AIB
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2.2016
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7.10.2016
Das Verfahren gegen die Neonaziseite „nw-berlin“
Etliche Einstellungen und eine Anklage Die Bezeichnung „NW-Berlin“ kam nach dem Verbot der Berliner „Kameradschaft Tor“ im Jahr 2005 auf. Sie dürfte für „Nationaler Widerstand Berlin“ stehen. Die Internetadresse des neonazistischen „Aktionsnetzwerkes“ unter dem Label „NW-Berlin“ fand sich nicht nur auf Plakaten oder Transparenten, sie wurde auch als aufgesprühte Parole an Tatorten neonazistischer Anschläge hinterlassen. Zu den fünf Beschuldigten, gegen die das Verfahren eingestellt wurde, gehörten Jürgen R., Thomas M. und Andreas T., deren Postfächer auf „NW-Berlin“-Flugblättern genannt wurden