Skip to main content

Rassistischer Brandanschlag in Schwandorf

Einleitung

Zu dem Brandanschlag in der Nacht vom 17. Dezember 1988 auf ein Wohnhaus im oberpfälzischen Schwandorf will die Polizei keine rassistischen Hintergründe vermuten. Bei dem Anschlag kamen vier Menschen ums Leben, man fand sie später in den Trümmern: Osman und Fatma Can, 50 und 44 Jahre alt, deren Sohn Mehmet, 12 Jahre alt, und Jürgen Hübener, 47 Jahre alt. Sechs weitere Personen wurden schwer verletzt. Als Täter wurde der 19jährige Josef Saller festgenommen, der als Motiv für die Tat seinen Haß auf Ausländer angab.1

  • 1Nachtrag: Die rechte Gesinnung von Josef Saller wirkte sich strafverschärfend auf das Urteil aus. Wegen besonders schwerer Brandstiftung wurde er zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. In Haft wird Saller von der neonazistischen "Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V." (HNG) betreut.
Bild: Screenshot: halbzehn.net

Obwohl Josef Saller Aktivist der militanten neonazistischen Partei "Nationalistische Front" (NF) ist, beschwören die Ermittler ihre beliebte "Einzeltätertheorie". Diese Theorie wird besonders dann angewendet, wenn die Taten neonazistische Hintergründe zu Tage bringen könnten.

Josef Saller ist bei der Polizei und AntifaschistInnen vor Ort kein Unbekannter. Er gehört zu einer Gruppe junger Neonazi-Skinheads, für die er NF-Aufnäher und NF-Aufkleber besorgte. Mit Baseballschlägern bewaffnet fuhr die Gruppe öfter zu Fußballspielen nach München und Nürnberg. 1987 war Josef Saller dabei als eine Gruppe u.a. mit Baseballschlägern bewaffnete Neonazi-Skinheads am Schwandorfer Marktplatz Punks und WAA-GegnerInnen angriffen.

Laut „Der Spiegel“1 soll Saller im Schwandorfer Stadtpark einen 16 Jahre alten Behinderten aus dem Rollstuhl gezerrt und mißhandelt haben. Als Motiv für die Gewalttat gegen den Wehrlosen vermuten Bekannte die nationalsozialistische Einstellung gegenüber "unwertem Leben". Auch als Verteiler selbstgefertigter Flugblätter ("Kommunismus = Massenmord") trat Josef Saller auf.

Verfahren gegen ihn gab es wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen Volksverhetzung. Josef Saller soll mehrmals im Jahr zu überregionalen Neonazitreffen gefahren sein und außerdem an Wehrsportübungen teilgenommen haben.

  • 1„Der Spiegel“ 4/1989