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Staatliche Hilfen für (extrem) rechte Parteien

Einleitung

Ohne staatliche Hilfen wären rechte Parteien längst am Ende. In die rassistische und nationalistische Propaganda von REPs und DVU werden jährlich Steuergelder in Millionenhöhe investiert. MitarbeiterInnen öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten oder verbeamtete BriefträgerInnen müssen die braune Propaganda dann weiterverbreiten. Auch Großspender finanzieren, staatlich unterstützt, rechte Parteien kontinuierlich.

Foto: Christian Ditsch

Parteienfinanzierung

Weil die Parteien zur »politischen Willensbildung des Volkes« beitragen, so heißt es im Bericht der Bundestagspräsidentin über die Rechenschaftsberichte der Parteien, sind sie »für die demokratische Ordnung unerläßlich«. Sie kommen darum in den Genuß der lukrativen staatlichen Parteienfinanzierung. Dies gilt auch für rechte bis neonazistische Parteien wie "Initative PRO DM", REPs, DVU und NPD. Ebenso wie andere seien auch sie berufen, die Bürger zu »politischen Handlungseinheiten zusammenzuschließen«, und ihnen so »einen wirksamen Einfluß auf das staatliche Geschehen zu ermöglichen«.

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der staatlichen Finanzierung sind nicht allzu schwer zu erfüllen. Die Parteien müssen bei Bundestags- oder Europawahlen mindestens 0,5 Prozent erreichen oder bei einer Landtagswahl mit mindestens einem Prozent abschneiden. Für die ersten fünf Millionen Stimmen zahlt der Staat dann je 1,30 DM, für jede weitere immer noch 1 Mark. Spenden und Beiträge bis zu 6000 Mark je Person werden mit 50 Pfennig pro Spendenmark bezuschußt. Insbesondere die REPs profitieren von dieser Regelung. Sie erhielten 1996 gut sieben Millionen DM, und damit fast 50 Prozent ihres Gesamtbudgets aus dem Bundeshaushalt. Die anteilige Finanzierung liegt somit weit höher als bei den im Bundestag vertretenen Parteien, die nur um die 30 Prozent ihrer Einnahmen - aus dem Staatssäckel beziehen. Auch der "Bund freier Bürger" (BFB) konnte mit 735.000 DM rund 36 Prozent seiner Einnahmen aus Steuergeldern decken. Die DVU brachte es auf 20 Prozent und 699.000 DM. Der staatliche Umgang mit den öffentlich geschmähten neonazistischen Parteien ist durchaus liberal. Die NPD, die in früheren Jahren einen zu hohen Abschlag auf zu erwartende Wahlergebnisse kassiert hatte, war darüber jahrelang vorfinanziert worden. Mittlerweile hat sie die Schulden beim Bund jedoch beglichen.

Erst durch öffentlichen Druck konnte die Bundestagsverwaltung bewogen werden, mit Sanktionen gegen die DVU vorzugehen, die 1995 gegen das Parteiengesetz verstoßen hatte, als sie für einen angeblichen Großspender eine falsche Adresse angab. Jacques de Mathan aus Paris - der sich nicht mehr daran erinnert, der ultra-rechten Partei eine Summe von immerhin 274.634 DM vermacht zu haben - hatte die DVU in einem nicht mehr existierenden Hotel in Villingen-Schwenningen einquartiert. Nun müssen 549.000 DM an die  Staatskasse zurückgezahlt werden. Für die Rückzahlung kann die Partei dann wohl auf die neuen Bundeszuwendungen aus der Wahlkampfkostenrückerstattung zurückgreifen. Gemeinsam mit den REPs wird auch die Hauspartei des Millionärs Frey wieder am 230 Millionen-Topf teilhaben. Insgesamt gehören nun, wie das  Handelsblatt nach der Wahl berichtete, 20 Parteien zu den Profiteuren.

Die beiden neu hinzugekommenen Empfänger zählen beide zum rechten Spektrum: Die 429.468 Wählerinnen der "Initiative Pro DM" von Bolko Hoffmann können zwar den Euro nicht verhindern. Mit ihrer Stimmabgabe haben diese 0,9 Prozent aber dafür gesorgt, daß sie in die Parteifinanzierung einbezogen wird und damit die Parole »Pro DM« in dem Sinne wahr werden lassen, in dem Hoffmann sich das wohl gewünscht hat. Er wird kaum ablehnen, wenn die nicht zu verachtende Summe eines Tages in Euro auf seine Konten überwiesen werden wird.

Für die NPD reichte es bei der Bundestagswahl zwar nicht. Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern aber überschritt die Partei die erforderliche Marke von 1,0 Prozent der Zweitstimmen und kommt somit in den Genuß der staatlichen Finanzierung.

Die Großspender rechter Parteien 1996

Spenden an Parteien von mehr als 20.000 Mark müssen mit der Adresse der Spender in den Rechenschaftsberichten veröffentlicht werden. Aufgrund der Erfahrungen aus der Weimarer Republik und der Zeit des Nationalsozialismus sollen die Parteien sichtbar machen, wer hinter ihnen steht und sie finanziert.

Bei den "Die Republikaner" zählten Günther Bernlöhr (Filderstadt), Rainer Brem (Landshut), der REP-Politiker Wolf Krisch (Kornwestheim), Bodo Krämer (Bad Düben), der REP-Politiker Christian Käs (Stuttgart), der REP-Politiker Lothar König (Dobel), der REP-Politiker Heinz Lorz (Gerolzhofen), der REP-Politiker Herbert Nehring (Audenhain), der REP-Politiker Frank Rohleder (Greiz), der REP-Politiker Rolf Schlierer (Stuttgart), der REP-Politiker Heinz Troll (Philippsburg) und der REP-Politiker Karl-Werner Weiss (Saarbrücken) zu den veröffentlichten Großspendern.

Bei der Partei "Deutsche Volksunion" (DVU) zählten Gertrud König (Windeck) und August Fritz Liesegang (Mödling) zu den veröffentlichten Großspendern.

Staatliche Propaganda Verbreitung

Der braunen Propaganda stehen im Wahlkampf Fernseh- und Radiospots bei den öffentlich-rechtlichen Sendern zur Verfügung. Während einige Privatsender im Bundestagswahlkampf erst gerichtlich dazu gezwungen werden mussten, Werbespots der REPs auszusenden.

Die rassistische und nationalistische Propaganda wird nicht nur zu großen Teilen aus Steuergeldern finanziert, sondern Bund, Länder und Kommunen tragen zum Teil auch Sorge für ihre Verbreitung. So gaben bislang die meisten Kommunen spezifische WählerInnenadressen an rechten Parteien weiter, die zielgerichtete Wahlwerbung - beispielsweise an Jung- und ErstwählerInnen - ermöglichen. Dabei verhielten sich die Einwohnermeldeämter in Mecklenburg-Vorpommern in Sachen Datenherausgabe an die NPD unterschiedlich. Ihnen bleibt für die Herausgabe der Daten ein  Ermessensspielraum. Angesichts der DVU-Wahlerfolge in Sachsen-Anhalt und nach Beschwerden von BürgerInnen hielten einige Meldeämter, insbesondere in den Städten, die Erstwählerdaten zurück. Zahlreiche Meldeämter kleinerer und mittlerer Kommunen hingegen erfüllten der NPD den Datenwunsch. Sechs Monate vor Wahlen dürfen die Kommunen Wählerinnenadressen aus ihren Meldedateien an Parteien weitergeben. Vor allem für die rechten Parteien hat das den Vorteil, spezifische WählerInnengruppen, z.B. jung- oder ErstwählerInnen, anschreiben und mit rassistischer Propaganda beliefern zu können. Die Kommunen dürfen zwar die Daten herausgeben, sind aber rechtlich nicht dazu verpflichtet. Einige ostdeutsche Städte und Gemeinden, so Dresden, Dessau und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, haben der Datenweitergabe nun einen Riegel vorgeschoben. Zwar hatte die NPD in Mecklenburg-Vorpommern angekündigt, sie wolle die Herausgabe der Meldedaten einklagen, aber die Kommunen konnten dem gelassen entgegensehen: Wenn der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt wird, d.h. allen Parteien die Daten verweigert werden, haben auch die Rechten keine Chance. Eine Klage der DVU gegen die Stadt Dessau scheiterte bereits. Weil aber auch die etablierten Parteien gerne Gebrauch von den WählerInnendaten machen, wird es notwendig sein, öffentlichen Druck auf die Kommunen auszuüben. Die rechtsextreme Propaganda könnte so wenigstens etwas eingeschränkt werden. 

Auch die DVU verschickte wieder  persönliche Wahlbriefe. Gerade sie ist bei der Realisierung ihrer millionenschweren Wahlkampagnen auf fremde Hilfe angewiesen. Flächendeckende Postwurfsendungen werden von der bundeseigenen Post AG in die Briefkästen befördert. Die in der Regel verbeamteten BriefträgerInnen würden den rechten Werbemüll oft viel lieber in den Müll als in die Briefkästen werfen, doch wer sich weigert, muß mit Abmahnungen und in letzter Konsequenz mit dem Verlust des Arbeitsplatzes rechnen.

Unterstützung widerwillen ?

Dieser Gewissenskonflikt plagt nicht nur die BriefträgerInnen und die Beschäftigten der Sendeanstalten, die rechte Wahlwerbespots ausstrahlen müssen. Auch SetzerInnen oder DruckerInnen sind zum Beispiel mit der Produktion rechter Propaganda konfrontiert, KellnerInnen mit Serviceleistungen für rechte Veranstaltungsbesucher. Ein Antrag, den die Bündnisgrünen im Bundestag eingebracht hatten, und der ein Verweigerungsrecht für die betroffenen ArbeitnehmerInnen forderte, wurde bei Stimmenthaltung der SPD von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Nur die PDS stimmte zu. CDU, FDP und SPD setzen statt dessen auf die »politische Bekämpfung« des Rechtsextremismus. Was damit gemeint ist, ließ sich in den letzten zehn Jahren beobachten. Fast alle spektakulären Auftritte oder Wahlerfolge von REPs, DVU oder NPD wurden zum Anlaß genommen, selbst ausgrenzende und nationalistische Parolen zu verbreiten oder entsprechende Gesetze zu beschließen. Die Abschottung nach außen und die autoritäre Politik nach Innen hat den Rechtsextremen insgesamt genutzt. Sie können heute mehr denn je an ein rechtes und rechtsextremes Einstelungspotential anknüpfen.