Gute Fragen und Schwarze Uniformen
Friedrich C. BurschelProzess gegen ehemaligen Gebirgsjäger-Leutnant
Warum sich Josef Sch., der Ehrenkommandant der Freiwilligen Feuerwehr und Träger der Ottobrunner »Bürgermedaille«, wenn er schon behauptet, er sei unschuldig, denn von so dubiosen Rechtsausleger-Anwälten vertreten lässt, will Bartosz Wieliski von der polnischen Gazeta Wiborcza von einem Ottobrunner Bürger wissen.1
Gute Frage, antwortet Dieter Dully, Besitzer eines Fahrradladens, dem polnischen Journalisten verlegen. Tatsächlich eine gute Frage, wenn man die drei Verteidiger da auf der Angeklagten-Seite des Gerichtssaals bei ihrem Mandanten Josef Sch. unter die Lupe nimmt.
Josef Sch. ist des 14-fachen Mordes angeklagt. Der damals 26-jährige Leutnant und Kompanieführer des Gebirgs-Pionier-Batallions 818 soll die Morde vor 64 Jahren als Sühnemaßnahme für die Erschießung zweier seiner Soldaten durch Partisanen in Falzano di Cortona angeordnet haben. Das Massaker ist vor dem Landgericht München I Gegenstand des ersten Kriegsverbrecher-Prozesses gegen ein Mitglied der NS-Gebirgstruppe in der Geschichte der Bundesrepublik überhaupt. Josef Eduard Sch. ist bereits in Italien vom Militärgericht in La Spezia in Abwesenheit zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Richtig ernst nimmt dieses Urteil offenbar niemand, obwohl es im Tenor den Hergang der Tat ziemlich so beschreibt, wie sie vermutlich tatsächlich geschehen ist. Da der deutsche Staat eigene Staatsbürger grundsätzlich nicht an fremde Länder ausliefern darf, wird dem unterdessen 90-jährigen Greis nun seit Mitte September 2008 in München der Prozess gemacht.
Dass es überhaupt zu einer Anklage kommen konnte, ist dem Umstand geschuldet, dass Mitte der 1990er Jahre in Rom ein Aktenschrank, der angeblich mit dem Gesicht zur Wand stand, umgedreht wurde und seither »Schrank der Schande« heißt: er soll die Ermittlungsakten zu rund 700 Kriegsverbrechen enthalten, die vor dem alliierten Vorstoß zurückweichenden deutschen Truppen an italienischen ZivilistInnen verübt haben sollen. Jahrzehntelang gebot es die italienische Staatsräson gegenüber dem NATO-Partner Westdeutschland, die darin beschriebenen Massaker wie das von Falzano dem Schweigen zu überantworten. Die dann folgenden Verfahren vor dem Militärgericht in La Spezia etwa gegen den SD- und SiPo-Chef von Genua, Friedrich Engel2
, oder im Zusammenhang mit den Massakern von Marzabotto und Sant’Anna di Stazzema, wo am 22. Juni 2005 der Prozess gegen 10 frühere, deutsche SS-Mitglieder mit Verurteilungen zu lebenslanger Haft sowie Entschädigungszahlungen in Millionen-Höhe endete, sorgten für internationales Aufsehen.
Nicht zuletzt wohl, um das mächtige Deutschland nicht weiter zu brüskieren hat Italien zu dieser Staatsräson der Vermeidung zurückgefunden: das zuständige Militärgericht in La Spezia ist zum 1. Juli 2008 – während acht laufender Verfahren – schon wieder abgewickelt, die Akten nach Rom und Verona abtransportiert worden, berichtet die Hamburger Anwältin der NebenklägerInnen, also der Hinterbliebenen der Opfer von Falzano, Gabriele Heinecke. Ein als Zeuge nach München geladener Carabinieri, der in den zurückliegenden Jahren an den Ermittlungen und Vernehmungen von unterdessen verstorbenen Zeugen zum Massaker in Falzano beteiligt war, konnte für seine Aussagen schon nicht mehr auf die Akten in La Spezia zugreifen und hatte vor Gericht entsprechend wenig zu bieten.
Ja, und da sitzt er, der kleine, uralte Mann stets in seiner bayerischen Tracht und makellos frisiertem Silberschopf. Neben ihm eben die Anwälte, bei deren Auswahl Fragen durchaus angebracht scheinen: da ist – eindeutiger geht es kaum – Klaus Goebel, dem es nicht gelungen ist, der Süddeutschen Zeitung zu verbieten, ihn in die Nähe der »Stillen Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte« zu rücken, in deren Beirat der Münchener Jurist sitzt oder gesessen haben soll.3
Die »Stille Hilfe« wäre einen eigenen Artikel wert und geht auf eine Gründung von 1951 zurück: man hatte sich die juristische Betreuung und Rehabilitierung von NS-Kriegsverbrechern zur Aufgabe gemacht (siehe AIB 70 »Stille Hilfe«). Die Autoren Oliver Schröm und Andrea Röpke nennen sie eine getarnte NS-Organisation.
Bis Ende der 1990er Jahre war dieser Verein unter Führung der Tochter Heinrich Himmlers, Gertrud Burwitz, auch noch gemeinnützig, was eine Menge über Selbstverständlichkeiten Nachkriegs-Westdeutschlands aussagt. Zu den Klienten dieses Vereins gehörten u.a. Klaus Barbie, Josef Schwammberger, Anton Malloth und Erich Priebke. Goebel hat Anton Malloth, der 2001 in München wegen Mordes als SS-Aufseher im KZ Theresienstadt zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, auch vor Gericht vertreten. Aber damit nicht genug: Goebel soll Mitglied noch weiterer »ehrenwerter« Vereinigungen sein, so der »Deutsch-Südafrikanischen Gesellschaft«, des »Traditionsverbands ehemaliger Schutz- und Überseetruppen«. Goebel steht auf Du und Du mit Holocaust-Leugnern wie David Irving und Germar Rudolf und kümmerte sich um den einstigen Münchener »Berufsneonazi« Ewald Althans als der 1991 einen Auschwitz-Leugner-Kongress in München plante. Der »Freundeskreis Freiheit für Rudolf Hess« sah Goebel engagiert für seine »Ziele«.
Der jüngste dürfte Christian Stünkel sein. Der Rechtsanwalt aus Jena gilt als ausgesprochner Szene-Anwalt für NPD-Funktionäre und »Kameraden« in Sachsen-Anhalt und Thüringen. So vertrat er den JN-Bundesvorsitzenden Michael Schäfer in Halberstadt (September 2008) und sieben Neonazi-Schläger in Gera (Januar – März 2008). Grund dafür sagt Stünkel nicht ohne Ironie, dass es in diesen Bundesländern eben auch überproportional viele rechtsextreme Straftaten gebe. Wer will, kann von dem im Gerichtssaal unangenehm servil auftretenden Stünkel köstliche Bilder als »Alter Herr« der stramm rechten, schlagenden Halle-Loebener Burschenschaft Germania betrachten.
An einem Prozesstag tauchte ein weiterer Anwalt im Zuschauerraum auf, der Stünkel in einer Prozesspause mit Handschlag begrüßte und in Begleitung mehrerer finsterer Gestalten aus dem Spektrum der »Autonomen Nationalisten« war. Bei ihm handelte es sich um Stefan Böhmer, der den leidgeprüften Gräfenberger Bürgern im Dauer-Nazi-Stress als rechtlicher Beistand der braunen Bande bekannt sein dürfte. Auch er tritt immer wieder als Verteidiger illustrer Gestalten der extrem rechten Szene in Erscheinung: 2005 wurde Böhmer selbst als Verteidiger des notorischen Antisemiten und Holocaust-Leugners Gerhard Ittner zu einer Geldstrafe über 90 Tagessätze à 25 Euro verurteilt. Staatsanwaltschaft und Gericht werteten seine Anträge als Ittner-Verteidiger laut »Nürnberger Nachrichten« als volksverhetzend. Der Szene-Anwalt aus Uttenreuth bei Erlangen scheint auch Hausanwalt des Weimarer NPD-Funktionärs Martin Rühlemann zu sein und verteidigte die Schaumburger Neonazis Arwid Strelow und Marcus Winter.
Links neben Scheungraber sitzt dann noch der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rainer Thesen. Er ist der bunteste Vogel unter dessen Verteidigern: Mitglied im Beirat des 1. FC Nürnberg, eifriger Leserbrief- und Aufruf-Unterschreiber u.a. für die »Junge Freiheit« und stolzer Bundeswehr-Oberst der Reserve. Wer in die obskuren Denkwelten dieses Advokaten eintauchen möchte, kann sich mal seinen Vortrag vom 28. November 2006 vor der Gesellschaft für Wehr- und Sicherheitspolitik, Sektion Nürnberg, mit dem einladenden Titel »Erschießungen von Geiseln, Sühnegefangenen und sonstigen Zivilpersonen im II. Weltkrieg« gehalten, durchlesen.
Eines deutschen Soldaten, so Thesen im Kasernenton, seien die vorgeworfenen Taten unwürdig, und er beruft sich dabei auf die »damals geltenden Vorschriften der deutschen Wehrmacht«. Zynischer geht es kaum, nachdem die Menschheits-Verbrechen der deutschen Armeen im Zweiten Weltkrieg unterdessen sattsam dokumentiert und belegt sind. Aber, wie gesagt, die Verteidiger bewegen sich ganz offenbar in weltanschaulichen Kreisen, in denen Geiselerschießungen und Sühnemaßnahmen an der Zivilbevölkerung als »bedauerliche« Späne gelten, die unter dem Hobel Krieg zu fallen pflegen. So ist das halt im Krieg, da darf man nicht so zimperlich sein wie die verweichlichten Nachkriegsgenerationen. Thesen hat umfängliche Beweisanträge gestellt, die im Tenor besagen, dass, wer nicht selbst im Krieg war oder militärische Ausbildung genossen hat, nichts zum Geschehen 1944 in Falzano di Cortona beitragen könne. Dazu müsse dann schon ein »Sachverständiger« mit dem nötigen Stallgeruch wie der umtriebige »Militärhistoriker«, Interview-Partner der »Jungen Freiheit« und ebenfalls Oberst der Reserve, Klaus Hammel, herbeizitiert werden.
Nach einer ergreifenden Aussage des einzigen Überlebenden des »Racheaktes«, des heute 79-jährigen Gino M. scheint es noch schwieriger, den wahrscheinlichen Hergang der Tat nachzuweisen, bei der vier Personen – darunter eine 74-jährige Frau – an Ort und Stelle erschossen und 11 weitere – darunter eben der damals 15-jährige Bauernbub Gino M. – in ein Haus getrieben und mit ihm in die Luft gesprengt worden sind. Gino M. überlebte wie durch ein Wunder: ein quer stürzender Balken und ein sterbender Leidensgenosse, den die Druckwelle über ihn warf, retteten den Schwerverletzten, den später Landsleute aus den Trümmern bargen.
Knackpunkt im Fortgang des Prozesses könnte eine Erinnerung M.s sein, welche die Thesen der Verteidiger zu bestätigen scheint. M. ist sich hundertprozentig sicher, dass die an dem ganzen Geschehen beteiligten deutschen Soldaten Gebirgsjäger waren, die er an der charakteristischen Feldmütze mit Stoffschirm zweifelsfrei erkannte. Nur der Offizier, der in einem Motorrad-Beiwagen vorfuhr und laut brüllend wohl die Befehle zum grausamen Vergeltungsakt gab, trug M.s Erinnerung zufolge eine regelrechte Offiziers-Mütze mit schmalem Schirm aus Hartmaterial. In einer Vernehmung in La Spezia hatte er dessen Uniform und Mütze auch noch als schwarz bezeichnet, was er bei seiner Vernehmung in München als ausgeschlossen widerrief. Den Verteidigern an Sch.’s Seite wäre es am liebsten, wenn im Raume stehen bliebe, dass italienische SS-Einheiten, die »Brigate Nere«, das Massaker zu verantworten hätten, wie sie ohnehin permanent versuchen, andere, auch deutsche Truppengattungen ins Spiel zu bringen und so den Verdacht von den Gebirgspionieren, in deren »Befugnisse« dergleichen gar nicht gefallen sei, abzulenken.
Aus den betagten Zeitzeugen auf Seiten der Gebirgsjäger ist nämlich nicht viel herauszuholen, wiewohl sie sich auch immer wieder um Kopf und Kragen reden und entsprechend vom forschen Vorsitzenden Richter Manfred Götzl (nach § 55 der StPO) belehrt werden. Erst wird Johann F. vernommen, dann Georg H., beide aus der Rosenheimer Gegend, beide eher bäuerlich-grobschlächtige Greise, die sich wahlweise auf ihr Alter, auf die lange Zeit, die seit damals verstrichen ist, oder darauf berufen, dass man sie doch wohl nach 64 Jahren nicht mehr länger quälen wollen könne. Es schält sich in der Befragung heraus, dass beide »dabei waren«, damals in Falzano.
Aber immer dann, wenn es ernst wird, versagt das Gedächtnis, weiß man nichts mehr, war man nicht dabei, war man anderweitig eingesetzt oder »ganz weit draußen am rechten Flügel«. Die Alten geben je nach Frage den Trottel oder die verfolgte Unschuld. Dabei tritt Georg H. geradezu großspurig auf, verwehrt sich dagegen, nachdem er bereits mehrfach mit »Kriminalern« geredet habe, dasselbe nun vor Gericht ein weiteres Mal auszubreiten. Wörtlich in empörter Abwehr: »Ich kann mich nicht an einen jeden Dreck erinnern!« An irgendeiner Stelle platzt auch Richter Götzl mal der Kragen mit dem störrischen Alten, der sich hinter einem Streifschuss und der Pose des braven Landsers, der seinen Kopf für die »da oben« hinhalten soll, verschanzt.
Als H. sich entrüstet aufplustert, er habe nach dem Krieg nicht mehr an Kriegsereignisse gedacht, weil er als selbstständiger Landwirt 365 Tage im Jahr im Dienst gewesen und an sein »Geschäft« gedacht habe, fährt der Vorsitzende ihn an, ob er sich nicht vorstellen könne, dass der eine oder andere der Ermordeten vielleicht auch gerne nach dem Krieg noch seinen Geschäften nachgegangen wäre. Das sind die Momente, wo man zweifelt, ob diese bösen alten Männer geistig überhaupt noch in der Lage sind, zu erfassen, was damals durch Deutsche in ganz Europa angerichtet worden ist, welches Leid über Millionen das Deutsche Reich und über 14 Individuen und ihre Familien die Mittenwalder Gebirgsjäger in Falzano gebracht haben. Der rüstige H. flüchtet sich so weit in seine Opferrolle, dass er bei allzu bohrender Nachfrage der Nebenklagevertreterin plötzlich aufschreit: »Ja, soll ich mich da herin umbringa lassn? I dabag des ned!«.4
Begriffsstutzig klemmen sich die Zeugen hinter ihr Selbstbild der Verführten und machtlosen Befehlsempfänger, die sich an nichts erinnern können und nun zu Unrecht gequält werden.
Dann ist da aber noch die Geschichte mit der Telefon-Überwachung (TÜ), der der Apparat Sch. im Rahmen der Ermittlungen unterzogen wurde: Ob sie mit dem Angeklagten nach dem Krieg noch einmal Kontakt hatten, will Richter Götzl wissen, ob sie mit telefoniert hätten. Nein, nicht, dass sie wüssten. Wenn der Richter dann die Telefonate aus der TÜ zitiert und ihnen die Verabredung der beiden Zeugen mit dem Angeklagten und seinem damaligen Anwalt Gerhart Klamert5
vorhält, kommt das überraschte: Ach das? Nein, kann ich mich nicht mehr genau erinnern, wo soll des gewesen sein? Da war nichts, das hat höchstens eine halbe Stunde gedauert, da im Gasthof Stocker in Rohrdorf, da ist im Grunde nichts geredet worden, wir wissen ja auch nicht mehr, als wir schon x-mal der Polizei gesagt haben usw., usf.
Dass der Angeklagte aber mit Anwalt Klamert offenbar versucht hat, Zeugen zu beeinflussen, erhöht seine Glaubwürdigkeit nicht gerade. Gemeinsam mit den Aussagen unterdessen verstorbener Kameraden, welche von italienischen und deutschen Ermittlern bis ins Jahr 2006 vernommen worden sind, ergibt sich jedoch ein ziemlich eindeutiges Bild des Tathergangs: die Angehörigen der 1. Kompanie des Gebirgs-Pionier-Batallions 818 unter dem Befehl Sch.’s waren von dem Tod ihrer beiden Kameraden »aufgebracht«. Es kam, so schilderten es sogar die nun vor Gericht begriffsstutzig auftretenden Zeugen, zu einem »Racheakt« (Johann F.) oder einer »Vergeltungsaktion« (verstorbener Zeuge), »Säuberungsaktionen« und »Partisaneneinsätzen«, die, so sagt einer der Zeugen aus, »immer unmittelbar« nach Angriffen auf deutsche Soldaten stattfanden.
Es wird dann in Falzano etwa so abgelaufen sein, wie der Überlebende und die verschiedenen Zeugen es schildern und es im La Spezia-Urteil steht. Ein »Mordstheater« sei das gewesen, sagt ein Zeuge. Gesehen hat das freilich niemand, mitgemacht sowieso nicht und wer die Befehle gegeben hat, wird sich vermutlich nicht mehr zweifelsfrei ermitteln lassen. Hieß der Kompanie-Chef nicht Stengel? Am Ende wird Josef Sch., der in Italien (noch nicht rechtskräftig) verurteilte Massenmörder, vermutlich mangels Beweisen freigesprochen.
Sch. war 1943 in Italien kurz Ordonnanzoffizier bei Generalfeldmarschall Albert Kesselring. Kesselring ordnete am 17. Juni 1944 – also 10 Tage vor Falzano – an, nach Partisanenüberfällen alle männlichen Einwohner der betreffenden Ortschaften zu töten. Über Exzesse dabei, so versprach er, werde er hinwegsehen.
- 1Bartosz T. Wieliƒski : Ostatni taki sàd, Gazeta Wyborcza vom 4.11.08
- 2Der a.a.O. zitierte Vortrag von Rechtsanwalt Thesen bezieht sich auf dies Verfahren
- 3Süddeutsche Zeitung vom 18.7.08
- 4»Ja, soll ich mich hier drin nun umbringen lassen. Ich halt’s nicht aus!«
- 5Stramm rechter Aktivist des Gebirgsjäger-Kameradenkreises, der die Verbrechen der Wehrmacht anlassbezogen als »Hirngespinste« oder »Unseligkeiten« abtut.