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Ermittlungsmethode Skelettvermessung

Thomas (Breakdownthewalls) / CCBY-SA3.0DE / de.indymedia.org / Ergänzungen AIB
Einleitung

Ein Professor von der Hochschule Mittweida will Beschuldigte in Strafverfahren anhand ihrer Körpermaße identifizieren können. Eine umstrittene Ermittlungsmethode auch im Kontext des Budapest-Verfahrens.

Labbude
(Bild: Faksimile SUPERillu)

„So weit ist die Forschung noch nicht.“ – Professor Dr. Dirk Labudde

Mit zunehmender technischer Entwicklung erweitern auch Polizei und Justiz ihre Methoden: ob es erst die Fingerabdruckspuren waren, später die DNA-Tests und nun, mittels künstlicher Intelligenz, sogenannten „digitale Rig“, eine Abstraktion des menschlichen Skeletts.1 An der Verwendung in Strafverfahren gibt es fundierte Kritik.

Das Verfahren

Ein Professor von der Hochschule Mittweida will Beschuldigte in Strafverfahren anhand ihrer Körpermaße identifizieren können. Bei seinem biometrischen Verfahren werden auf Bildern, wie sie z.B. Überwachungskameras liefern, die Körper von Beschuldigten vermessen und analysiert. Die Hypothese von Professor Dr. Dirk Labudde: Jeder Mensch hat ein individuell ausgeformtes Knochengerüst und damit zwangsläufig ein einzigartiges „Gangbild“. Labudde wird zitiert mit der Aussage: „Fingerabdrücke oder das Muster der Iris gelten längst als gerichtsfeste Beweise. Beim Gangbild ist das noch nicht der Fall. Wenn uns das gelingt, wäre das ein Meilen­stein in der Verbrechensaufklärung“.2

Hier ist zu ergänzen, dass der Professor aus Mittweida, als Prokurist der Firma FZ forensic.zone GmbH tätig ist, wie eine einfache Recherche bei northdata ergibt. Zu deren Angebotsprofil gehört u.a. die „Erstellung von IT-forensischen Sachverständigengutachten im Bereich der Strafverfolgung“. Geschäftsführerin der Firma ist seine Ehefrau. Während er sich in der Boulevardpresse als „Star der Digitalen Forensik“ feiern lässt, tritt er zugleich als Sachverständiger mit seiner Methode vor Gericht auf.3

Strafverfahren gegen Hanna S.

Hanna S. wurde kürzlich erstinstanzlich verurteilt, weil sie im Frühjahr 2023 in Budapest, zusammen mit anderen Antifaschist:innen, Neonazis angegriffen und verletzt haben soll. Das Oberlandesgericht hatte Professor Labudde beauftragt, Videoaufnahmen aus Budapest mit Aufnahmen von Hanna S. zu vergleichen.4

Trotz Protesten und Kritik der Verteidiger­:innen, auch an dessen Methode, hatte das Gericht ihn mit dem Gutachten beauftragt, wiewohl es dann im Urteil keine entscheidende Rolle spielte. Das forensische Gutachten von Dirk Labudde wird als „ergänzend“ mit in die Betrachtung aufgenommen, an der Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Methode hat aber auch der Senat Zweifel. Aber schließlich habe das forensische Gutachten auch nicht ergeben, dass die unbekannte Person nicht Hanna sei“, beschreiben  Prozessbeobachter:innen.5

Kritik des Berliner Landgerichts im „Goldmünzenfall“

Im sogenannten „Goldmünzenfall“ fasste die Verteidigung eines der Angeklagten zusammen: „Die Methode ist komplett für den Mülleimer“. Vor Gericht trug er vor, er könne nachweisen, dass der Angeklagte, welcher an dem Diebstahl einer 100kg Goldmünze aus einem Berliner Museum beteiligt gewesen sein soll, die Person auf dem Video sein könne, es gebe ein „Match“ zwischen Skelettaufnahmen des Angeklagten und des Videos. „Und was sagt uns das jetzt?“ fragte die Vorsitzende Richterin den Gutachter. Denn auf die Frage bei wie vielen anderen Menschen in Europa man auch zu einer solchen Übereinstimmung käme, fiel Labudde nur ein: „So weit ist die Forschung noch nicht.“6 Das ficht den Professor nicht an, für ihn war sein Auftritt vor dem Berliner Landgericht nicht etwa ein Fiasko, sondern „ein Glücksfall“.7

Exkurs: neuartige und alte Methoden in und aus Sachsen

Sachsen machte in den letzten Jahren nicht nur in politischer Hinsicht Schlagzeilen, was das Demokratieverständnis auch der Exekutiven anbelangt, sondern auch hinsichtlich neuartiger kriminaltechnischer Methoden, hier in Gestalt von Mantrailer-Hunden. 

Der Polizeidirektor Dr. Leif Woidtke promovierte zur Frage „Menschlicher Individualgeruch als forensisches Identifizierungsmerkmal“ in Leipzig. Eine Studie der Universität Leipzig sollte zeigen, dass Personenspürhunde – sogenannte Mantrailer-Hunde – äußerst zuverlässig individuelle Gerüche aufspüren können. Laut den Forschungsergebnissen von Studienleiter Dr. Woidtke nehmen die Hunde in 98 Prozent aller getesteten Fälle die richtige Geruchsspur auf. Mehr noch: Die getesteten Hunde könnten sogar DNA-Spuren erschnüffeln.8

Bald kamen Zweifel an Methodik und Ergebnissen auf, so dass das Fachjournal „Forensic Science International“ in einer „Expression of Concern“ (dt.: Ausdruck der Besorgnis), darauf hinwies, dass in Dr. Woidkes „Hunde-Studie“ gravierende Fehler enthalten seien könnten. Mittlerweile ermittelt die Universität Leipzig, ob dem Polizeidirektor Dr. Woidke der Doktortitel wieder aberkannt werden muss. Ein erstes Verfahren hatte die Universität Leipzig bald eingestellt. Als das Verfahren dann erneut aufgenommen wurde, klagte Dr. Woidkte erfolglos gegen diese Entscheidung im Eilverfahren.9 Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgericht zog er vor das Oberverwaltungsgericht und auch da verlor er.10 Nach DNA-riechenden Hunden kommt jetzt (wieder) die Skelettvermessung aus Sachsen.

Fachleute aus Leipzig

Wenn wir in die Zeit des Nationalsozialismus zurückschauen, wäre Otto Reche - von 1927 bis 1945 an der Universität Leipzig tätig und an anthropometrischen Schädel-Messungen beteilig - zu nennen. Er führte zunächst „anthropologische Untersuchungen“ in einem Kriegsgefangenenlager bei Güstrow (Mecklenburg) durch. Später gründete er eine Wiener Gesellschaft für Rassenpflege und ging 1927 als Professor an die Universität Leipzig. Erstmals 1926 stellte Reche in der „Österreichischen Richterzeitung“ eine Methode zur Erstellung anthropologisch-erbbiologischer Abstammungs- und Identitätsgutachten vor, für das neben den Blutgruppen auch äußerliche körperliche Merkmale berücksichtigt wurden. Schon 1932 war er Gründungsmitglied einer Gesellschaft für Rassenhygiene, seit 1936 Präsident einer Gesellschaft für Rassenforschung und 1937 Mitglied der NSDAP. Professor Dr. Reche stellte seine „rassenkundliche“ Forschung in den mörderischen Dienst des NS-Regimes. Der von ihm 1925/26 entwickelte anthropologische Vaterschaftsnachweis wurde zur Erstellung von Abstammungsgutachten („Ariernachweisen“) herangezogen, seit 1935 erstellte das Leipziger Institut dann „rassenkundliche“ Abstammungsgutachten.

1948 wurde er in einem Entnazifizierungsverfahren als „unbelastet“ eingestuft und „Sachverständiger für Vaterschaftsgutachten“. Als Sach­verständiger in einem Prozess um die Fabrikarbeiterin Anna Anderson bestätigte er 1961 fälschlicherweise ihre Behauptung, sie sei die überlebende russische Zarentochter Anastasia (1902–1918).11

Aktuelle juristische Kritik an der Skelettvermessung a la Professor Labudde

In einem aktuellen Aufsatz kommen Anne Zettelmeier und Prof. Dr. Dominik Brodowski von der Universität im Saarland zu dem Ergebnis, dass die Skelettvermessung die Labudde betreibt, aus verschiedenen Gründen „zwar ausreichen (könne), um hinreichende Zweifel an der Täterschaft von Beschuldigten zu begründen“, aber „als zentrales Beweismittel die Verurteilung“ nicht zu tragen geeignet sei. 

Schon ein „digitales Skelett“ von einer beschuldigten Person zu fertigen sei rechtlich problematisch, denn es gibt die Selbstbelastungsfreiheit, niemand muss dabei mitwirken sich selbst zu belasten. Vor allem geht es zweitens um die Aussagekraft der Untersuchungen, die methodisch zwangsläufig mittels künstlicher Intelligenz erfolgen, oder wie die Autor:innen schreiben: „Es ist hier das Ergebnis einer KI-„Berechnung“ (die digitalen Skelette bzw. deren Ähnlichkeit), dem unmittelbar ein Beweiswert zugeschrieben wird.“

Ausblick

Vor dem Oberlandesgericht Dresden und dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnen bald die Prozesse gegen Antifaschist­:innen, denen, wie Hanna S. vorgeworfen wird, Neonazis angegriffen zu haben. Auch in diesen Verfahren soll die umstrittene „Labudde-Methode“ zum Einsatz kommen, eine Methode, die nicht nur, wie oben dargelegt, historisch in einer hochproblematischen Tradition steht, sondern wissenschaftlichen und rechtlichen Grund­sätzen kaum entsprechen dürfte.

Wenn der Gutachter dann auch noch die Methode, die er selbst maßgeblich forciert und (mit)entwickelt, zum finanziellen Vorteil nutzt, ob von sich selbst, oder der Firma, in der er als Prokurist angestellt ist, dann erscheint das mindestens ethisch zweifelhaft. Auch als Buchautor für das breite Publikum verdient er nicht nur Geld damit, sondern versucht auf diese Weise seine Methode zu popularisieren. 

Ob sich auch die Oberlandesgerichte in Dresden und Düsseldorf auf die angebliche Unbefangenheit und Unvor­eingenommenheit eines solchen Sachverständigen stützen werden, dessen berufliche und finanzielle Existenz eng mit der von ihm weiter entwickelten Methode verbunden ist, erscheint noch nicht geklärt. 

Schon aus dem Bereich der forensisch tätigen Psychiater:innen ist bekannt, dass diese oftmals gerade nicht neutral sind, wie schon vor einigen Jahren das Deutsche Ärzteblatt berichtete. Weshalb das bei einem Sachverständigen wie Professor Dr. Labudde anders sein sollte, ist nicht ersichtlich.

  • 1

    wikipedia.org/wiki/Rigging_(Animation)

  • 2

    wikipedia.org/wiki/Dirk_Labudde

  • 3

    superillu.de: Prof. Dirk Labudde: Star der Digitalen Forensik, Sebastian Krüger, 7. Mai 2024

  • 4

    nd-aktuell.de, Auch in Prozessen gegen Linke wird jetzt zwangsvermessen, Matthias Monroy, 30. Juli 2025

  • 5

    alleantifa.noblogs.org/post/2025/09/28/26-09-2025-bericht-von-der-urteilsverkuendung

  • 6

    SPIEGEL, Berlin: Goldmünzendiebstahl - wer ist auf Überwachungsvideos zu sehen?, Wiebke Ramm, 13. Mai 2019

  • 7

    Magazin des BMI (5-6/2023), Digitale Forensik: Körpermaße als Beweis, Bernhard Otupal

  • 8

    tag24.de, Sensation! Diese Supernasen der Polizei erschnüffeln auch DNA, Alexander Bischoff, 12. Januar 2018

  • 9

    medienservice.sachsen.de, Verwaltungsgericht bestätigt erneute Überprüfungsmöglichkeit der Forschungsarbeit eines Mantrailing-Experten, 27. September 2024 

  • 10

    justiz.sachsen.de, Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen, Beschluss 2 A 550/24, 13. Juni 2025

  • 11

    deutsche-biographie.de, Reche, Karl Otto 1879 – 1966, Reche, Katja Geisenhainer (Frankfurt am Main)