DNA-Tests wegen K.O.M.I.T.E.E.
Acht Jahre nachdem die Gruppe »K.O.M.I.T.E.E.« versuchte, den noch leer stehenden Neubau des Abschiebeknastes in Berliner Grünau zu sprengen, tappen die Verfolgungsbehörden noch immer im Dunklen.
Im April 2003 veröffentlichte die Bundesanwaltschaft erneut Fahndungsaufrufe in allen Berliner Zeitungen, Fernsehen und über das Internet. BKA-Zielfahnder vermuten die Gesuchten seit Anfang diesen Jahres in der Bundesrepublik und man hofft offenbar, sie über die erneute öffentliche Fahndung zu finden.
Damit nicht genug. Zuvor wurde bekannt, dass von der BAW ein Zeuge zum Beschuldigten gemacht wurde. Bereits seit Oktober 1999 wird gegen ihn ermittelt. Im Februar bekam der Mann Post von der BAW, in der er aufgefordert wurde, freiwillig eine DNA-Probe abzugeben, sonst würde er zwangsweise zur Blutentnahme vorgeführt. Sein Rechtsanwalt hält das Vorgehen der BAW für skandalös.
Sechs Jahre lang seien sein Mandant, sowie ein weiterer Mann und eine Frau lediglich als ZeugInnen in dem 129a-Verfahren geführt worden. »Das Vorgehen der Bundesanwaltschaft verletzt das Gebot der Verfahrensfairness«. Der Anwalt vermutet einen anderen Hintergrund: DNA-Dateien vermeintlicher Linksradikaler sollten nach Belieben aufgefüllt und damit Bürgerrechte demontiert werden.