Mildes Urteil für Totschlag
Wie das AIB in der letzten Ausgabe berichtete, wurde am 9. August 2002 im saarländischen Sulzbach der 19jährige Achmed S. von dem 25-jährigen Neonazi Carlos Neu mit fünf Messerstichen getötet. Im Januar diesen Jahres wurde Neu nicht wie zu erwarten wegen Mordes, sondern lediglich wegen Totschlags zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft ließ verlauten, es habe keine Hinweise auf »ausländerfeindliche Motive« gegeben. Das Gericht bemerkte dazu: »Was den Angeklagten zu seiner Tat veranlasst hat, weiß nur er selbst.« Die kurz nach der Tat bei Neu gefundenen Beweise für eine Zugehörigkeit zur rechten Szene – beispielsweise zahlreiche Waffen und eine Hakenkreuzfahne – spielten im Prozess scheinbar keine Rolle mehr. Das Gericht war sich der Brisanz seines Urteils bewusst, so dass die Urteilsverkündung von einem Großaufgebot an Polizeikräften begleitet wurde, um Proteste zu verhindern.