KZ -Gedenkstätten in der BRD
Marc Czichy (Gastbeitrag)Der lange Kampf um das Gedenken an die Opfer des NS und das Erinnern an die nationalsozialistischen Verbrechen
Zur Mitte bis zum Ende der 1990er Jahre schien es so, als hätten sich KZ-Gedenkstätten einen unangreifbaren Platz in der Erinnerungskultur der BRD verschafft. Die Vielfalt von Gedenkstätten und Erinnerungsinitiativen und ihre mannigfaltige Bedeutung als Orte des Gedenkens, als Orte des Lernens sowie als Orte wissenschaftlicher Forschung hatten - so schien es - eine gesellschaftliche und politische Anerkennung gefunden.
Ein langer Weg, der seinen Anfang mit der Wiederkehr der NS-Vergangenheit in die BRD der 1960er Jahre und der Gründung der ersten KZ-Gedenkstätte (Dachau im Jahr 1965) genommen hatte, war offenkundig an einem ersten Markstein angekommen. Die Notwendigkeit von KZ-Gedenkstätten und deren gesellschaftliche und politische Bedeutung konnte nicht mehr weg diskutiert werden.
Diesem Befund ist zunächst durchaus zu zustimmen. Gerade in den letzten zwei bis drei Jahren ist er allerdings massiv ins Wanken geraten. Angesichts der in dieser Zeit begonnen Debatten um die deutschen Bombenopfer und ein »Zentrum gegen Vertreibungen« ist ein »erinnerungspolitischer Gezeitenwechsel« (Norbert Frei) manifest geworden, der den Unterschied zwischen NS-Opfern und NS-Tätern zunehmend verwischt. In diesem Kontext sieht sich auch die scheinbar unangreifbare Bedeutung von KZ-Gedenkstätten zur Disposition gestellt.
Geschichte der KZ-Gedenkstätten in der BRD
Das gesellschaftliche Klima des Verdrängens und Beschweigens sowie die von Seiten der Adenauer-Regierung forcierte Vergangenheitspolitik, welche die individuellen Folgen der politischen Säuberung durch alliierte Gerichte zurücknahm (Amnestiegesetze, Beendigung der Entnazifizierung etc.), prägten den Umgang mit der NS-Vergangenheit in den 1950er Jahren. Zwar wurden diese Maßnahmen durch eine Politik der normativsymbolischen Abgrenzung von der NS-Zeit begleitet, dennoch nahm die bundesdeutsche Öffentlichkeit die nach 1945 zunächst recht zahlreich erschienen Selbstzeugnisse von Shoa-Überlebenden und weiteren Opfern nationalsozialistischer Verbrechen nicht zur Kenntnis. Mit anderen Worten: die Opfer kamen in den vergangenheitspolitischen Diskursen der damaligen Zeit schon einmal gar nicht vor.
Eine Wiederkehr der NS-Vergangenheit in der BRD ließ sich erst in den 1960er Jahren beobachten. Auslöser waren u.a. der Prozess gegen Adolf Eichmann vor dem Jerusalemer Bezirksgericht in den Jahren 1961/62 und der Auschwitz-Prozess vor dem Schwurgericht in Frankfurt am Main gegen 20 ehemalige Angehörige des Lagerpersonals zwischen 1963 und 1965. Gerade die Aussagen von Überlebenden im Auschwitz-Prozess konfrontierten die bundesrepublikanische Gesellschaft mit dem organisatorischen Ausmaß des systematischen Massenmords und dem schrecklichen Leid der Opfer. Im Jahr 1965 wurde - wie bereits erwähnt - mit Dachau praktisch zeitgleich die erste KZ-Gedenkstätte in der BRD eingerichtet.
Das Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers war von den Alliierten zunächst als Internierungslager für Angehörige der SS und Funktionäre der NSDAP verwendet worden. Nachdem die US-Armee die Baracken des Lagers 1948 freigegeben hatte, wurden dort Flüchtlinge untergebracht. Zuvor waren allerdings Pläne des Bayrischen Landtags gescheitert. am historischen Ort erneut ein Lager für »Asoziale Elemente« einzurichten. 1955 gründeten ehemalige Dachauer Häftlinge während eines internationalen Treffens zum zehnten Jahrestag der Befreiung das Internationale Häftlingskomitee neu. Insbesondere auf das Engagement der ehemaligen Häftlinge ging dann in den folgenden Jahren die Auflösung der Wohnsiedlung für Flüchtlinge und die Errichtung der Gedenkstätte zurück, deren Räumlichkeiten am 9. Mai 1965 eröffnet wurden.
Ein Jahr später wurde auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Bergen-Belsen ein Dokumentenhaus mit einer Ausstellung zur Geschichte des KZ eröffnet. Nachdem das Lager von 1945 bis 1950 als Displaced Persons Camp insbesondere für jüdische DP's - Verwendung fand, erhielt 1952 das Land Niedersachsen die Verantwortung für die Errichtung einer Gedenkstätte. Die Realisierung zog sich dann bis 1966 hin. Erst 1990 wurde das Dokumentenhaus mit seiner inzwischen völlig veralteten Ausstellung erweitert, neugestaltet und mit einer neuen Dauerausstellung versehen. Sehr viel länger dauerte die Realisierung einer Gedenkstätte auf dem Gebiet des ehemaligen Konzentrationslagers Neuengamme. Nachdem die britischen Besatzungsbehörden das Lager im Jahr 1948 an die Stadt Hamburg übergeben hatten, errichtete diese dort zunächst ein Gefängnis.
Erst 1953 wurde auf Druck insbesondere von ehemaligen französischen Häftlingen eine erste Gedenksäule auf dem Gelände der ehemaligen Lagergärtnerei aufgestellt. Am gleichen Ort wurde dann 1965 - auch hier war das Engagement der ehemaligen Häftlinge notwendig - ein Mahnmal bestehend aus einer Stele, einer Plastik und einer Gedenkmauer mit Nationalitätentafeln eingeweiht. Es vergingen nochmals 15 Jahre bis 1981 endlich eine Gedenkstätte mit einem Dokumentenhaus eingerichtet war und eine kleine Gruppe fester MitarbeiterInnen ihre Arbeit aufnehmen konnte.
Diese schlaglichtartigen Anmerkungen zur Etablierung und Einrichtung von KZ-Gedenkstätten in der BRD sollen zum einen zeigen, wie sehr hier das Engagement ehemaliger Häftlingsgruppen von Nöten war, zum anderen wie lang der Weg zu einer arbeitsfähigen KZ-Gedenkstätte sein konnte - insbesondere gegen jeweils konkrete Widerstände vor Ort. Lokale Widerstände spielten aber auch bei der Einrichtung weiterer KZ-Gedenkstätten in den 1980er und 1990er Jahren eine nicht zu unterschätzende Rolle. Diese Jahrzehnte lassen sich gewissermaßen als »Gründerzeit« für die KZ-Gedenkstätten in der BRD bezeichnen. Erst in diesen Jahren erfolgte die Gründung einer Vielzahl kleinerer, dezentraler Gedenkstätten, die zunächst nicht so im Mittelpunkt - gerade einer internationalen Öffentlichkeit - gestanden hatten, wie etwa Dachau oder Bergen-Belsen.
Dezentrale Gedenkstätten-Arbeit: Das Beispiel Niedersachsen
In Niedersachsen setzte in den 1980er Jahren eine politische Debatte über Konzepte regionaler und lokaler Gedenkstättenarbeit ein. Diese erreichte auch den Landtag und im Januar 1990 wurde dort durch einstimmigen Beschluss, die »Politische Unterstützung für die Arbeit und Finanzierung der Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Niedersachsen« auf den Weg gebracht. Das in der BRD seinerzeit einmalige Konzept dezentraler Gedenkstättenarbeit stand Pate für ähnliche Einrichtungen in weiteren Bundesländern und wurde ab 1991 von der damaligen rot-grünen Landesregierung mit jährlich 400.000 DM unterstützt. Das Konzept trug dazu bei, die vier regionalen Gedenkstätten in privater Trägerschaft nämlich das Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Emslandlager in Papenburg sowie die Gedenkstätten Salzgitter-Drütte, Moringen und Sandbostel auf eine bessere finanzielle Basis zu stellen bzw. ihre Institutionalisierung als Gedenkstätte überhaupt erst zu ermöglichen.
Für die KZ-Gedenkstätte Moringen geschah dies beispielsweise erst 48 Jahre nach der Befreiung im Jahr 1993.1
Insbesondere waren es aber Einzelpersonen und Gruppen vor Ort, welchen es gelang, die Gedenkstätten nach zähem Ringen zu etablieren. So zog sich beispielsweise in Moringen die Auseinandersetzung um einen adäquaten Umgang mit der Geschichte der dortigen drei Konzentrationslager (1933 Männer-KZ, 1933-1938 Frauen-KZ, 1940-1945 KZ für männliche Jugendliche) über mehr als zehn Jahre hin. Markstein der Auseinandersetzung war unter anderem eine Debatte im Moringer Stadtrat, welche die lokale Presse 1983 mit der in der BRD wohl einzigartigen Schlagzeile »Rat akzeptiert: Es gab ein KZ« kommentierte.
Das seit 1990/91 in Niedersachsen praktizierte Konzept der dezentralen Gedenkstättenarbeit ist ein Schritt in eine richtige Richtung gewesen, weil historische Orte der NS-Verbrechen im Land markiert werden konnten, die bis dato dem Vergessen anheim gefallen waren. Trotzdem blieb die finanzielle Ausstattung der Gedenkstätten gemessen an ihren vielfältigen Aufgaben unbefriedigend. Auch deshalb schlossen sich - wie in anderen Bundesländern auch - die niedersächsischen KZ-Gedenkstätten und Spurensuche-Initiativen im Jahr 2000 zu einer Interessengemeinschaft zusammen. Diese konnte jedoch nicht verhindern, dass mit dem Regierungswechsel in Niedersachsen 2003 das Projekt der dezentralen Gedenkstätten-Arbeit zur Disposition gestellt wurde.
Der von der neuen CDU/FDP-Landesregierung forcierte Umbau der dezentralen Gedenkstättenförderung durch die Etablierung einer »Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten«, in der sich die finanzielle Förderung in erster Linie auf die Gedenkstätte Bergen-Belsen konzentriert, stellt die gewachsene dezentrale Erinnerungskultur im Land in Frage. Es ist möglich und sogar sehr wahrscheinlich, dass die Stiftungskonzeption der Landesregierung den Bestand der vier Gedenkstätten DIZ Emslandlager, Sandbostel, Salzgitter Drütte und Moringen in den nächsten Jahren massiv gefährden wird. Diese Entwicklung ist in Sachsen - politisch noch zusätzlich aufgeladen durch die Auseinandersetzung bezüglich des Gedenken an die Opfer des NS und die Opfer der SED-Diktatur - durch das dortige Stiftungsgesetz für sächsische Gedenkstätten erinnerungspolitisch noch weiter auf die Spitze getrieben worden.
Hatte einer der Leitsätze in den Empfehlungen der Enquete-Kommission des Bundestages zur »Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit« noch geheißen: »NS-Verbrechen dürfen nicht durch die Auseinandersetzung mit dem Geschehen der Nachkriegszeit relativiert werden«, so dreht das sächsische Stiftungsgesetz diesen Leitsatz zu Gunsten des Gedenkens an die Opfer der SED-Diktatur praktisch um. Noch einen geschichtspolitischen Schritt weiter in der Relativierung der Opfer des Nationalsozialismus und damit auch in der Herabsetzung der KZ-Gedenkstätten im erinnerungspolitischen Diskurs geht der sogenannte »Nooke-Antrag« der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der sich der »Förderung von Gedenkstätten zur Diktaturgeschichte in Deutschland« widmet.
Erinnerungspolitscher Paradigmenwechsel per Gesetz: Der Nooke-Antrag
Von einer breiteren Öffentlichkeit zunächst unbeachtet sollte der sogenannte »Nooke-Antrag« der CDU/CSU-Fraktion unter der Federführung des Berliner CDU-Abgeordneten Günter Nooke erstmals am 9. November 2003 und dann nochmals am 30. Januar 2004 in den Bundestag eingebracht werden. Mit dem Nooke-Antrag beabsichtigte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in direkter Anlehnung an das »Gesetz zur Errichtung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft« ein neues inhaltliches, administratives und finanzielles Gesamtkonzept für die Gedenkstättenförderung durch den Bund auf den Weg zu bringen.
Auf Grund der heftigen Kritik an diesem Gesetz sowie an der Arbeit der Gremien der sächsischen Stiftung seitens des Zentralrats der Juden in Deutschland, des Zentralrats deutscher Sinti und Roma und aller mit der sächsischen Stiftung verbundenen NS-Opferverbände zog die Union die erste Vorlage des »Nooke-Antrags« zurück. Der Antrag wurde dann jedoch am 17. Juni 2004 praktisch unverändert wieder in Bundestag eingebracht. Bezüglich dieses »neuen« Antrags kritisierte die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland u.a. »[ ... ] die Anknüpfung der Beschlussvorlage an die seit einiger Zeit zu beobachtende Wiederbelebung des deutschen Opfermythos, insofern die Vorlage auch auf die Errichtung nationaler Gedenkstätten für die »Opfer von Krieg und Vertreibung« sowie für die »zivilen Opfer der alliierten Luftangriffe des Zweiten Weltkriegs« abzielt.«
Die Arbeitsgemeinschaft führte weiter aus, das Papier knüpfe direkt an frühe (west-) deutsche Schuldentlastungsmechanismen an und kritisierte des Weiteren die unhaltbare Reduktion der Erinnerung auf ein »würdiges Gedenken aller Opfer«. In der Debatte im Bundestag am 17. Juni 2004 verteidigte Nooke »seine« Beschlussvorlage und kleidete diese unter anderem in folgende griffige Formel: »Bautzen ist nicht Auschwitz. Trotzdem muss auch Bautzen als Synonym für die Verbrechen der SED-Herrschaft Teil unseres nationalen Bewusstseins sein.« Im weiteren Verlauf der Debatte kritisierten RednerInnen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Beschlussvorlage zum Teil recht heftig.
Dieser Kritik widersprechen allerdings stellvertretend Aussagen von Außenminister Fischer (»Nie wieder Auschwitz« statt »Nie wieder Krieg«« zur Legitimierung des Einsatzes der Bundeswehr im Jugoslawienkrieg 1999) oder von Bundeskanzler Schröder, der sich ein Holocaust-Mahnmal wünscht, »wo die Leute gerne hingehen«. Wenn in diesem Text der »Nooke-Antrag« eine zentrale Rolle spielt, dann eben nicht deshalb, um die politische Verantwortung von SPD und Grünen am skizzierten erinnerungspolitischen Paradigmenwechsel zu negieren. Vielmehr soll deutlich werden, das mit dem »Nooke-Antrag« ein geschichts- und erinnerungspolitisches Programm auf den Weg gebracht werden soll, mit dem die Singularität der NS-Verbrechen und des Gedenken an die Opfer dieser Verbrechen in der BRD per Gesetz endgültig ausgehebelt wird.
Außerdem steht die finanzielle Ausstattung und das in den letzten Jahrzehnten erworbene politische und gesellschaftliche Gewicht der KZ-Gedenkstätten in der BRD mit diesem Antrag zur Disposition. Im 16. Februar 2005 wurde der »Nooke-Antrag« im Rahmen eines ExpertInnen-Hearings vor dem Bundestagsausschuss für Kultur und Medien verhandelt.2
Gegenwärtig deutet einiges daraufhin, dass sich insbesondere die SPD - wie so häufig in den letzten Jahren - politisch auf die CDU/CSU zu bewegen wird.
Was kann mensch tun: KZ-Gedenkstätten und die radikale Linke
Zum Abschluss seien noch einige Anmerkungen zum Verhältnis zwischen KZ-Gedenkstätten und der radikalen Linken gestattet. In den letzten Jahren - so belegen es jedenfalls eigene Erfahrungen mit der linken Szene in Göttingen und deren praktisch nicht vorhandener politischer Bezug auf die KZ-Gedenkstätte Moringen (Moringen ist 20 km von Göttingen entfernt) - hat es die radikale Linke weitgehend versäumt, die KZ-Gedenkstätten als Fixpunkte erinnerungspolitischer Debatten ernst zu nehmen.3
Wenn es aber darum geht, den »erinnerungspolitischen Diskurs in der BRD anzugreifen« wie es häufig unter völliger Verkennung der politischen Machtverhältnisse heißt, dann wäre es doch sinnvoll - so weit dies politisch möglich ist - den Kontakt zu KZ-Gedenkstätten zu suchen und im Zweifelsfall auch politisch für den Erhalt der Einrichtungen einzutreten.
Leider ist es aber so, dass gerade in antideutschen Szeneblättern wie der »Phase 2«, die MitarbeiterInnen von KZ-Gedenkstätten und Geschichtsinitiativen immer wieder als Korrektive bei der Etablierung eines revisionistischen Erinnerungsdiskurses in der BRD diffamiert werden. Diese Aussage ist inhaltlich kaum haltbar und trägt politisch wenig aus. Vielmehr sollte gerade die Zusammenarbeit mit sogenannten »zivilgesellschaftlichen« Gruppen und Institutionen, wie eben KZ-Gedenkstätten, in geschichts- und erinnerungspolitischen Fragen gesucht werden. Denn eins dürfte klar sein: Bundesweit muss der erinnerungspolitische Kampf um die Bedeutung des Gedenkens an die Opfer des NS mit den KZ-Gedenkstätten als Fixpunkten im Jahr 2005 neu geführt werden.
- 1Es stimmt vor diesem Hintergrund doch nachdenklich, wie schnell die Institutionalisierung von SED-Gedenkorten möglich war. Für die Etablierung zentraler Gedenkstätten wie beispielsweise der Stasi-Opfer-Gedenkstätte in Hohenschönhausen genügten weniger als 15 Jahre.
- 2Bei Redaktionsschluss hatte dieses Hearing noch nicht stattgefunden. so dass die Ergebnisse im vorliegenden Artikel leider nicht berücksichtigt werden konnten.
- 3Ob dieser Nichtbezug auf Gedenkstätten auch mit einer Abwehrhaltung gegenüber einer direkten Konfrontation mit dem konkreten Leiden ehemaliger NS-Verfolgter zu tun hat, die es dann eben nicht mehr ermöglicht, NS-Opfer nur als Mittel zum Zweck im politischen Diskurs zu benutzen, kann hier als Gedanke nur angedeutet werden.