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Das Gerichtsverfahren gegen sechs Antifaschist*innen im „Budapest-Komplex“ in Düsseldorf

Budapest Soligruppe Düsseldorf + NRW
Einleitung

Seit Mitte Januar 2026 wird im Hochsicherheitsbau des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf gegen Clara W., Emilie D., Paula P., Moritz S., Luca S. und Nele A. verhandelt. Die sechs hatten sich im Frühjahr 2025 den Behörden gestellt, nachdem sie sich zuvor einer drohenden Auslieferung nach Ungarn entzogen hatten. Nur Zaid, der sich damals in Köln stellte, wurde nicht angeklagt. Aufgrund seiner syrischen Staatsbürgerschaft droht ihm weiterhin die Auslieferung nach Ungarn, er suchte daher inzwischen Schutz in Frankreich.

Solidaritätstransparent für die Angeklagten.

Die Generalbundesanwaltschaft wirft den sechs Antifaschist*innen gefährliche Körperverletzung und sogar versuchten Mord vor. Sie sollen Teil einer kriminellen Vereinigung sein, die mindestens um die Februartage 2023 bestanden haben soll, um am Rande des jährlich stattfindenden „Tages der Ehre“ in Budapest Neonazis anzugreifen. Die „Vereinigung“ soll seit April 2022 verschiedene Angriffe gegen Neonazis durchgeführt haben. Der Düsseldorfer Prozess ist auf diese Weise mit dem laufenden „Antifa-Ost“-Prozess in Dresden verbunden. Konkret werden in Düsseldorf auch zwei Vorfälle in Erfurt verhandelt.

Kampf dem Faschismus

Vor Prozessbeginn erschien in der TAZ eine Erklärung von einigen der Angeklagten.1 Dort heißt es unter anderem: „Es ist leicht, moralische Urteile über jene zu fällen, die Gewalt anwenden. Doch vor dem Hintergrund der [...] historischen Erfahrungen ist die Frage, die sich alle Demokratinnen und Demokraten stellen sollten, bis zu welchem Punkt man das staatlliche Gewaltmonopol schwerer gewichtet, als die Notwendigkeit, Faschismus zu bekämpfen. Denn eines steht fest: Wenn der Faschismus erst einmal an der Macht ist, dann wird er sich nicht durch Diskussionen wieder davon abbringen lassen. Nur durch die Überzeugung, aber auch die Gegengewalt all der Menschen, die Widerstand gegen den Faschismus geleistet haben, konnte der Faschismus historisch besiegt werden.“

Der Prozess ist derzeit auf 72 Tage angesetzt, verhandelt wird zwei Tage die Woche - hinter einer zwei Meter hohen Scheibe aus Sicherheitsglas. Die Wahl des Ortes soll bereits die Gefährlichkeit von Angeklagten und Umfeld suggerieren: Der Hochsicherheitsbau wurde nach dem 11. September für Terror-Prozesse gebaut. Mit Maschinenpistolen bewaffnete Polizei bewacht die Zugänge zum Gericht, und nicht nur das Publikum, sondern auch die Anwält*innen müssen sich einer - sonst unüblichen - ausführlichen Durchsuchung von Kleidung und Gepäck unterziehen. Das Gericht verweist dafür allen Ernstes auf den früheren Vorfall eines Waffenschmuggels durch Verteidiger in ein deutsches Gericht. Gemeint ist der Prozess gegen die RAF 1977.

Der Prozessauftakt

Die Verteidiger*innen hielten am Prozessauftakt zunächst ihre Opening Statements: Paulas Verteidigung demontierte das Narrativ der Generalbundesanwaltschaft (GBA), die Angeklagten hätten „im Untergrund gelebt“. Dies haben die sechs nur getan, um eine Ausliefefung nach Ungarn zu verhindern. Claras Verteidigung thematisierte das „Overcharging“ von Körperverletzungsdelikten als „versuchte Tötung/Mord“. Dies sei eine gezielte Strategie, um ein Narrativ tödlicher Gewalt von Antifaschist*innen zu entwickeln, um dann im Laufe des Prozesses „Nachsicht“ in der Strafzumessung zu zeigen und dennoch ein an den ursprünglichen, zu hoch angesetzten Vorwürfen angepasstes Strafmaß zu erzielen. Wider besseren Wissens unterstelle die Generalbundesanwaltschaft eine Mordabsicht. Moritz‘ Verteidigung zog den Vergleich zu verschiedensten Fällen tatsächlicher Tötungsdelikte von rechts in den letzten Jahrzehnten, welche die Generalbundesanwaltschaft nicht an sich gezogen habe: Von Oury Jalloh über Hans-Jürgen Rose (Dessau), den „Aryans“-Angriff in Halle (Saale) bis hin zu Kamal Kilade (Leipzig).

Der Prozess

Die ersten zwanzig Prozesstage waren bisher vornehmlich zwei Vorfällen in Erfurt gewidmet: Emmi wird die Beteiligung an einem Angriff im Januar 2023 auf zwei Neonazis, sowie auf den "Thor-Steinar"-Laden in Erfurt im April 2022 vorgeworfen. Die Anklage stützt sich auf Videos von Überwachungskameras in dem Laden, auf Kameras in einem REWE-Markt und eine kurze Sequenz aus einem Handyvideo. 

Maßgeblich für die Beschuldigung der Angeklagten ist der Gutachter Prof. Dirk Labudde von der Hochschule Mittweida. Er will anhand von 3D-Modellen Personen auf den Videos identifizieren und wurde bereits im Prozess gegen Hanna S. in München und bei Johann G. in Dresden gehört. Für seine Methode wird eine 3D-Körpervermessung der beschuldigten Person vorgenommen und damit ein digitales Skelett („Rig“) erstellt und mit Videomaterial abgeglichen. Die Vermessung von Emmi wurde unter Zwang von Labudde und seinem Team durchgeführt. Der Professor für digitale Forensik erhielt in Düsseldorf gleich mehrfach Gelegenheit ausführlich zu sprechen - umgekehrt proportional zur Sinnhaftigkeit seiner Darlegungen. Bei den Befragungen zu seiner Methode und seiner Zuordnung von Beschuldigten zu den Personen in den Videos machte er eine überaus schlechte Figur. Denn er räumt selbst ein, lediglich eine Wahrscheinlichkeit ermitteln zu können, ob es sich bei Videoaufnahmen und „Rig“ um dieselbe Person handelt. Woran sich diese Wahrscheinlichkeit messen lässt, blieb unklar. Ebenso blieb offen, inwieweit die Methode Abweichungen und Varianzen unterliegt. Es erhärtete sich der Verdacht, es geht ihm mehr um die Vermarktung seines Produkts, denn Labbude profitiert als Prokurist über seine Firma „FZ forensic.zone GmbH“, wenn er als Gutachter angefragt wird. 

Überzeugend trat dagegen Wolfgang Eisenmenger vom Institut für Rechtsmedizin München auf. Der Rechtsmediziner hatte den Auftrag, die Verletzungen verschiedener Geschädigter zu begutachten und war auch in München bereits geladen. In Düsseldorf äußerte er sich bislang zu den verletzten zwei Neonazis der Neonazi-Partei „Neue Stärke“ sowie zur Verkäuferin des "Thor-Steinar"-Ladens. Besonders relevant war, ob die Einwirkungen speziell auf den Kopf der Niedergeschlagenen lebensgefährlich waren, welche Verletzungen sie erlitten hatten und welche Tatwerkzeuge genutzt worden waren. Ihm zufolge gab es keine Hinweise für die Anklage auf versuchten Mord aus niederen Beweggründen, denn eine Tötungsabsicht lag zu keinem Zeitpunkt vor. Dieser Anklagepunkt der Generalbundesanwaltschaft ist auch in Düsseldorf damit vom Tisch.

Rechte Geschäftsleute und Neonazis im Gericht

Mittlerweile sagten bereits ein rechter Geschäftemacher und Neonazis als mutmaßliche Geschädigte in Düsseldorf aus. Neben Dennis Bender, dem "kaufmännischer Leiter der Firma SkyTec"2, als Vertreter des "Thor-Steinar"-Ladens, waren dies Pierre B. und Florian R., zwei (ehemalige) Kader der neonazistischen Partei „Neue Stärke“. Pierre B. ist Nebenkläger im Prozess. Den Ladungen des Gerichts von Neonazis, die in Budapest angegriffen wurden, folgte nur Sabine B., die mit Robert F. aus Melle/Niedersachsen nach Budapest zum „Tag der Ehre“ gereist war. Die drei polnischen, mutmaßlichen Geschädigten Rafal B., Justyna B. und Bartlomiej W. wurden per Video vernommen. Auch die übrigen Neonazis verweigerten eine Reise nach Deutschland.

Repression gegen Solidarität

Der Richter Dirk Bachler geriert sich väterlich. Er findet die Angeklagten „sehr sympathisch“. Von dieser sanften Tour sollte man sich nicht blenden lassen. Dies zeigte sich etwa anlässlich der Urteilsverkündung in Ungarn gegen Maja am 4. Februar 2026, als Besucher*innen in Düsseldorf während der laufenden Verhandlung Solidarität zeigten. Als sie T-Shirts mit „Free Maja!“ von entsprechenden Rufen begleitet enthüllten, sah Richter Bachler seine Autorität untergraben und verordnete 600 Euro Ordnungsgeld - pro Person. Den Angehörigen der Angeklagten wurde zudem angedroht, sie könnten ihr Privileg verlieren, sich nach dem Prozess mit den Angeklagten noch unterhalten zu dürfen. 

Die Sechs sitzen auf verschiedene Knäste in NRW verteilt mit unterschiedlich schlechten Haftbedingungen. Gegen Emmi wurden jüngst Schikanen in der JVA Dinslaken bekannt, weil sie Mitgefangene unterstützt hat. Ähnliches passierte Nele in der JVA Wuppertal-Ronsdorf, wo sie auf unbestimmte Zeit keiner Arbeit nachgehen darf. Sie berichtet außerdem über die Misshandlung einer Gefangenen durch Schließer und von unangemessenem Verhalten und sexualisierten Äußerungen von männlichen JVA-Beamten gegenüber inhaftierten Frauen und Mädchen. 

Die Solidarität mit den Angeklagten ist bislang hoch und zu jedem Prozesstag kommen solidarische Menschen von nah und fern. Das sollte so bleiben: Kommt zu den Prozessterminen und schreibt den Gefangenen Briefe ins Gefängnis. Denn in Düsseldorf ist noch nicht einmal Halbzeit.

Prozesstermine und ausführliche Prozessberichte zum Prozess in Düsseldorf: www.bsg-nrw.org Instagram: budapestsoligruppeduesseldorf

  • 1

    taz.de/Antifa-Prozess-in-Duesseldorf/!6140128/

  • 2

    Hier dürfte die Firma "Skytec Outlets GmbH" (Mittenwalde) von Roy Felske (September 2014 bis Januar 2016) und Michael Meißner (seit September 2010) gemeint sein, die zum "Thor Steinar"-Firmengeflecht zählt.