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Passau - §129 Verfahren gegen Passauer Antifas eingestellt

Bild: flickr.com/Igor Schwarzmann/CC BY SA 2.0

Am 28.12.2000 stellte die Oberstaatsanwaltschaft München das Verfahren wegen »Bildung einer kriminellen Vereinigung« gegen 32 (Ex)-PassauerInnen ein. Zur Erinnerung: Durch insgesamt 36 Durchsuchungen bundesweit wurde im Mai  1998 bekannt, dass das bayrische LKA gegen das »antifaschistische Spektrum Passau«, insbesondere die »Antifaschistische Aktion Passau« ermittelte. Das Konstrukt war, dass innerhalb dieser Gruppe 1997 eine kriminelle Vereinigung bestanden haben soll, der mindestens 33 Straftaten zuzurechnen wären. Und dann war alles doch nur ein Irrtum !?

Laut Presseerklärung der Staatsanwaltschaft zur Einstellung konnte trotz »umfangreicher Ermittlungen« der »Nachweis, die Begehung von Straftaten sei ein mehr als untergeordneter Zweck der Vereinigung gewesen« nicht erbracht werden. Das Verfahren wurde nach § 170 II StPO ohne Auflagen eingestellt. Die AnwältInnen beantragen gerade Entschädigung für entstandene Kosten und Schäden durch die Durchsuchungen und Beschlagnahmen. Laut Staatsanwaltschaft gibt es keine Nachfolgeverfahren.