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Hanna: Fünf Jahre Haft ohne Beweise

Solikreis München
Einleitung

Das erste deutsche Urteil im Budapest-Komplex und seine Bedeutung für die kommenden Prozesse. 

Richter Stoll
(Foto: Screenshot von ardmediathek.de, 19.02.2025 ∙ BR24/BR)

Richter Dr. Philipp Stoll stellte Antifaschismus auf eine Stufe mit der mörderischen Ideologie des Faschismus.

Als das Urteil gegen Hanna am 26. September 2025 verkündet wurde, stand vielen der solidarischen Genoss*innen im Gerichtssaal der Schock ins Gesicht geschrieben. Fünf Jahre Haft waren zwar für Viele nicht überraschend, denn der Prozess war geprägt von einer radikalen Dämonisierung von Antifaschismus, doch zumindest auf eine Entlassung aus der Untersuchungs-Haft bis zur Rechtskraft des Urteils hatten viele gehofft. Nicht einmal das wollte der Senat Hanna zugestehen und auch die Urteilsbegründung führte allen abermals in aller Ausführlichkeit vor Augen: Hanna wurde stellvertretend verurteilt für eine antifaschistische Bewegung, die um jeden Preis bekämpft werden soll – Beweise gegen sie gibt es nicht. 

Das macht es nochmal schwerer mit dem Urteil umzugehen - doch wie wir hören, blickt Hanna schon wieder nach vorne und das sollten auch wir. Aus dem Urteil lassen sich Lehren ziehen, die auch für die anstehenden Prozesse im „Budapest- Komplex“ von großer Bedeutung sein dürften – Lehren, die uns mit Sorge auf die Prozesse blicken lassen, aber auch einzelne Aspekte, die zumindest etwas Hoffnung geben.

Was ist damit gemeint? Zum Einen wissen die weiteren Angeklagten jetzt relativ genau, worauf sie sich einstellen können. Durch das Konstrukt der kriminellen Vereinigung wurden in Hannas Prozess alle Angriffe rund um den Neonazi-“Tag der Ehre“ in Budapest 2023 detailliert aufgearbeitet, unabhängig davon, ob Hanna überhaupt eine Beteiligung vorgeworfen wird. Da gegen Hanna selbst kaum etwas vorliegt, besteht die Urteilsbegründung überwiegend aus dem, was andere getan haben sollen. An diese „Erkenntnisse“ zu angeblichen Tatbeteiligungen der anderen Beschuldigten dürfte nun in den weiteren Prozessen nahtlos angeknüpft werden. Die mehr als fragwürdigen „Beweismittel“ und das Vorgehen der Ermittlungsbehörden ist den angeklagten Antifas und ihren Anwält*innen nun bereits bekannt.

Darüber hinaus enthält das Urteil auch ein paar substantielle Aspekte, die etwas Hoffnung geben: So hielt der völlig an den Haaren herbeigezogene Vorwurf des versuchten Mordes vor Gericht nicht stand. Die entstandenen Verletzungen und die Vorgehensweise bei den Angriffen lassen die Unterstellung einer Tötungsabsicht schlicht und ergreifend nicht zu. Zumindest für die Angriffe, an denen Hanna beteiligt gewesen sein soll, lässt die Münchner Urteilsbegründung eine Verurteilung anderer Beschuldigter wegen versuchten Mordes als wenig wahrscheinlich erscheinen.

In Bezug auf die vorgebliche kriminelle Vereinigung konnte das Oberlandesgericht (OLG) München zwar wenig herausfinden, aber immerhin hielt es fest, dass es sich um eine andere Vereinigung als im „Antifa-Ost-Verfahren“ handelt. Damit können die nur im „Budapest-Komplex“ Beschuldigten für weniger Taten mitverantwortlich gemacht werden. Zudem habe die Vereinigung über keine ausgeprägte Hierarchie verfügt, was es schwieriger macht, Einzelnen besonders viel Verantwortung in die Schuhe zu schieben. Diese Aspekte sollten uns aber nicht über die grundsätzliche Ausrichtung des Urteils hinwegtäuschen.

In der Urteilsbegründung wird mehr als deutlich, dass jeder*m, die*der das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellt, mit maximaler Härte begegnet wird. Dass diesem Staat auch die eigenen rechtsstaatlichen Standards egal sind, wenn es darum geht, das Signal zu senden, dass militanter Antifaschismus nicht geduldet wird. Richter Dr. Philipp Stoll stellte ihn gar auf eine Stufe mit der mörderischen Ideologie des Faschismus. Beispiele aus dem Prozess veranschaulichen sehr gut, wie tief das Feindbild Antifaschismus bei den Behörden verankert ist. Dass der Prozess in einem Hochsicherheits­gerichtssaal stattfand, der etwa gegen Entführungsversuche mittels Helikopter gesichert ist, wurde mit der Gefahr begründet, die von Hannas Unterstützungsumfeld ausgegangen sei. Noch absurder wird es, wenn man sich vergegenwärtigt, dass derselbe Richter aktuell einen Prozess u.a. wegen Völkermords gegen zwei IS-Mitglieder leitet – selbstverständlich in einem ganz normalen Gerichtssaal. „Die Antifa“ ist gefährlicher als der IS? Deutlicher lässt sich die Grundhaltung kaum formulieren.

Leider beschränkte sich die politische Dimension keineswegs auf die Wahl des Gerichtssaals. Weitere Fragen schließen sich an: Wäre es ohne den politischen Kontext denkbar, dass eine nicht vorbestrafte Studentin mit festem Wohnsitz wegen eines Körperverletzungsdelikts über ein Jahr in Untersuchungs Haft genommen wird? Dass der Haftbefehl nach dieser langen Zeit nicht einmal bis zur Entscheidung über die Revision aufgehoben wird? Dass die Beschuldigten über Monate engmaschig geheimdienstlich überwacht werden? Dass aus Angriffen an einem Wochenende eine kriminelle Vereinigung konstruiert wird und Hanna auch für die angeblichen Taten anderer in Mithaftung genommen wird? Dass wenig aussagekräftige Indizien für eine Verurteilung zu fünf Jahren Haft ausreichen? 

Weil die Richter*innen auch nach 33 Verhandlungstagen keine Beweise gegen Hanna gefunden hatten, stützten sie sich in ihrem Urteil auf das Konstrukt der Indizienkette. Die einzelnen Indizien, so Richter Stoll in der Urteilsbegründung, würden nicht für eine Verurteilung reichen, zusammengenommen aber eben schon. In Hannas Fall grenzt das Vorgehen dabei an Beweislastumkehr. Das Motto schien: Hanna hat nicht bewiesen, dass sie es nicht war. Wir haben ein paar Scheinversuche unternommen, ihre Unschuld zu beweisen, haben es aber nicht geschafft, dann wird sie es wohl gewesen sein. 

Insbesondere bei der Identifizierung von Hanna wurden alle gängigen Standards ignoriert. Dem Gericht liegt viel Videomaterial vor, eine sichere Identifizierung mit bloßem Auge war aufgrund der Qualität, getragenen Masken und Mützen etc. jedoch nicht möglich. Das LKA legte “Identifizierungsgutachten“ vor, teilweise erstellt von Praktikant*innen ohne jegliche Vorkenntnisse, ohne Aufschluss darüber, ob es sich auf den Videoaufnahmen tatsächlich um die Beschuldigten handelt.

Als weiteres Indiz mussten „Super Recognizer*innen“ herangezogen werden. Dabei handelt es sich schlicht um Polizisten, die in einem Test zur Wiedererkennung von Personen gut abgeschnitten haben und vor Gericht mit ihrem Bauchgefühl argumentierten. Was scheinbar als Indiz in diesem Prozess genügte. 

Hinzu kamen bei Hanna zwei Gesichtsgutachten, die ebenfalls kein eindeutiges Ergebnis brachten. Um seinen Verdacht weiter zu erhärten, gab das OLG einen mehr als fragwürdigen 3D-Körperscan bei Prof. Dirk Labudde (Hochschule Mittweida) in Auftrag. Selbst das Gericht war von der entwürdigenden und wissenschaftlich mehr als fragwürdigen Methode keineswegs überzeugt, wertet es aber dennoch zu Ungunsten von Hanna, dass auch Labudde zumindest nicht bewiesen habe, dass die gesuchte Person nicht Hanna sein könne. 

Ähnlich schwammig wie bei der Identifizierung argumentierte das Gericht in Bezug auf die angebliche kriminelle Vereinigung, die zur Verübung der Angriffe in Budapest gegründet worden sei. Wann diese gegründet wurde? Unklar – vermutlich irgendwann im Sommer 2022. Dabei blieb jedoch völlig offen, wer denn zu diesem Zeitpunkt die mindestens drei Personen waren, die die Vereinigung bildeten. Wo der Organisationsmittelpunkt der Vereinigung lag? Ebenfalls unklar – deshalb wurde Hanna auch wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im In- ODER Ausland verurteilt. Noch vager wurde es bei einem weiteren Kriterium für eine kriminelle Vereinigung: diese muss auf Dauer ausgelegt sein. Die Richter*innen nahmen daher einfach an, dass ohne die Fahndungswelle vergleichbare Angriffe auch für 2024 geplant worden wären. Dabei fehlt auch nur der geringste Hinweis für derartige Planungen oder Vorbereitungen. 

Zwar soll die Mitgliedschaft in dieser Vereinigung deutlich weniger Gewicht bei der Strafzumessung gehabt haben als die Körperverletzungen, dennoch ist die Bedeutung der kriminellen Vereinigung für das Verfahren nicht zu unterschätzen. Obwohl sie selbst nach Aussage des Gerichts nur wenige Tage Teil dieser kriminellen Vereinigung gewesen sein soll, wird ihr das Vorgehen der gesamten (konstruierten) Gruppe angelastet. Führt man sich vor Augen, dass vor Gericht nicht auch nur einmal die Rede davon war, dass Hanna selbst zugeschlagen haben könnte, wäre eine Verurteilung zu fünf Jahren Haft ohne das Konstrukt der kriminellen Vereinigung undenkbar. Für die anstehenden Prozesse sollten wir uns in puncto des bedingungslosen Verfolgungswillens der staatlichen Behörden also keinen Illusionen hingeben. 

So wie es bei Hanna der Fall war, ist es auch bei den anderen Beschuldigten zu befürchten: Sie werden vor Gericht anders behandelt, weil sie Antifaschist*innen sind. Das ist es, was wir immer wieder unter dem Schlagwort des politischen Prozesses kritisiert haben und was es weiterhin in der Öffentlichkeit klar zu benennen und herauszuarbeiten gilt. Wenn wir nicht über die politischen Dimensionen sowie die Notwendigkeit und Legitimität von Antifaschismus sprechen, wird es niemand tun. In diesem Sinne, lasst uns die Aufforderung aus Hannas Prozess­erklärung zu Herzen nehmen: „Schau hin! Tu was! Sei laut!“