Artgemeinschaft: Das Fest nach dem Verbot?
Johannes GrunertAm 29. April 2026 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot der extrem rechten, völkisch-esoterisch orientierten „Artgemeinschaft”. Nur drei Tage später trafen sich zentrale Figuren der Gruppierung bereits wieder zu einem völkischen Maitanz auf einem Hof von (früheren) Akteuren in Brandenburg.
Sabrina Seiferth und Alexander Donninger vertreten die „Artgemeinschaft“ vor Gericht.
Am 2. Mai 2026 flimmert die Hitze auf dem kilometerweiten Feld am Rande des Dorfes Arenzhain. Ganz am anderen Ende, auf dem Hof der Bio-Schweinezucht der Familie Kupke, läuft eine Veranstaltung, von der wohl niemand etwas mitbekommen sollte. Es ist ein Bild, wie man es mittlerweile von Aufnahmen von Brauchtumsfeiern der völkischen Neonaziszene kennt: Frauen in langen Kleidern, Männer in Leder- und Kordhosen, akkurat gescheitelte Jungen und Mädchen mit geflochtenen Haaren.
Ihre großen Familienautos haben sie hinter dem Hof abgestellt, daneben die großen Jurten, die man aus der Pfadfinderbewegung kennt. Von der Straße aus lässt sich von der Feier kaum etwas erahnen. Nicht ohne Grund, denn das Treffen könnte strafbar sein, aufgrund der Fortführung einer verbotenen Organisation: Der „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V.”. Kupkes selbst wurde die Verbotsverfügung 2023 zugestellt.
Die „Artgemeinschaft” galt seit ihrer Gründung 1951 als Sammelbecken völkisch orientierter Neonazis. Über Jahrzehnte wurde der Verein vom ehemaligen NPD-Vize Jürgen Rieger geleitet. Eine zentrale Schrift der Gruppe war das sogenannte Artbekenntnis. Nur Menschen vermeintlicher „nordischer und fälischer Rasse” durften Mitglied werden. Unter den Mitgliedern und Teilnehmenden von Treffen waren immer wieder Personen mit direkten Bezügen in den Rechtsterrorismus wie etwa der NSU-Helfer André Eminger. Auch der Mörder von Walter Lübcke nahm an Veranstaltungen des Vereins teil. Sie kamen auf Veranstaltungen mit völkischen Jugendbünden und Familienclans, Politikern extrem rechter Parteien wie der „Heimat” und der AfD, Holocaustleugner*innen und Mitgliedern militanter Netzwerke zusammen. In den letzten Jahren wurde der jährliche neonazistische „Trauermarsch” in Dresden maßgeblich von (früheren) Akteuren aus dem Kreis der Artgemeinschaft organisiert und durchgeführt.
Die Artgemeinschaft war 2023 vom Bundesinnenministerium verboten worden. Sie klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht, im Januar 2026 kam es in Leipzig zum Prozess. Für die Artgemeinschaft saßen die letzte Vorsitzende, Sabrina Seiferth aus der Rhön und ihr Stellvertreter Alexander Donninger aus dem Hohenlohekreis im Gericht. Ihre Anwälte, Wolfram
Nahrath und Peter Richter, argumentierten, dass die Vereinigung als unpolitische Glaubensgemeinschaft anzusehen sei. Sie sei, anders als im Verbot angeführt, nicht „aggressiv kämpferisch” nach außen gerichtet und habe keine Kinder und Jugendliche indoktriniert.
Um dies zu untermauern, hatte der Verein mit dem Wiener Dr. Harald Schmidt einen Zeugen geladen, der vor allem zu bekräftigen versuchte, wie verschlossen die Gruppierung gegenüber Nichtmitgliedern gewesen sei. Auch wenn Schmidt mit seinen langen, gefärbten Haaren und dem legeren Kleidungsstil nicht in das Bild der völkischen Organisation passen will, blickt er auf eine jahrzehntelange Geschichte der österreichischen Neonaziorganisationen zurück. Durch seine Angabe, ausgerechnet der umtriebige thüringische Neonazi-Kader Thorsten Heise habe bei der Artgemeinschaft einen Vortrag gehalten, erwies er der Klageseite möglicherweise einen Bärendienst.
Schließlich symbolisierte sein Auftritt die Diskrepanz von Außendarstellung und der von der Gruppe ausgehenden Gefahr: Eine nationalsozialistische Milieuorganisation unter dem Deckmantel einer esoterischen Religionsgemeinschaft.
Durch einen sehr ungewöhnlichen Vorgang nahm der Prozess noch nachdem das Gericht die Beweisaufnahme bereits geschlossen hatte eine Wende: Während des ersten Prozesstages durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft das Wohnhaus von Janine W. in dem Dorf Weißenborn an der thüringisch-sachsen-anhaltischen Grenze. Im Fokus: Der Sohn von W. und ihrem ehemaligen Lebensgefährten und (früheren) Funktionär der Artgemeinschaft, Marcel W. Er hatte Behörden zufolge selbst an Treffen der Artgemeinschaft teilgenommen und steht nun im Verdacht, mit Sprengstoff hantiert zu haben. Ermittler*innen waren auf sein ungewöhnliches Bestellverhalten im Internet aufmerksam geworden und stellten schließlich sprengfähiges Material, Rohrzuschnitte und laborähnliches Equipment in dem Haus fest. Die Chemikalien mussten aufgrund der Gefährlichkeit noch vor Ort auf einer nahegelegenen Wiese gesprengt werden.
Die wiedereröffnete Beweisaufnahme brachte im Prozess schließlich das Wohnumfeld des beschuldigten Sohns zum Vorschein: In mehreren Räumen hingen Hakenkreuzflaggen, seine Stickersammlung umfasste neben Neonazisymbolen wie der „Schwarzen Sonne“ und gekreuzte Stabhandgranten, die einst Symbol der „SS-Sondereinheit Dirlewanger” waren, einen Aufruf zum Anzünden von Moscheen und mehrere Bezüge zu neonazistischen Organisationen in der Ukraine. Fotos, die in dem Haus gefunden wurden, zeigten den Beschuldigten mit seinem Bruder und mehreren weiteren Söhnen von Personen aus dem Kreis der früheren Artgemeinschaft olivgrün geschminkt in Tarnbekleidung auf einer Wiese. Auf Nachfrage mussten die Anwälte des Ministeriums allerdings zugeben, die Personen auf den Fotos nicht identifiziert zu haben. Auch Sabrina Seiferth gab an, niemand weiteren zu erkennen, obwohl augenscheinlich ihr eigener Sohn auf einem der Fotos zu sehen gewesen sein dürfte. Es war nicht die einzige Panne in der Prozessführung seitens der Verteidigung, die etwa ein zentrales Liederbuch der Artgemeinschaft als Asservat in Köln aufbewahrt hatte und sich wegen „furchtbarer Zitierweise” eine Rüge vom Senat abholen musste.
Besonders angesichts der kassierten Verbote des „Compact-Magazins” und der „Hammers-
kins” war es während des Prozesses unsicher, ob das Verbot der Artgemeinschaft Bestand haben würde. Mit der Wiedereröffnung der Beweisaufnahme brachten die Anwälte des Ministeriums noch weitere Details über Kinder von (früheren) Artgemeinschafts-Akteuren zutage. So fanden Behörden etwa bei der Tochter eines früheren Mitglieds handschriftlich abgeschriebene Texte nationalsozialistischer Lieder, darunter „Blut muss fließen”, versehen mit Akkorden für die Gitarre. Die junge Frau war bei der Artgemeinschaft für die Kinderbetreuung zuständig gewesen.
Schließlich bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot am 29. April 2026. Die neuen Beweise zur Indoktrination von Kindern spielten für das Urteil offenbar keine große Rolle. In seiner Pressemitteilung gab das Gericht an, die Glaubenslehre der Artgemeinschaft stehe „im Gegensatz zur Werteordnung des Grundgesetzes in Gestalt der Menschenwürde”. Zwar sprach das Gericht dem Verein zu eine Glaubensgemeinschaft zu sein, doch auch diese müssten „ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes ordnen und verwalten”. Auch eine "aggressiv-kämpferische Haltung", die auf den das Gesellschaftsmodell des Nationalsozialismus zurückgreife, erkannte das Gericht. Die Artgemeinschaft zähle außerdem „auffällig häufig exponierte Rechtsextreme” zu ihren Vortragenden.
Während im Inneren des Hofes der Familie Kupke in Arenzhain die Musik spielt und die Dämmerung einsetzt, erscheinen die Teilnehmenden nur vereinzelt im Blickfeld nach außen. Auch ehemals führende und langjährige Akteure der „Artgemeinschaft“ sind zu sehen, manche davon haben ebenfalls Bezüge zur verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend”, zu völkischen Jugendbünden wie dem „Freibund” und „Jungadler” oder dem „Hannibal”-Netzwerk. Auf Anfrage der taz gab eine Sprecherin des brandenburgischen Innenministeriums an, zwar im Vorfeld nichts von der Veranstaltung gewusst zu haben, aufgrund der Anfrage habe eine polizeiliche Prüfung allerdings einen Anfangsverdacht ergeben, woraufhin man den Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft übergeben habe – vor allem aufgrund des Verdachts der Fortführung einer verbotenen Organisation.
Treffen wie dieses, seien sie von der früheren Artgemeinschaft oder vermeintlich privat, dienen als geschützter Rahmen für die Vernetzung über Gruppen- und Parteigrenzen hinweg, zur Selbstvergewisserung durch Brauchtumspflege aber auch für die Bindung des Nachwuchses ans eigene Milieu. Dabei wird auch ein Muster sichtbar, das bereits im Prozess eine wichtige Rolle spielte: Die Bindung und ideologische Festigung des Nachwuchses ist ein zentrales Motiv völkischer Strukturen. Dies lässt sich auch daran erkennen, dass der Nachwuchs der letzten Führungsriege zum Teil bereits selbst organisatorische Aufgaben übernimmt. Durch die über Generationen gewachsenen Strukturen ist das völkische Miliieu ideologisiert und erfahren genug, ihre Aktivitäten trotz Repressionen aufrecht zu erhalten.