BKA und die GBA ihre Ermittlungen fort. Im Dezember 2023 kam es dann erneut zu verschiedenen Razzien und Festnahmen. Insgesamt wurden drei weitere Personen in Untersuchungshaft genommen. Darunter Kevin N., dem neben der Mitgliedschaft auch eine Rädelsführerschaft vorgeworfen wird. Kevin N. gehörte bereits von Beginn an zu der Gruppe jugendlicher Neonazis, die seit 2015 in verschiedenen Vorläufer-Gruppen aktiv waren. Seit 2021 und seinem Umzug von Eisenach nach Erfurt ist Kevin N. bei der „Identitären Bewegung“ (IB) aktiv und gründete mit anderen den Erfurter Ableger der Gruppe „Kontrakultur“. Neben Kevin N. wird auch Marvin W. die Mitgliedschaft bei „Knockout“ vorgeworfen. 

Als Unterstützer der Gruppe wurde der langjährige NPD/Heimat-Politiker Patrick David Wieschke verhaftet. Zu Wieschke teilte die GBA mit: „Er stellte ‚Knockout 51‘ einen Raum im ‚Flieder Volkshaus‘ als Waffenlager sowie einen Computer zur Verfügung. Zudem veranlasste er zugunsten der Vereinigung an dem Gebäude Umbauten und wirkte an Treffen und Schulungsmaßnahmen von ‚Knockout 51‘ mit.“ Besonders Wieschkes Untersuchungshaft war nicht von langer Dauer und sorgte in der Neonazi-Szene für Aufsehen. Wieschke hatte rund einen Monat nach seiner Verhaftung umfangreiche Aussagen gemacht. Schnell kursierten in der Neonazi-Szene Informationen über „beinah 50 Seiten“ mit Angaben. Wieschkes Untersuchungshaft wurde nach rund einem halben Jahr beendet, während die anderen beiden Neonazis insgesamt fast  zwei Jahre in Haft blieben. Diese Aussage führte in der neonazistischen „Kameradschafts“- und Subkultur-­Szene zu einem Bruch mit Wieschke. So kommentierte ein Neonazi-Kader auf seinem Blog zur Causa Wieschke: „Nationale Aktivisten arbeiten nicht mit Ermittlungsbehörden zusammen. Punkt. Wer sich anders verhält, ist ein Schädling an der Gemeinschaft, eine Gefahr für alle und gehört ausgeschlossen und isoliert.“ Bei den alten Neonazi-Kameraden in Eisenach und in weiten Teilen der Partei "Die Heimat" sorgte Wieschkes Verhalten indes für deutlich weniger Empörung. 

Der Bruch mit der subkulturellen Neonazi-Szene wurde in den vergangenen Monaten vor allem daran sichtbar, dass in der Eisenacher Neonazi­-Immobilie und Landesgeschäftsstelle der "Die Heimat" keine RechtsRock-Veranstaltungen mehr bekannt geworden sind. Die Immobilie gehörte vor Wieschkes Aussage zu einem der RechtsRock-Hotspots in Thüringen. Vor allem die Neonazi-Szene aus Dortmund machte in den sozialen Netzwerken Stimmung gegen Wieschke. So nannte ihn der bekannte Neonazi-Akteur Steven Feldmann beispielsweise den „Aussagenhauptmeister“ und auch andere bekannte Aktivisten positionierten sich deutlich gegen Wieschke. Für die anderen beiden Angeklagten, Kevin N. und Marvin W., gab es hingegen in der Szene Solidaritätsbekundungen.

Terroristisch oder doch „nur“ kriminell?

Bereits im ersten „Knockout“-Prozess war der zentrale juristische Streitpunkt zwischen dem Staatsschutzsenat des OLG und der GBA die Frage, ob die Neonazi-Gruppe auch als terroristische Vereinigung zu sehen ist. Die Richter am OLG hatten schon damals die Anklage als terroristische Vereinigung nicht zugelassen. Die Richter betrachten die Gruppe zwar als „rechtsextremistische Kampfgruppe nationalsozialistischer Prägung“, die versuchten, „in Eisenach einen sogenannten ‚Nazi Kiez‘ zu schaffen und sich dort als bestimmende Ordnungsmacht zu etablieren“, aber eben nicht als terroristische Vereinigung. Das letzte Wort wird dazu nun der BGH haben. 

Und eben jener Konflikt setzte sich auch im zweiten Prozess fort. Bereits vor dem Beginn des zweiten Verfahrens hatte der 3. Strafsenat des OLG Jena das Verfahren an das Landgericht Gera verwiesen, weil er erneut nur eine Einstufung als „kriminelle Vereinigung“ erkennen konnte. Mit einer sofortigen Beschwerde der GBA beim Bundesgerichtshof konnte diese allerdings ihre Rechtsauffassung durchsetzen und der BGH entschied, dass der Fall doch in die Zuständigkeit des OLG Jena fallen würde. Dort startete dann der Prozess im April 2025. 

Im Oktober 2025 entschieden die Richter am OLG Jena über die Untersuchungshaft der Angeklagten Kevin N. und Marvin W. und hoben die Haftbefehle auf. In der dazugehörigen Pressemitteilung heißt es: „Der Senat geht nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme nicht mehr davon aus, dass dringenden [sic] Gründe vorlägen, die für die Mitgliedschaft der Angeklagten in einer terroristischen Vereinigung […] sprächen“. Und weiter heißt es: „Es fehle an dringenden Anhaltspunkten dafür, dass über tatsächliche Notwehrlagen hinaus Gewalthandlungen unter Inkaufnahme des Todes anderer Menschen begangen werden sollten.“ Damit zeichnet sich erneut ab, dass die Richter am OLG Jena „Knockout“ nicht als terroristische Vereinigung einstufen werden. Die für Januar 2026 erwartete Entscheidung des BGH dürfte damit auch für das zweite Verfahren von großer Bedeutung sein.

Nichts Neues in Jena? Kontakte zur „Jungen Alternative“

Wirklich Neues bringt der zweite Prozess in Bezug auf „Knockout“ nicht ans Licht. Teils werden die selben Chats, abgehörten Telefonate oder andere Erkenntnisse erneut eingeführt. Ziel des Prozesses ist es daher eher, die individuelle Beteiligung der drei Angeklagten zu belegen.

Interessanter sind indes die Erkenntnisse, die nebenher durch die Ermittlungen des BKA gewonnen werden konnten und vor allem die Aktivitäten des Angeklagten Kevin N. betreffen. Dieser war Mitte 2021 nach Erfurt gezogen und konnte hier an alte extrem rechte Fußball- und Neonazikontakte anknüpfen. Gleichzeitig war in diesem Zeitraum auch die Hinwendung zur „Identitären Bewegung“ (IB) zu beobachten. Im Prozess beschrieb er seine Wandlung von „altrechts“ zu „neurechts“. Dahinter steckt natürlich, wie bei der Lebenslüge der selbsternannten „Neuen Rechten“, nichts anderes als ein umformulierter völkischer Nationalismus und eine strategische Ausrichtung auf einen „Kulturkampf“. Passend dazu bot Kevin N. an, mit Philip Thaler eine Führungskraft der IB als Zeuge zu laden, der seine Abkehr von gewalttätigen Aktionen bestätigen solle. In der 2021 neu aufgebauten Gruppe „Kontrakultur Erfurt“ organisierte Kevin N. sich dann neu, habe eine höhere Rolle gehabt, wie er vor Gericht sagte. 

Diese Hinwendung zu „Neuen Rechten“ ging bei Kevin N. offenbar auch einher mit dem Kontaktaufbau zur AfD-Jugend. Eine Zeugin des BKA gab an, dass die Ermittlungen gezeigt hätten, dass Kevin N. mit seiner Gruppe „Kontrakultur“ und der „Jungen Alternative“ gemeinsam ein Hausprojekt plante. Bei der Inaugenscheinnahme der Bilder von sichergestellten Gegenständen in Kevin N.‘s Wohnung waren Pakete mit Flyern, welche an die (damalige) JA-Funktionärin Carolin Lichtenheld adressiert waren, festzustellen. Dazu passt auch ein Bericht des MDR, der im Juni 2025 über die engen Verbindungen von Kevin N. und dem Erfurter AfD-Stadtrat Alexander Töpfer berichtete. Der MDR berichtete, dass Kevin N. und Töpfer sich einen Kellerraum teilten und dort auch eine Flagge der IB gefunden wurde. 

Die Wandlungen des mutmaßlichen „Knockout“-Rädelsführers spiegeln sich am deutlichsten in den Dingen wieder, die das BKA bei diversen Razzien bei ihm finden konnte: Sturmhaube mit Hakenkreuz, Hilters „Mein Kampf“ und die Flagge der „Identitären Bewegung“. Aus alt mach neu.

Nachtrag

Das Oberlandesgericht stufte "Knockout 51" mittlerweile offiziell nur als eine kriminelle Vereinigung ein und verurteilte am 1. April 2026 den Hauptangeklagten Leon Ringl zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe. Kevin N. wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er habe sich an der kriminellen Vereinigung beteiligt und sei schuldig des Versuchs, eine Waffe herzustellen. Patrick Wieschke wurde zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Er habe in fünf Fällen die kriminelle Vereinigung unterstützt. In weiteren Anklagepunkten wurde er freigesprochen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.