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Justiz-Kosmetik klappte nicht

Einleitung

Am 1. September 1989 wurde am Kammergericht in der Witzlebenstrasse in Berlin-Charlottenburg eine Gedenktafel für die vom Reichskriegsgericht (das dort bis 1945 seinen Sitz hatte) ermordeten Deserteure und WiderstandskämpferInnen enthüllt. Dieser Enthüllung waren Ereignisse vorausgegangen, die schlaglichtartig eine Form der Kontinuität zwischen BRD- und NS-Justiz aufzeigten.

Bild: de.wikipedia.org; Stippe/CC BY-SA 3.0

Der Hauptsaal im Kammergericht Berlin, in dem auch der NS-Volksgerichtshof tagte. Er wurde deswegen auch "Freislersaal" genannt.

Zwei Seiten des Berliner Kammergerichts

Bereits am 8. Juni 1989 wurde am selben Kammergericht eine von der Bezirksverordneten-Versammlung Berlin-Charlottenburg beschlossene Gedenktafel angebracht. Einen Tag später war sie wieder weg. Abgehängt auf Veranlassung von Egbert Weiß, Richter am Kammergericht. Als Richter ist Weiß zuständig für politische Strafsachen. Er war an mehreren 129a1 Prozessen gegen die politische Opposition beteiligt, wo es immer, wenn es ihm juristisch möglich war, zu harten Strafen kam. Die Verfolgung der linken Kräfte ist die eine Seite des Richters Weiß. Die andere Seite, die in Richter Weiß verkörpert ist, ist der Umgang mit dem Nationalsozialismus und dem Neonazismus. Bis heute ist in der Bundesrepublik keine einzige Terrorgruppe der Neonazis nach § 129a angeklagt, geschweige denn verurteilt worden. Von der Justiz werden Neonazis so gut wie immer als Einzeltäter ohne jeglichen politischen Hintergrund behandelt. Wer sich die Nachkriegsgeschichte der bundesrepublikanischen Justiz genauer anschaut, wird sich deswegen auch nicht wundern. So wurde von der bundesdeutschen Justiz kein einziger Richter oder Staatsanwalt für seine Justizverbrechen im Nationalsozialismus jemals zur Rechenschaft gezogen. Es ging sogar soweit, dass Richter und Staatsanwälte, die in den ehemals von Nazis besetzten Ländern zu Gefängnisstrafen verurteilt worden waren, in der Bundesrepublik Karriere machen konnten. Nichteinmal Juristen, die am Volksgerichtshof ihre verbrecherischen Urteile fällten, wurden belangt. An der Freisprechung der NS-Justiz von ihren Verbrechen hatte das Berliner Kammergericht unter Beteiligung von Richter Weiß einen gewissen Anteil.

Der Fall Hans-Joachim Rehse

1968 kam es zu einem Revisionsverfahren gegen Joachim Rehse, Beisitzer im Senat von Roland Freisler2 , nachdem der Bundesgerichtshof in seiner Revisionsentscheidung befand, dass Nazi-Richter nur zu belangen seien, wenn sie „vorsätzlich“ Recht gebeugt hätten (was natürlich alle bestritten). Die Kammer unter Mitwirkung von Richter Weiß sprach Rehse frei, da der Volksgerichtshof ein „ordentliches“ Gericht war und die Richter nur im Namen des Rechts handelten. Für die bundesdeutsche Justiz ist sogar der Volksgerichtshof noch rechtsstaatlich - dieses Urteil war das endgültige Aus für die Verfolgung der NS-Justiz. An dem Charakter der Justiz in der Bundesrepublik und in Westberlin als Instrument zur Bekämpfung von Opposition, die immer links steht, an ihrer tiefen Verwurzelung im nationalsozialistischen Terror und an ihrer Rechtssprechung, die oftmals eine Fortsetzung juristischer Entwicklungen des Nationalsozialismus ist, dies vor allem im Bereich des politischen Strafrechts und Strafvollzugs (...), ändern auch die kosmetischen Maßnahmen nichts, die im Augenblick verstärkt, vor allem von Bundesjustizminister Hans A. Engelhardt (FDP), unternommen werden. (...)

  • 1Der § 129a stellt die Bildung von terroristischen Vereinigungen unter Strafe.
  • 2Roland Freisler war Präsident des „Volksgerichtshofs“, dem höchsten Gericht des NS-Staates für politische Strafsachen. Er war hier als Richter, in den von ihm geführten Verhandlungen, für Tausende Todesurteile verantwortlich.