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Über den zweiten Teil des „Antifa-Ost-Verfahrens“

Ermittlungsausschuss Dresden
DD Prozess Antifa

Am 25. November 2025 startete in Dresden der Prozess gegen sieben Antifaschist*innen. Auf der Anklagebank sitzen wieder mehrere Beschuldigte, denen Taten aus dem ersten sogenannten Antifa Ost Verfahren vorgeworfen werden. Daneben finden sich in der Anklageschrift aber auch noch weitere Aktionen gegen Neonazis.1 Unter anderem spielt auch der Budapest-­Komplex eine Rolle. Der folgende Text gibt einen kleinen Überblick über das Verfahren. Wir möchten an einige wichtige Punkte der ersten Prozessrunde anknüpfen.

Die Anklage

Was uns bisher bekannt ist, deckt sich weitgehend mit der Anklageschrift gegen Lina und ihre drei Mitangeklagten. Gegen Ende 2017 oder Anfang 2018 sollen die Angeklagten eine kriminelle Vereinigung, strafbar nach Paragraph 129 StGB, gegründet haben. Ideologisches Ziel soll der Kampf gegen Neonazis gewesen sein, die im Rahmen von geplanten Aktionen überfallen und zusammengeschlagen werden sollten. Anhand eines angeblich immer einheitlichen Vorgehens sammelte die Generalbundesanwaltschaft (GBA) verschiedene Taten zusammen. Beim letzten Mal ging es um sieben Tatkomplexe2:

- Leipzig, 2018: Der bekennende Neonazi Enrico Böhm wurde vor seiner Wohnung von mehreren Personen angegriffen.
- Kühren, 2018: Der damalige Funktionär der „Jungen Nationalisten“ Cedric Scholz wurde auf dem Weg zum Fußballtraining von mehreren Personen angegriffen.
- Leipzig, 2019: Fünf Personen griffen einen Kanalarbeiter an. Dieser trug eine Mütze einer einschlägigen Neonazi-Kleidungsmarke.
- Eisenach I, 2019: Die Kneipe des Neonazis Leon Ringl wird zur Öffnungszeit von vermummten Personen gestürmt und beschädigt.
- Eisenach II, 2019: Leon Ringl wird auf dem Nachhauseweg von mehreren Personen bedrängt.
-  Wurzen, 2020: Auf der Rückreise vom Neonaziaufmarsch in Dresden werden mehrere Teilnehmer am Bahnhof Wurzen von einer Gruppe geschlagen.

Fast alle Tatkomplexe haben ihren Weg auch in die neuerliche Anklage gefunden.3 Sie werden wohl mindestens einer Person in der einen oder anderen Form vorgeworfen. Gleichzeitig werden gerade einmal drei der sieben Angeklagten mehr als eine der Taten vorgeworfen.

Neu hinzu gekommen sind die Tatkomplexe:

- Dessau-Roßlau, 2019: Mehrere Neonazis wurden am Bahnhof von Unbekannten angegriffen. Sie kamen von einer Neonazi­kundgebung in Magdeburg.
- Dortmund, 2019: Ein „Thor Steinar“­-Laden wurde mit Buttersäure angegriffen.
- Erfurt, 2023: Zwei Neonazis der Partei „Neue Stärke“ wurden zusammen geschlagen.
- Budapest, 2023: Mehrere Neonazis ­wurden an unterschiedlichen Tagen angegriffen und verletzt.

Brisant an der Anklage sind vor allem die Fälle Dessau-Roßlau und Erfurt, denn hier lautet sie nicht weniger als versuchter Mord. Der Tatvorwurf geisterte aufgrund der Kronzeugenaussage kurzzeitig bereits durch den ersten Prozess, sorgte aber eher für Entsetzen, weil alle Beteiligten fürchteten, das Verfahren auf der Zielgerade müsse nun neu aufgerollt werden. Doch der Kronzeuge sagte im ersten Gerichtsverfahren aus, dass eine Tötung der Angegriffenen nie das Ziel und eine solche Zuspitzung ein schockierendes Erlebnis für alle Beteiligten gewesen wäre. Stattdessen hätte eine Schädigung zum Ende der Betätigung als Neonazi führen und Abschreckung hervorrufen sollen. Dies wertete auch der Senat in seiner Urteilsbegründung. Warum die Anklage nun doch erneut auf Mord lautet, bleibt vorerst ein Rätsel der GBA, die ihrem Hauptbelastungszeugen ausgerechnet in dieser Frage nicht zu folgen scheint.

Neue und alte Beweismittel

Der Angriff auf Enrico Böhm, mit dem die frühere Anklage begann, hat es nicht in die neue Anklage geschafft. Grund dafür dürfte sein, dass die GBA nicht mal mehr ein Plastikfitzelchen an Beweisen vorlegen kann, nachdem das OLG in der ersten Runde nicht auf die Aussagekraft einer DNA-Spur vertraut hatte. Linas DNA sollte an einer verknoteten Plastiktüte in der Nähe des Tatorts gefunden worden sein. Die mit der Beweissicherung betraute Sachverständige bestand vor Gericht darauf, dass alle errechneten Wahrscheinlichkeiten einzig und allein Wahrscheinlichkeit und damit eben nicht auch nur näherungs­weise Beweiskraft hätten. Angesichts der Omnipräsenz von DNA-Spuren in Gerichts­verfahren keine Kleinigkeit.

Laut einer Recherche von „mdr investigativ“, welche exklusiven Zugang auf die Anklageschrift hatte, ist erneut eine solche Plastiktüte das zentrale Beweismittel für den Vorwurf in Dessau-Roßlau. Die DNA von dem Angeklagten Johann soll an ihr in Tatortnähe gefunden worden sein.4

Im Gegensatz zum DNA-Beweis ist die im Prozess gegen Hanna zum Einsatz gekommene Skelettvermessung noch reichlich experimentell.5 Doch auch in diesem Verfahren möchte die Staatsanwaltschaft die Beschuldigten dieser Methode unterziehen – inklusive entwürdigender Behandlung - um dann mit Videoaufnahmen einen Abgleich durchzuführen. Das Verfahren ist mindestens umstritten. Ob der hinter der Methode stehende Prof. Dr. Dirk Labudde aus Mittweida mit der neuartigen Methode ähnlich vor die Hunde geht, wie der letzte sächsische „Forensik-Star“ Leif Woidtke bleibt abzuwarten.

Was die „Soko LinX“ sonst noch zu Tage befördert, darauf sind wir jetzt schon g­espannt: weitere Amokfahrten der Ermitt­ler­*innen6, sorgfältig versteckte Alibis7 oder ein Totalausfall wie im Blitzer-Verfahren ebenfalls zu Wurzen8?

Der Vergewaltiger und Kronzeuge Johannes D.

Die Recherche von „mdr investigativ“ führt als entscheidendes Beweismittel im Fall „versuchter Mord“ in Dessau-Roßlau natürlich auch Johannes D. auf. Er hatte bereits im ersten Prozess in Dresden kurz auf die Tat in Dessau-Roßlau verwiesen. Bei mehreren Gelegenheiten sagte er aus, er habe im Nachgang von einem der Beschuldigten Artikel über die Taten zugesandt bekommen. Mal mit Smiley oder auch ganz ohne Kommentar. Die Anklage stützt sich, so sieht es zumindest bisher aus, in zentralen Punkten auf einige windige Indizien. 

Wie oben bereits angesprochen wirft die Anklage in puncto Johannes D. einige Fragen auf. Einerseits soll er der Insider mit absoluter Glaubhaftigkeit sein. Andererseits treten seine Aussagen in den Hintergrund, wenn sie sich strafmildernd auswirken, wie beim versuchten Mord. Der Supergau über einen langen Zeitraum mit einem Mann gemeinsame Sache gemacht zu haben, der zu massiver sexualisierter und patriarchaler Gewalt fähig war, bleibt jedoch bestehen. An der Beweiskraft seiner Aussagen zum Aufbau der kriminellen Vereinigung dürfte das Gericht wohl kaum rütteln. Zumindest ließ der Strafsenat im ersten Verfahren jede Möglichkeit aus ihren Zeugen in Zweifel zu ziehen, auch wenn er mitunter nur vage Aussagen dazu treffen konnte, wer wann wo beteiligt gewesen sein soll in dieser angeblich gefestigten, einheitlich agierenden, kriminellen Vereinigung. Die meisten neu hinzugekommenen Beschuldigungen dürften sich aus den Aussagen von Johannes D. ergeben.

Der Paragraph 129 StGB.

Aufgrund der Schwäche der Beweisführung, die selten bis nie eindeutige Tatnachweise erbringen konnte, ist der Nachweis der kriminellen Vereinigung nach wie vor das Herzstück der Anklage. Hier liefert der Kronzeuge Johannes D.: Gemeinsame Absprachen, Kommunikation über Chats, die „Szenario-Trainings“, von denen er berichtete, und eine Nachbereitung im Repressionsfall galten als sichere Beweise.

Die Vereinigung, die nach einem bestimmten Tatmuster und in einem bestimmten Gebiet agiert, bietet den Kitt um die Einzeltaten „in der Gesamtschau“ der Indizien, wie es die GBA ausdrückte, zusammenzuhalten. Der Paragraph erfüllt seinen Zweck: er bietet eine Fülle an Ermittlungsmethoden, er ermöglicht es ohne konkrete Straftat außer der Organisationszugehörigkeit zu bestrafen, und er zieht allerlei Personen in die Sache hinein, denen einzeln wenig bis nichts drohen würde.

So finden sich jetzt Antifaschist*innen in einem auf Jahre angelegten Mammutverfahren wieder, die sonst lediglich ein paar Tage vor einem beliebigen Amtsgericht verbracht hätten. Ihre Strafe werden sie abgesessen haben mit Abschluss des Gerichtsverfahrens. In jedem Fall geht die Jagd nach einem Unterstützer- und Sympathisant*innen-Umfeld weiter um nur ja klar zu machen, dass ernsthafter Antifaschismus hier nichts zu suchen hat. 

Abgerundet wird dieses Bild noch vom parallel am OLG stattfindenden zweiten NSU-Prozess gegen Susann Eminger.9 Mit dem Start „gerade mal“ sieben Jahre nach Abschluss des ersten, zeigt dieser zweite Prozess auf beeindruckende Weise, wessen Leben, Unversehrtheit und Würde mehr zählt.

Keine Unschuldskampagne

Die Kacke ist am Dampfen. So weit so klar. Was stellen wir dem entgegen? Wir wollen uns nicht verstecken. Unser Antifaschismus ist unvereinbar mit der weichgespülten Pseudovariante in der BRD. Die geschädigten Neonazis sind weder gegen die Tür gelaufen, noch die Treppe runtergefallen. Wir begreifen Faschismus als eine Ideologie, die der bürgerlichen Gesellschaft entspringt und erst mit ihr verschwinden wird. Politische Gewalt wird von Staat und Faschist*innen zur Durchsetzung der je eigenen Ziele angewandt. Die „blutige“ Variante davon ist der grassierende Neonaziterror. Die „unblutige“ Variante sind Abschiebeknäste, Geflüchtetenlager oder die Vertreibung von Obdachlosen aus dem Stadtbild. Angesichts der bewaffneten Bedrohung durch den Faschismus müssen wir den antifaschistischen Selbstschutz organisieren.

Die Sympathie für Antifaschist­*innen ist angesichts der Weltlage größer geworden. Viele Menschen verstehen den Faschismus heute nicht mehr als historisches Phänomen, sondern als konkrete Bedrohung für ihr Leben. Ihnen haben wir etwas anzubieten, sowohl politisch-theoretisch, als auch praktisch. In erster Linie unsere Solidarität, nicht als abstrakte Formel, sondern als konkrete Beziehungsweise, die wir miteinander leben. Insofern ist jedes Verfahren auch ein Ansatzpunkt um mit ihr weiter zu kommen. Lasst uns uns also in Dresden zusammenkommen, sowohl beim Verfahren als auch darüber hinaus.

  • 1

    Teil 1 ist umfassend auf mehreren Websites dokumentiert. Ea-dresden.site36.net & soli-antifa-ost.org

  • 2

    Für eine detaillierte Betrachtung der Tatkomplexe verweisen wir auf den Zwischenstandbericht sowie die Prozessberichte auf soli-antifa-ost.org. Ausgeklammert haben wir an der Stelle die ebenfalls behandelten Vorbereitungsstraftaten wie den Diebstahl von Tatmitteln.

  • 3

    Wir haben die Anklageschrift nicht gelesen und wissen letztlich auch nicht mehr als die Presse von der GBA gesteckt bekommen hat. Die wichtigsten von uns verwendeten Artikel sind von mdr.de, tagesschau.de und die Pressemitteilung zur Anklageerhebung generalbundesanwalt.de

  • 4

    tagesschau.de/investigativ/mdr/linksextremismus-116.html

  • 5

    Zusammengefasst hat das Ganze Thomas Meyer-Falk auf de.indymedia.org/node/549289. Ausführlich juristisch kritisiert wird die Methode hier: lto.de/recht/hintergruende/h/strafverfahren-budapest-komplex-3d-modell-ki-berechnung-beweis

  • 6

    soli-antifa-ost.org/bericht-vom-86-prozesstag-mittwoch-15-02-23

  • 7

    soli-antifa-ost.org/pressemitteilung-vom-16-03-2022-anlaesslich-der-unterschlagung-von-entlastendem-beweismaterial

  • 8

    bteam.noblogs.org/chronik

  • 9

    nsu-watch.info/2025/11/die-gute-freundin-in-dresden-beginnt-der-prozess-gegen-susann-eminger