Wieder rechtsextreme Grausamkeiten in Frankfurt/Oder
Fünf Neonazis haben Anfang Juni 2004 im brandenburgischen Frankfurt/Oder einen Mann auf offener Straße überfallen, entführt und dann stundenlang gefoltert. Das 32jährige Opfer, dass sich vor Jahren in der sich unpolitisch gebenden Punkszene Frankfurts bewegte, wurde so schwer verletzt, dass er mehrere Tage in ein künstliches Koma versetzt werden musste. Ihm musste auch ein künstlicher Darmausgang gelegt werden.
Seine rechtsextremen Peiniger hatten ihn geschlagen, Zigaretten auf seiner Haut ausgedrückt, ihn gezwungen Vogelkot zu essen und ihn mit einer Klobürste und einem Besenstiel vergewaltigt. Der Mann überlebte nur knapp. Inzwischen wurde er aus dem Krankenhaus entlassen.
Vier Tatverdächtige wurden von der Polizei bald nach dem Überfall festgenommen: Daniel K. (21), Ramona P. (24), Stefanie L. (20) und David K. (23). Der 28-jährige Ronny Brettin, Fünfter im Bunde, wurde Anfang September von Zielfahndern des LKA Brandenburg in Berlin verhaftet. Er war zwar ebenfalls kurz nach der Tat von der Polizei festgesetzt, dann aber wieder freigelassen worden. Als man ihn verhaften wollte, war er über alle Berge. Der Grund für diese Panne ist unklar. Immerhin ist Brettin einschlägig vorbestraft und war lediglich zur Bewährung auf freiem Fuß.
Außer den Fakten, dass das Opfer ein Ex-Punk und die TäterInnen Rechtsextreme sind, ist kaum etwas über die Tatmotive bekannt. Die Stadt Frankfurt und die Polizei äußerten sich zum Geschehenen bisher nicht. Auch die lokale Presse berichtet nur spärlich. Mitte August 2004 demonstrierten daher etwa 300 autonome AntifaschistInnen in Frankfurt, um dieses Schweigen zu brechen unter dem Motto »Dem Grauen ein Ende bereiten«.
Schon im Jahr 2003 geschah in Frankfurt/Oder ähnliches. Rechtsextreme brachen damals in eine Wohnung ein und fanden anstatt des eigentlich gesuchten Wohnungsinhabers einen ihnen bekannten ehemaligen Punk. Der Mann wurde ausgeraubt und brutal zusammengeschlagen. Er erlag später seinen Verletzungen. Auch in diesem Fall wurde das Tatmotiv nur ungenügend geklärt.