Zwei Neonazigruppen verboten
Mit erhöhtem Druck von staatlicher Seite sah sich Ende 2009 die neonazistische Kameradschaft »Frontbann 24« aus Berlin und das aus ihrem Umfeld entstandene »European Brotherhood Radio« (EBR) konfrontiert. Bildeten beide Gruppierungen im Februar 2009 noch einen gemeinsamen Block beim alljährlichen Neonaziaufmarsch in Dresden, folgte schon im November 2009 das Verbot der »kameradschaftsähnlichen Vereinigung« »Frontbann 24« und die Zerschlagung des neonazistischen Onlineradios als »kriminelle Vereinigung«. Am 5. November 2009 wurde den beiden führenden »Frontbann 24«-Mitgliedern Uwe Dreisch (u.a. zuständig für die Mitgliederverwaltung) und Gesine Hennrich, ehemalige NPD-Kreisvorsitzende, das Verbot schriftlich übergeben und Kasse, Mitgliederkarteien sowie Vereinsdevotionalien beschlagnahmt. Begründet wurde die Verfügung des Berliner Innensenators durch eine »Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus« sowie einer »kämpferisch-aggressiven Haltung«.
Noch im selben Monat begann der Prozess gegen die Betreiber des Internetradios »European Brotherhood Radio«. Der Rädelsführer Daniel Weber, die Verfassungsschutz-Informantin Sandra Franke und fünf weitere Angeklagte aus Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein sowie Nordrhein-Westfalen, mussten sich vor dem Landgericht Berlin wegen Volksverhetzung, Verwenden von NS-Kennzeichen und Ähnlichem verantworten. Eine Verstrickung des niedersächsischen Verfassungsschutzes ließ sich, entgegen den Andeutungen von Frankes Verteidiger, in der Verhandlung jedoch nicht nachweisen. Sie bezog zwar Gehalt vom Inlandsgeheimdienst, allerdings nur um die lokale DVU-Struktur zu unterwandern, so VS-Präsident Heiß. Ob sie ihre Kontaktpersonen über das Radio informiert hatte, blieb unklar, dennoch wurde ihre Tätigkeit strafmildernd gewertet. Aufmerksam wurden die Behörden auf das Radio erst, als namhafte Neonazis wie DVU-Chef Matthias Faust und die »Frontbann«-Aktivisten Dreisch und Hennrich dort Interviews gaben. Über soziale Internet-Netzwerke wie »Jappy« und Telefonüberwachungen kam das Berliner LKA den Betreibern, des »White Nation Radio«-Nachfolgers schließlich auf die Spur. Das Verfahren endete mit Strafen von einem Jahr auf Bewährung bis zu zwei Jahren und neun Monaten Haft.