Frankreich. Antifaschisten verurteilt
Am 22. Februar wurden die beiden französischen Antifaschisten Yves P. und William F. der Mitgliedschaft in der militanten Antifagruppe »Francs Tireur Partisans« (FTP) und Beteiligung an zehn Sprengstoff- und Brandanschlägen auf Büros des rechtsextremen »Front National« (FN) und andere neonazistische Objekte mit Symbolwert zwischen 1991 und 1998 für schuldig befunden. Die beiden waren im Oktober 1999 festgenommen worden und saßen seitdem in Untersuchungshaft.
Der dritte Angeklagte, Albert P., wurde freigesprochen. Ein Marseiller Strafgericht verurteilte Yves P., der in der Hauptverhandlung die alleinige Verantwortung für die Anschläge übernommen und seine beiden Mitangeklagten entlastet hatte, zu fünf Jahren Haft. William F. erhielt eine 18monatige Bewährungsstrafe und wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Beide sollen rund 650.000 Francs Schadensersatz zahlen – davon alleine an die zur Zeit von der FN-Bürgermeisterin Catherine Mègret regierte Stadt Vitrolles 290.000 Francs. In Vitrolles hatte die FTP durch die Sprengung einer Trafostation versucht, ein Neonazikonzert zu verhindern. Bei keinem der Anschläge wurden Menschen verletzt.
Als Zeugen der Verteidigung hatte unter anderem André Jurquet, Mitglied der historischen »Francs Tireur Partisans« – der Widerstandsgruppe gegen die NS-Besatzung Frankreichs, deren Namen die militante Antifa-Gruppe übernahm – erklärt: Für ihn sei es eine Ehre, dass Yves P. den Namen der Organisation wieder aufgenommen hatte. Er sei zwar nicht mit den Methoden, aber »sicher mit dem ausgewählten Ziel einverstanden«. Eine Anwohnerin aus Marseille, deren Auto bei einem Anschlag gegen den FN mit beschädigt wurde, erklärte, sie habe ihre Zivilklage gegen die Angeklagten aus Solidarität mit den FTP zurückgezogen, da sie »gegen den FN und die Skinheads« sei.
Weitere Zeugen berichteten über die zunehmende rassistische Gewalt und rechte Hegemonie in Südfrankreich, seitdem der FN zu einem kommunalen Machtfaktor geworden ist. Versuche des FN, die Anklage in »organisierten Terrorismus« abändern zu lassen und Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe durchzusetzen, scheiterten u.a. auch an der solidarischen Öffentlichkeit, die ein breites Bündnis von AntifaschistInnen und antirassistischen Gruppen aus ganz Frankreich organisieren konnten. Jetzt, wo der Prozess vorbei ist, soll diese Solidarität weitergehen. Yves P. soll nicht im Knast vergessen werden; außerdem brauchen die Verurteilten finanzielle Unterstützung.